Neue Asylunterkünfte: Bauausschuss „hat Haltung klar formuliert“
Noch immer ist unklar, ob neue Asylunterkünfte in Geretsried genehmigt werden. Der Bauausschuss hat dazu seine „Haltung klar formuliert“.
Geretsried – Um drei Anträge für Flüchtlingsunterkünfte ging es im März im Bau- und Umweltausschuss des Stadtrats. Das Gremium hatte die Anträge abgelehnt, das Landratsamt könnte sie aber dennoch genehmigen. Wir haben bei der Behörde nach dem aktuellen Stand gefragt.
Alle Vorhaben „noch in der Prüfung“
„Alle Vorhaben sind noch in der Prüfung“, teilt dazu Sabine Schmid, Sprecherin des Landratsamts mit. Konkret handelte es sich bei den drei Vorhaben zum einen um die ehemaligen Lagerhallen des Unternehmens Filigran im Gewerbegebiet Nord. Dort, an der Blumenstraße, sind seit 2016 Flüchtlinge untergebracht. Das Landratsamt würde die Nutzung der ehemaligen Filigranhalle gerne um fünf Jahre verlängern. Außerdem gab es einen Antrag auf Vorbescheid. Direkt daneben soll nämlich eine weitere Unterkunft entstehen. „Drei dreigeschossige Längsbauten in Modulbauweise mit Satteldach, die einzeln einen Innenhof bilden“, erklärt Schmid die Pläne. Als Drittes wurde eine Containerunterkunft an der Neutraublinger Straße in Gelting beantragt. Laut Schmid sind hier zwei parallel verlaufende, zweigeschossige Längsbauten in Containerbauweise samt Verwaltungsgebäude geplant.
Veränderungssperre für Gewerbegebiet Nord
Für das Gewerbegebiet Nord in Geretsried wurde bereits eine Veränderungssperre erlassen. Zweck davon ist die Sicherung des Gewerbegebiets. Jedoch hatte die Kreisbehörde eine Befreiung davon beauftragt. Sonderregelungen im Baugesetzbuch machen das möglich. Der Paragraf 246 erlaubt es dem Landratsamt, Befreiungen oder Genehmigungen zu erteilen. „Diese Rechtsgrundlage ermöglicht es im Einzelfall, bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen“, erklärt Schmid. So nennt sich die Praxis, wenn ein Nein des Gemeinderats überstimmt wird. „Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird jeweils sorgfältig geprüft.“
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Dass das gemeindliche Einvernehmen ersetzt wird, damit rechnet man auch im Geretsrieder Rathaus. Trotzdem echauffierte sich Bürgermeister Michael Müller (CSU) im März über das Vorgehen: „Das ist ein faktisches Aushebeln des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen.“
Juristisch vorgehen oder nicht?
Schmid betont: „Die Baugenehmigungen beziehungsweise der Vorbescheid wurden noch nicht erteilt.“ Erst wenn das klar ist, „wird sich die Stadt Geretsried vermutlich entscheiden, ob dagegen juristisch vorgegangen wird oder nicht“.
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Auf Nachfrage erklärte Thomas Loibl, der Pressesprecher der Kommune, dass sich die Stadt „erneut damit beschäftigen“ werde, sollte das gemeindliche Einvernehmen vom Landratsamt ersetzt werden. „Der Bau- und Umweltausschuss hat seine Haltung zu den Anträgen im März klar formuliert.“
oy