Reiche will Betriebsverbot für alte Heizungen aufheben: Öl und Gas auch nach 2045 erlaubt?

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Die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche kündigte eine Abschaffung des Heizungsgesetzes an. Und sie will auch ein Gesetz aus der Merkel-Ära streichen.

Berlin – Damit hat niemand wirklich gerechnet: Die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in ihrer ersten Regierungserklärung vor dem Bundestag ihre Pläne für die Wärmewende skizziert. Darin kündigt sie die Rücknahme des Heizungsgesetzes an – wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Für Überraschung sorgt jedoch ihr nächster Satz: „Als erste Maßnahme werden wir das Betriebsverbot für Heizkessel abschaffen.“ Damit kann sie nur das Verbot meinen, das noch unter der Merkel-Regierung ins Leben gerufen wurde.

Verbot von Öl- und Gasheizungen soll zurückgenommen werden: Das steht aktuell drin

Das sogenannte „Heizungsgesetz“ war eigentlich eine Novelle eines bestehenden Gesetzes, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020. Damals wurde das von Reiche erwähnte „Betriebsverbot für Heizkessel“ beschlossen, das in §72 folgende Vorschriften beinhaltet:

  • Fossile Heizkessel, die vor Januar 1991 aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden
  • Hausbesitzer, deren fossile Heizungen nach 1991 aufgestellt wurden, dürfen diese nach 30 Jahren nicht mehr betreiben

Diese Regeln gelten nicht für:

  • Niedertemperaturkessel
  • Brennwertkessel
  • Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt
  • Anlagen, die Teil einer Hybridheizung sind (z.B. mit einer Wärmepumpe, einer Solarthermieanlage o.ä.)

Die Ampel-Regierung hatte dann noch den Zusatz eingefügt, dass fossile Heizungen nur bis 31. Dezember 2044 betrieben werden müssen. Ab 2045 plant Deutschland klimaneutral zu sein.

Heizungsgesetz soll weg – stattdessen regiert künftig der CO₂-Preis

Katherina Reiche klingt also so, als wolle sie diese Regeln kippen. Damit dürften mitunter alte fossile Anlagen unbegrenzt weiterbetrieben werden, auch über 2045 hinaus. Dabei hat die CDU erst kürzlich das Klimaziel von 2045 ins Grundgesetz aufgenommen und sich auch im Koalitionsvertrag dem Ziel verpflichtet.

Um das Ziel zu erreichen, setzt die CDU unter Kanzler Friedrich Merz stattdessen darauf, dass fossile Brennstoffe durch den CO₂-Preis unattraktiv werden und erneuerbare Systeme durch niedrige Stromkosten attraktiver werden. Es sollen grundsätzlich alle Möglichkeiten für Hausbesitzer auf dem Tisch liegen. Die Stromkosten sollen laut Koalitionsvertrag für alle um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde sinken.

„Die Menschen müssen irgendwann erkennen, dass es sich nicht mehr lohnt, die alte Öl- oder Gasheizung zu betreiben“, sagte Merz im Interview mit dem Sender RTL noch im April. Zentraler Hebel wird für die Wärmewende der CO₂-Preis sein, den Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auch hervorheben. „Wir unterstützen die Einführung des ETS 2 um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen. Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten“, so die Koalitionäre.

CO₂-Preis steigt ab 2027: 73 Euro/Tonne im Gespräch

In 18 Monaten geht der neue europäische Emissionshandel an den Start. Dann wird der Preis nicht mehr politisch festgelegt, sondern anhand des Marktes bestimmt. Die Schätzungen, wie hoch der CO₂-Preis dann sein wird, variieren, schließlich kommt es darauf an, wie weit die EU bis dahin mit der Energiewende gekommen ist. An der ETS II Terminbörse wurden die Zertifikate für 73 Euro/Tonne ab 2027 jüngst gehandelt. Es gibt auch Prognosen, die von mehr als 80 oder gar 100 Euro pro Tonne ausgehen.

Sollte sich das bewahrheiten, dann werden Öl und Gas bald sehr unattraktiv werden. Um die Menschen mit den Energiekosten nicht zu überfordern, sollen die Stromkosten gesenkt werden, um Anreize zum Umstieg zu setzen. Ein Klimageld, wie es Merz einst im Wahlkampf versprochen hat, soll es indes nicht mehr geben.

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