Viele Rentner haben Anspruch auf mehr Rentenpunkte – doch die gibt es nur auf Antrag
Wer aufgrund von Kindererziehung nicht arbeiten kann oder weniger arbeitet als zuvor, muss dadurch nicht auf Rentenpunkte verzichten. Auf Antrag gibt es für Eltern ein Rentenplus.
Berlin – Die gesetzliche Rente beruht in Deutschland im Wesentlichen darauf, wie viele Jahre lang man als Beitragszahler in die Rentenkasse eingezahlt hat. Für viele Menschen, die Kinder bekommen und dafür eine berufliche Auszeit nehmen (müssen), gehen dabei nicht selten Jahre verloren, in denen sie kaum oder gar nicht einzahlen können. Doch es gibt einen Weg, für diese beitragsfreien Zeiten trotzdem Rentenpunkte zu bekommen. Dafür ist aber ein Antrag bei der Rentenversicherung notwendig.
Ein Rentenpunkt ist 39,32 Euro wert
Die gesetzliche Rentenversicherung schreibt Müttern und Vätern bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gut, die die spätere Rente erhöhen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Bis zum zehnten Geburtstag des Kindes können darüber hinaus auch sogenannte Berücksichtigungszeiten anerkannt werden.
Für einen gewissen Zeitraum erkennt die DRV also die Kindererziehungszeit so an, als hätte die erziehende Person in dieser Zeitspanne eigene Beiträge einbezahlt. Diese Beiträge berechnen sich aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. Laut der DRV bringt ein Jahr Kindererziehungszeit fast einen Entgeltpunkt, was 2024 genau 39,32 Euro Rente mehr im Monat bedeutet.
Für welche Dauer die Kindererziehungszeit berücksichtigt wird, hängt unter anderem vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Vor 1992 Geboren: 2 Jahre und 6 Monate pro Kind
- Ab 1992 geboren: 3 Jahre pro Kind
Mütter und Väter müssen diese Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten beantragen - zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung. Auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern können einen Antrag stellen. Ebenso Großeltern oder Verwandte, aber nur, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Zudem darf ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind in diesem Fall nicht mehr bestehen.

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Wichtig zu wissen: Es kann nur eine Person die Erziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen. Man sollte sich also gut überlegen, wem das Rentenplus am ehesten zugutekommen sollte.
Deutsche Rentenversicherung beantwortet Fragen zur Rente
Sind die Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt. Ein neuer Antrag - etwa von Rentnerinnen und Rentnern - ist laut DRV nicht notwendig und muss daher abgelehnt werden. Die Antragstellung sei immer nur dann notwendig, wenn die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten noch gar nicht oder nur teilweise im Versicherungskonto hinterlegt sind.
Wer prüfen möchte, ob das bei ihm oder ihr der Fall ist, kann im jeweiligen Versicherungsverlauf nachsehen. Diesen können Versicherte über die Online-Dienste der DRV anfordern. Da die Zeiten nicht verloren gehen, kann der Antrag auch erst mit dem Rentenantrag eingereicht werden. Fragen zum Thema beantwortet die DRV am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00.
Mit Material von dpa