Holzkirchen nimmt Bauherren mit Satzung in die Pflicht

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Attraktiv ist der Spielplatz an der Maitz, der jüngste, den die Gemeinde selbst angelegt hat. In solche Anlagen soll künftig die Ablöse fließen. © THOMAS PLETTENBERG

Ab Oktober fällt die Spielplatzpflicht im bayerischen Baurecht, doch Holzkirchen geht einen eigenen Weg. Mit einer neuen Satzung will die Gemeinde sicherstellen, dass Kinder in neuen Wohnanlagen weiterhin Platz zum Spielen finden. Auch Ablösezahlungen sind vorgesehen.

Holzkirchen – Die Entbürokratisierung hat sich der Freistaat mit dem Modernisierungsgesetz zum Ziel gesetzt. Durch die Novellierung entfällt ab 1. Oktober im Baurecht die bisherige Pflicht, bei privaten Bauprojekten mit mehr als drei Wohnungen einen Spielplatz anzulegen. Die Gemeinde nutzt die Gelegenheit weniger, um Bauherren Auflagen zu ersparen, als vielmehr, um Spielplätze aufzuwerten. Das soll künftig Ortsrecht regeln. Nach der Empfehlung des Bauausschusses (wir berichteten) hat der Gemeinderat die Satzung nun einstimmig beschlossen.

Mindestgröße, Schatten und Ausstattung festgelegt

Die Marktgemeinde verlangt künftig bei Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten die Anlage eines Spielplatzes möglichst auf dem Baugrundstück selbst oder in der Nähe: barrierefrei erreichbar, abgegrenzt von Verkehrsflächen, mit einer Beschattung durch einen Baum. Die Mindestgröße wird mit 60 Quadratmetern gefordert, gestaffelt ansteigend um 1,5 Quadratmeter Spielplatzfläche je 25 Quadratmeter angefangener Wohnfläche. Auch die Ausstattung soll näher geregelt werden.

Ablöse als Alternative zur Vor-Ort-Lösung

Sollte es einem Bauherrn nicht möglich sein, den Spielplatz auf seinem Grundstück oder in der Nähe zu realisieren, kann die Verwaltung stattdessen eine Ablösezahlung an die Gemeinde verlangen. Der Betrag wird anhand der tatsächlichen Kosten für Herstellung, Ausstattung und Unterhalt plus Grundstückswert errechnet. Die Einnahmen sind fürs Rathaus zweckgebunden: Die Marktgemeinde steckt das Geld in ihre eigenen Spieleinrichtungen, die dadurch an Qualität gewinnen sollen.

Kritik an möglicher Ungleichbehandlung

Hans Putzer (SPD) meldete Bedenken an, dass die Spielplatzsatzung von einem Bebauungsplan ausgestochen werden könnte – und somit eine Ungleichbehandlung von Bauherren entstehen könnte. Bürgermeister Christoph Schmid (CSU) teilte die Sorge nicht, da ja der Gemeinderat die Bebauungspläne aufstelle. Putzer verwies dagegen auf das Projekt Winkelbauer Höfe am Valleyer Weg: „Da entstehen 70 Wohnungen und kein einziger Spielplatz.“ Der Antrag der SPD-Fraktion, den Wortlaut zu ändern, fand im Gremium aber keine Mehrheit.

Auch Altbauersatz kann betroffen sein

Josef Sappl sen. (CSU) sorgte sich, dass auch auf Altbaubesitzer Kosten zukommen, wenn sie Altbestand durch einen Neubau ersetzen: „Werden die Wohnungen, die schon drin waren, gutgeschrieben?“ Monika Wohlschläger aus der Verwaltung winkte ab, und auch der Rathauschef wollte diese Fälle nicht aus der Pflicht entlassen: „In den Gärten von Doppelhaushälften stehen oft bessere Spielgeräte als auf den Spielplätzen von Mehrfamilienhäusern – davon wollen wir wegkommen“, betonte Schmid. Dafür brauche die Gemeinde die Ablöse: „Geräte nach DIN-Norm sind enorm teuer.“ Für Robert Wiechmann (Grüne) war die Sache klar: „Die Satzung ermöglicht, dass weiter Spielplätze gebaut werden müssen. Das muss doch in unser aller Sinn sein.“

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