Flächen für Windräder: Im Oberland sind noch 64 Gebiete übrig

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Bad Tölz
  4. Bad Tölz

Kommentare

Die Initiative „Windradfreies Oberland“ demonstrierte vor der Tür des Landratsamts. Die Forderung lautet, „die Kulturlandschaft von riesigen Industrieanlagen völlig freizuhalten“. © Bock

Um das Thema Windkraft ging es erneut im Planungsausschuss des regionalen Planungsverbands Oberland. Die Zahl der Vorranggebiete wurde weiter reduziert.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Windkraft ist ein Thema, das polarisiert. Das zeigte sich einmal mehr am Freitag. In der Sitzung des Planungsausschusses des regionalen Planungsverbands stand die Fortschreibung des Kapitels Windkraft auf der Tagesordnung. Vor der Tür demonstrierte die Initiative windradfreies Oberland, etwa 40 Zuhörer drängten später in den Saal. Nur die Protestschilder mussten draußen bleiben. „Die Demo draußen war genehmigt, aber im Landratsamt ist das nicht zulässig“, sagte Landrat und Verbandsvorsitzender Josef Niedermaier (FW).

431 Stellungnahmen kamen im Zuge des Auslegungsverfahrens

Das Verfahren, in den vier Oberland-Landkreisen Vorranggebiete für Windräder auszuweisen, steht kurz vor dem Abschluss. Mit 75 Gebieten war man im Frühjahr ins Beteiligungsverfahren gegangen, erinnerte Jakob Hüppauff von der Regierung von Oberbayern. 431 Stellungnahmen gingen ein, darunter 309 private Äußerungen. Nach Abwägung aller Rückmeldungen und weiteren Gesprächen mit Gemeinden werden elf Vorranggebiete aus der Planung gestrichen, 22 angepasst. Man habe „an den Knackpunkten die Kulisse noch einmal optimiert“, sagte Hüppauff, habe aber darauf geachtet, dass die Region weiterhin einen angemessenen Flächenbeitrag leistet. Wie berichtet haben Landes- und Bundespolitik vorgegeben, dass bis 2027 rund 1,1 Prozent, bis 2030 rund 1,8 Prozent der Flächen für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen sein müssen.

Reduzierungen, um Gemeinden nicht über Gebühr zu belasten

Streichungen oder Reduzierungen wurden vorgenommen, um Siedlungsgebiete, die eine vergleichsweise hohe Konzentration an Vorranggebieten aufweisen, zu entlasten. Das gilt beispielsweise im Landkreis Weilheim-Schongau für die Gemeinden Ingenried und Burggen und im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen für Flächen in Egling und Dietramszell. „Wir haben versucht, die Konzentration auf wenige Gebiete nochmal zu verstärken“, so Hüppauff. In Sachsenkam seien die Anpassungsmöglichkeiten allerdings gering. „Wir sind der Kommune dennoch etwas entgegengekommen.“ Ähnliches gelte im Landkreis Miesbach für Otterfing. In Valley und Haushalm entfallen einzelne Vorranggebiete.

Einige Gebiete scheitern an fachlichen Einwendungen

Einige Gebiete wurden gestrichen, weil ihnen tatsächlich Belange des Naturschutzes und ähnliches entgegenstehen. Südlich von Garmisch-Partenkirchen kann eine Fläche nicht ausgewiesen werde, weil sie in einem FFH-Gebiet liegt, das zuvor nicht gemeldet war. In Peiting steht der Vogelschutz einer „vormals heiß diskutierten“ Fläche entgegen. Das ist allerdings nicht mehr so dramatisch, weil die Gemeinde mit ihrem Antrag für drei Windräder mittlerweile auf eine andere Fläche ausgewichen ist. Auch bei Schlehdorf, Benediktbeuern und zwischen Heilbrunn und Wackersberg stehen echte Fachbelange einer Ausweisung entgegen.

Etwas ausgeglichen wird der Flächenverlust durch eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, Windräder etwas näher an Straßen zu bauen. „Vor allem an der A95 sind größere Flächengewinne möglich“, sagte Hüppauff.

1,55 Prozent der Regionsfläche steht für Windkraft zur Verfügung

Gestartet ins Verfahren war man Anfang 2024 mit 4,45 Prozent der Regionsfläche. „Zwei Drittel haben wir wegoptimiert“, sagte Michael Schmölz von der Regierung. Es gebe weiterhin eine „Durchlässigkeit der Landschaft“, keine geschlossene Gebietskulisse. „Der freie Blick von und zu den Alpen ist aus vielen Punkten der Region weiterhin vorhanden.“ Dabei seien die 1,55 Prozent an Flächen, die nun für Vorranggebiete übriggeblieben sind, „ein angemessener Beitrag“. Mit dieser Planung geht es nun voraussichtlich im November in eine zweite Beteiligungsrunde.

Niedermaier bedankte sich für die sachliche und „rechtssichere Abwägung“ der Einwendungen. „Keine Planung vorzugeben, wäre das Dümmste“, sagte er. Das bestätigte auf Nachfrage von Vize-Landrat Thomas Holz auch Matthias Kraus von der Regierung von Oberbayern. Werde keine Planung vorgegeben und das Flächenziel nicht erreicht, greife die gesetzlich geregelte Privilegierung von Windkraft. „Ein Vorhabensträger hat bauplanungsrechtlich Anspruch auf Genehmigung, auch wenn natürlich auch alle Belange geprüft werden müssen.“

Beharren Freistaat und Bund auf dem Flächenziel von 1,8 Prozent?

Leonhard Wöhr, Bürgermeister von Weyarn, geht davon aus, dass man nach der zweiten Auslage der Pläne das Flächenziel von 1,1 Prozent erreiche. Von den später geforderten 1,8 Prozent „sind wir aber schon ein Stückl weg. Hoffen wir, dass es der Freistaat gut sein lässt?“, wollte er wissen. Die Hoffnung sei, dass es mit Blick auf Gesamtbayern reichen wird, antwortete Niedermaier. „Es gibt Regionen, wo sieben, acht, neun Prozent möglich sind.“ Das Oberland habe „alle Argumente auf unsere Seite“. Es sei mehr als sorgfältig geprüft worden, mit dem Ergebnis, „dass bei uns einfach nicht mehr geht“. Ob man mit Klagen rechne, fragte die Garmisch-Partenkirchner Bürgermeisterin Elisabeth Koch. „Ich glaube, da können wir alle keine Einschätzung abgeben“, sagte Niedermaier.

Am Ende stimmte nur Thomas Holz dagegen, mit den Planungen in eine zweite Auslegung zu gehen. Natürlich brauche man erneuerbare Energien, betonte er im Anschluss im Gespräch mit unserer Zeitung. Aber die Region leiste bereits einen großen Beitrag durch die Nutzung von Wasserkraft oder PV-Anlagen. Das werde aber in keinster Weise berücksichtigt.