Ärger um Lärm auf Multifunktionsplatz: Verwaltungsgericht tagt in Bayrischzell
Seit mehr als zwölf Jahren ärgert sich eine Nachbarin über den Lärm auf dem Multifunktionsplatz in Bayrischzell. Jetzt musste das Verwaltungsgericht entscheiden – doch ein Urteil gab es nicht.
Bayrischzell – Dass auf dem Spielfeld mehr als die maximal erlaubten zehn Personen Platz haben, zeigten die Beteiligten des Verwaltungsgerichtstermins selbst. Zu 15. standen die Teilnehmer bei der Ortsbesichtigung auf dem Multifunktionsplatz neben dem Bayrischzeller Alpenfreibad und nahmen die Freizeitanlage für Fußball, Basketball und Tennis genau unter die Lupe. Den offiziell einzigen Eingang in Form einer Tür nebst Hinweisschild für die Benutzungsordnung, aber auch die beiden Schlupflöcher neben den Toren, die den Metallkäfig vom Schwimmbad und vom Spielplatz aus zugänglich machen. Dann marschierte die Gruppe aufs östlich gelegene Grundstück der Klägerin. Dass sich in der Zwischenzeit ein paar Jugendliche auf dem Multifunktionsplatz eingefunden hatten, gab zumindest einen kleinen Eindruck davon, um was es der Klägerin ging: den Lärm.
Die oft bis in die Abendstunden anhaltende Beschallung belaste nicht nur sie selbst seit dem vor gut zwölf Jahren erfolgten Umbau des früheren Tennisplatzes in besagtes Multifunktionsfeld, erklärte die Nachbarin auf Nachfrage unserer Zeitung. Sie habe sogar dazu geführt, dass sie 2015 ihr Gästehaus aufgeben musste. „Sogar Stammgäste sind wegen des Lärms nicht mehr gekommen“, erzählte sie. Deshalb habe sie Klage eingereicht. Das war im Oktober 2020, berichtete Richter Korbinian Heinzeller. Angefochten werde darin die Baugenehmigung. Und genau hier liege das Problem, erklärte Heinzeller. Um Aussicht auf Erfolg zu haben, müsste die Klägerseite nachweisen, dass sie durch die Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt werden.
Richter schlägt Kompromiss vor
Dies sei hier aber nicht der Fall, so Heinzeller. Denn die Nutzungsregeln des Platzes seien grundsätzlich einhaltbar. Ob sie faktisch wirklich eingehalten werden, sei zwar für die betroffenen Nachbarn von Belang, aber juristisch in diesem Verfahren nicht relevant. „Ich verstehe, dass das schwer zu akzeptieren ist“, sagte Heinzeller in Richtung der Klägerin und ihrer Anwältin. Verbunden mit der Frage, ob sie sich vorstellen könnten, die Klage zurückzunehmen, wenn die Gegenseite – in diesem Fall also die Gemeinde Bayrischzell – dafür sorgen würde, konkrete Maßnahmen für eine bessere Einhaltung der Nutzungsregeln umzusetzen. „Was könnte man hier für Sie tun?“, fragte Heinzeller.
Die Anwältin machte daraufhin den Vorschlag, das Schwimmbadpersonal mit dem abendlichen Abschließen des Platzes zu beauftragen. Auch sollten an allen drei Eingängen Hinweisschilder mit den Nutzungsregeln und -zeiten angebracht werden, am Haupttor deutlich großformatiger als bisher. Bürgermeister Georg Kittenrainer zeigte sich aufgeschlossen. Mit der Einschränkung, dass sich das Absperren natürlich nur während der Badesaison umsetzen ließe. Auch die beiden Abende, an denen Vereine den Platz bis 21 Uhr nutzen dürfen, müsse man ausnehmen. Für wenig sinnvoll erachtete der Rathauschef die ebenfalls von der Anwältin vorgeschlagene stärkere Einzäunung. So habe man 2015 die Metallbande extra durch Netze ersetzt, um den Lärm durch die Prallgeräusche der Bälle zu reduzieren. Wohlgemerkt gegen den Willen der Vereine, da sich dadurch der Spielspaß spürbar vermindert habe. Aber mit der positiven Folge, dass seitdem kaum mehr Beschwerden von den Anwohnern kämen.
Bürgermeister betont Bedeutung von Freizeitanlage für Bayrischzell
Überhaupt verteidigte Kittenrainer die Freizeitanlage im Herzen des Ortes. Bei allem Verständnis für die Anwohner sei der Standort gerade für Kinder und Jugendliche optimal, da sie – anders als bei der Sportanlage am Seeberg – nicht die Bundesstraße überqueren müssten, um dorthin zu gelangen. Zudem erlaubte sich der Bürgermeister den Hinweis, dass es auch anderswo im Ort zu unerwünschten Geräuschen komme, mit denen sich die dort wohnenden Bürger arrangieren müssten. Der Motorradlärm auf der Sudelfeldstrecke, zum Beispiel.
Die Töne, die die Seite der Klage am Ende anschlug, klangen dann auch deutlich versöhnlich. Man habe nie die Absicht gehabt, Kinder und Jugendlichen an Spiel und Sport zu hindern. Vorrangiges Ziel sei immer gewesen, den Lärm in den Abendstunden einzudämmen. Das, schloss der Richter, könnte man nun erreicht haben. Ohne Urteil, aber mit einer Einigung.
sg
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