Rückruf-Aktion für Gemüse – Verzehr kann asthmatische Reaktionen und Übelkeit hervorrufen

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Rückruf-Aktion für Gemüse – Verzehr kann asthmatische Reaktionen und Übelkeit hervorrufen

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Gemüse-Rückruf in acht Bundesländern: Der Verzehr einer bestimmten Sorte fermentierten
Gemüses könnte, für viele Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellen.

München – Mit einer perfekten Kombination aus saurem, süßen und salzigen Aromen, sind fermentierte Lebensmittel nicht nur lecker, sondern auch gesund. Laut dem Gesundheitsmagazin der AOK sind sie leichter zu verdauen, enthalten Probiotika (nützliche Bakterien), die die Darmgesundheit verbessern und das Immunsystem stärken.

Doch bei einem bestimmten Produkt ist derzeit besondere Vorsicht geboten. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, ruft der Hersteller Nadi Holding GmbH das Produkt „Nadi Pickled Garlic / Eingelegter Knoblauch weiß“ im 660-Gramm-Glas zurück. Kunden werden gebeten, das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.09.2026 „nicht mehr zu verbrauchen“.

Hersteller startet Rückruf für Knoblauch-Produkt wegen mehrerer Gründe

Wie die Firma in einer Mitteilung erklärt, erfolgt der Rückruf aus folgenden Gründen:

  • Fehlende Angabe und Kennzeichnung des Zusatzstoffs Schwefeldioxid/Sulfit in der Zutatenliste.
  • Fehlender Allergenhinweis für Schwefeldioxid beziehungsweise Sulfite, welche Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können.
  • Überschreitung des zulässigen Grenzwertes für Schwefeldioxid/Sulfite.
Eingelegter Knoblauch im 660-Gramm-Glas.
Dieses eingelegte Knoblauch-Produkt ist von einem Rückruf betroffen © Nadi Holding GmbH

Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen nach Angaben des Herstellers, gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Vor wenigen Wochen waren auch eingelegte Weinblätter von einem Rückruf betroffen. Neulich musste auch Alnatura einen Rückruf für einen beliebten Snack herausgeben.

Zusatzstoff kann bei Allergikern „schwere Unverträglichkeitsreaktionen“ verursachen

„In der EU ist die Verwendung von Schwefeldioxid (E 220) sowie von Schwefeldioxid-haltigen Salzen (Sulfite; E 221-228), als Lebensmittelzusatzstoff in bestimmten Lebensmitteln zugelassen“, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Hierfür gelten jeweils Höchstmengen.

Wegen der wachstumshemmenden Wirkung gegenüber Hefen, Pilzen und Bakterien werden die Stoffe häufig als Konservierungsmittel eingesetzt. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werde Schwefeldioxid in Lebensmitteln zwar von den meisten Menschen gut vertragen, bei einigen Menschen kann der Verzehr jedoch zu „schweren Unverträglichkeitsreaktionen, zum Beispiel asthmatischen Reaktionen, führen“.

Die Symptome bei Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber Schwefeldioxid und Sulfit-Salzen ähnle zum Teil denen allergischer Reaktionen. „Wenn Schwefeldioxid oder Sulfit-Salze in Lebensmitteln vorhanden sind, müssen diese aufgrund ihrer möglichen Unverträglichkeit unabhängig von der Art der Verwendung ab einer Konzentration von 10 mg/kg (oder 10 mg/l) gekennzeichnet werden“, erklärt das LGL weiter.

Acht Bundesländer vom Rückruf betroffen: Die Eckdaten im Überblick

Wie das BVL mitteilt, sind nach aktuellem Stand (25. März 2025) folgende Bundesländer betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein

Von Lebensmitteln bis zu Produkten des täglichen Bedarfs werden regelmäßig Rückrufe herausgegeben. Erst kürzlich musste eine Tischleuchte wegen Stromschlag-Gefahr zurückgerufen werden. (vw)

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