„Bademantelgang“ als Grund: Städtisches Unternehmen so gut wie insolvent
Das städtische Unternehmen des thüringischen Ortes Bad Langensalza steht vor der Insolvenz. Der Grund ist ein Rechtsstreit mit dem örtlichen Hotel, das eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe fordert.
Bad Langensalza – Ein Rechtsstreit könnte für die Stadt Bad Langensalza in Thüringen dramatische Konsequenzen haben: Nach jahrelangem Hin und Her hat Anfang August der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Städtische Holding Langensalza (SHL) zu einer Schadenersatzzahlung an ein Hotel verpflichten könnte. Dadurch droht dem Unternehmen, das zu 100 Prozent der Stadt Bad Langensalza gehört, nun die Insolvenz. Darüber berichtet MDR Thüringen.
Städtisches Unternehmen vor der Insolvenz: Gericht bestätigt Klage gegen Therme
Hintergrund der Geschichte ist ein 2018 gekündigter Nutzungsvertrag zwischen dem städtischen Bad, der Friederikentherme, und dem Betreiber eines benachbarten Hotels, das Hotel Sante Royale. Die beiden Gebäude sind durch einen Gang miteinander verbunden, sodass Hotelgäste ganz einfach zwischen Hotel und Therme laufen konnten. Vereinbart war bis 2020, dass Hotelgäste einen Pauschalbetrag zahlen und im Gegenzug unbegrenzt das Bad nutzen konnten. Der Gang zwischen beiden Gebäuden wurde daher umgangssprachlich der „Bademantelgang“ getauft.
2020 kündigte die SHL jedoch den Vertrag mit dem Hotel, sodass Gäste fortan den Bademantelgang nicht mehr nutzen konnten. Dem Betreiber zufolge seien dadurch seine Buchungszahlen eingebrochen, weshalb er Schadensersatz fordert. Wie der MDR Thüringen berichtet, sei diese Vertragskündigung nicht rechtmäßig gewesen. Das haben Richter nun mehrfach bestätigt, zuletzt Anfang August durch den BGH.
Insolvente Stadt? Entscheidung über Schadensersatz kommt erst
Bürgermeister Matthias Reinz sagte laut MDR, dass die Lage nun ernst sei, um nicht zu sagen „beschissen“. Am Donnerstag (22. August) soll der Aufsichtsrat zusammenkommen, um über einen Ausweg aus der Insolvenz zu beraten. Wie hoch die Schadenersatzforderung ausfällt, wird in einem separaten Verfahren geklärt. Diese Entscheidung soll Anfang September fallen, da das Landgericht erst auf das BGH-Urteil warten wollte. Ob es dann wirklich die geforderten 1,5 Millionen Euro werden, wird sich dann zeigen.