Täter von Aschaffenburg: Woran seine Abschiebung scheiterte – „Fehler und Probleme“
Nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg wird debattiert, warum der Verdächtige noch im Land war. Bayerns Innenminister nennt Details.
Aschaffenburg – Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg ist laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unter anderem wegen einer verstrichenen Frist nicht abgeschoben worden. Am Mittwochvormittag (22. Januar) hatte der 28-Jährige aus Afghanistan zwei Menschen in einer Parkanlage mit einem Küchenmesser tödlich verletzt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe den Asylantrag des Mannes zwar am 19. Juni 2023 abgelehnt und nach den Regeln des Dublin-Verfahrens eine Abschiebung nach Bulgarien angeordnet, erklärte Herrmann – der den Kanzler in seiner Rede heftig kritisierte – am Tag nach der Tat in München.
Abschiebung von Aschaffenburg-Angreifer gescheitert: Herrmann spricht von „Fehlern und Problemen“
Den 28-Jährigen selbst habe die Behörde offenbar über die nahende Abschiebung informiert. Die bayerischen Ausländerbehörden habe das BAMF aber „aufgrund welcher Fehler und Probleme auch immer“ erst am 26. Juli, also mehr als einen Monat später, in Kenntnis gesetzt – wenige Tage vor Ablauf der Frist für eine solche Abschiebung.
„Es ist offenkundig, dass, wenn eine bayerische Behörde am 26. Juli davon erfährt, dass jemand jetzt ausgewiesen werden soll in ein anderes Land, nicht innerhalb von sechs Tagen eine derartige Rückführung organisiert werden kann – noch dazu, wenn das völlig unvorbereitet entsprechend kommt“, sagte Herrmann im Zuge des Presse-Statements, an dem auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder teilnahm. Bei seinem Statement sprach der CSU-Chef von einer „Zeitenwende“ in der Asylpolitik.
Bayerns Innenminister: Rückführung unter geltenden Regeln schwierig
Nach der ausgebliebenen Abschiebung sei das Asylverfahren für den 28-Jährigen beim BAMF gelegen, das nicht darüber entschieden habe – bis der Verdächtige im Dezember 2024 selbst ankündigte, nach Afghanistan ausreisen zu wollen. Dass der Mann die Ankündigung nicht in die Tat umsetzte, lag laut Herrmann wohl auch daran, dass er die dafür benötigten Papiere vom afghanischen Generalkonsulat bisher nicht erhalten hatte – und damit nicht ausreisen konnte.
Hermmann schränkte ein: Selbst bei einer früheren Ablehnung des Asylantrags wäre eine Rückführung des Mannes unter den geltenden Regeln nach Afghanistan schwierig gewesen wäre. Bisher habe es nur einen entsprechenden Flug gegeben. (lks/dpa)
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