Zu den Äußerungen der Regierung von Schwaben in Bezug auf die geplanten Flüchtlingsunterkünften in Babenhausen und Egg bezieht das Ministerium um Innenminister Joachim Herrmann Stellung.
Unterallgäu – Das Landratsamt Unterallgäu hatte sich auf der Suche nach geeigneten Flüchtlingsunterkünften im Landkreis für die Standorte Babenhausen und Egg an der Günz entschieden. Dabei wurde es auch von der Regierung von Schwaben unterstützt – zumindest zu Beginn.
Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Regierung von Schwaben sich zu den geplanten Unterkünften für geflüchtete Menschen geäußert: Diese würden nicht benötigt, da es genügend freie Kapazitäten im Landkreis bzw. dem Regierungsbezirk gebe.
Die Aussage sorgte für Unverständnis im Landratsamt und auch bei MdL Bernhard Pohl. Letzterer wandte sich an Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der die Angelegenheit zur „Chefsache“ erklärte und selbst übernehmen wollte. Nun meldete er sich mit einem klaren Statement zu dem Fall. Sein Ministerium informierte zudem zum aktuellen Stand.
So liest sich in der Meldung als Erstes: „Die Asylunterbringung ist eine Aufgabe der Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden, d.h. der staatlichen Landratsämter und kreisfreien Städte. In den 71 Landkreisen in Bayern kommt den Landräten die Aufgabe und Verantwortung zu, die staatliche Asylunterbringung zu organisieren.“
Wie Innenminister Joachim Herrmann betont, hätten die bayerischen Landräte in den vergangenen Jahren hierbei großen Einsatz und Verantwortungsbewusstsein gezeigt und einen entscheidenden Teil dazu beigetragen, dass alle nach dem bundesweiten Verteilungsschlüssel auf Bayern entfallenden Asylbewerber geordnet untergebracht und die große Fluchtbewegung aus der Ukraine habe bewältigt werden können.
Wir haben uns gerade in den zugangsstarken vergangenen Jahren eng mit den bayerischen Landräten abgestimmt. Wir haben den Landräten bei der Erfüllung ihrer Unterbringungsaufgaben den notwendigen Freiraum gelassen und ihnen bei dieser herausfordernden Aufgabe bewusst den Rücken gestärkt.
Zum aktuellen Stand der geplanten Unterkunft in Babenhausen sagt Herrmann: „Die Lage hat sich erfreulicherweise gegenüber den letzten Jahren geändert. Die Asyl-Neuzugänge sind durch die konsequente Politik der neuen Bundesregierung deutlich zurückgegangen. Wir brauchen zwar weiterhin ausreichend Asylunterkünfte, aber im Moment weniger als zuletzt. Es ist auch im Interesse der Steuerzahler, nicht unnötig Asylunterkünfte anzumieten, die dann leer stehen. Wenn es möglich ist, auf den Standort Babenhausen zu verzichten, halten wir eine Beendigung des Standorts für richtig.“
Innenministerium bezieht Stellung zur aktuellen Migrationslage
Nach Jahren hoher Zugänge im Bereich Asyl und Höchstständen bei der Zahl der Untergebrachten sei mittlerweile ein deutlicher Rückgang der Zugangszahlen zu verzeichnen, informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiter.
Die Asylwende sieht das Ministerium in vollem Gange. Mit 6.259 Asylbewerbern, die von Anfang Januar bis Ende Mai 2025 nach Bayern gekommen sind (Stand: 30. Juni 2025) sei die Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (15.744) deutlich zurückgegangen. Das Ministerium erklärt dazu: „Diese Lage lässt es nun zu, keine zusätzlichen Kapazitäten aufzubauen und unwirtschaftliche Unterkünfte und Notunterkünften zu beenden.“
Wie sieht das Innenministerium die aktuelle Lage im Landkreis Unterallgäu?
Seit 2022 betreibt das Landratsamt Unterallgäu zwei große Notunterkünfte in Mindelheim und Bad Wörishofen. Die Kapazität betrage laut Ministerium knapp 900 Plätze, welche „aktuell weniger als zur Hälfte belegt“ seien. Da Notunterkünfte allerdings nicht auf die dauerhafte Unterbringung ausgelegt seien, sollen die Geflüchteten in reguläre Unterkünfte umziehen. Diese müssen aber erst beschafft werden.
Eine solche Ersatzakquise erachtet das Ministerium nur dann als erforderlich und damit auch angemessen, wenn sie bedarfsnotwendig erscheint. Es gilt jedoch, zuerst bestehende freie Plätze zu besetzen. Das entlaste auch den Staatshaushalt.
Aus Sicht der Regierung von Schwaben sei unzweifelhaft klar, dass es im Landkreis Unterallgäu, aber auch im gesamten Regierungsbezirk, eine größere Zahl von freien und auch tatsächlich belegbaren Plätzen gebe, die vorrangig genutzt werden könnten. In der Pressemitteilung spricht die Regierung von Schwaben von 350 freien Unterkunftsplätzen im Landkreis Unterallgäu.
Landratsamt Unterallgäu erörtert Vorgehen – Theorie von Innenministerium nicht praxistauglich
Dem widerspricht das Landratsamt, denn dieses geht aktuell nur von circa 170 freien Unterbringungsplätzen in geeigneten Unterkünften aus. Diese Anzahl sei eine theoretische Zahl, informierte das Landratsamt und gab ein Beispiel: In einer Unterkunft, die für vier Personen Platz biete, wird eine Mutter mit zwei kleinen Kindern untergebracht. Hier wäre also noch ein Platz frei, der allerdings nicht an eine weitere Person, etwa einen fremden Mann, vergeben werden könne.
Dies sei nur ein Grund, der die von der Regierung von Schwaben genannten Argumente unhaltbar mache. Das Landratsamt benötige immer wieder Plätze für Geflüchtete, obwohl die Anzahl geflüchteter Menschen im Landkreis sich nicht verändert. Denn immer wieder gibt es Unterkünfte, bei denen der Mietvertrag auslaufe. Um seiner Pflicht nachzukommen, müsse das Landratsamt die Bewohner dann umverlegen können.
Die genaue Zahl der verfügbaren Plätze im Landkreis Unterallgäu wird derzeit vom Landratsamt Unterallgäu im Abstimmung mit der Regierung von Schwaben ermittelt.
Konkrete Aussagen zu geplanten Unterkünften
Von Seiten des Innenministeriums heißt es in Bezug auf die geplante Unterkunft in Babenhausen: „Mit Blick auf die oben genannten, freien und belegbaren Plätze ist kein weiterer Bedarf für diese Unterkunft ersichtlich. Es ist nach der derzeitigen Sachlage davon auszugehen, dass das Objekt nicht benötigt und daher nicht weiterverfolgt wird, wenn sich der bereits vor über einem Jahr geschlossene Mietvertrag – entsprechend der Einschätzung des zuständigen Landratsamts – auflösen lässt.“
Ausführlicher äußert sich das Ministerium von Joachim Herrmann zu den Plänen in Egg an der Günz:
„Die Regierung von Schwaben hatte die Planung dieser Unterkunft bereits im September 2024 genehmigt, somit deutlich vor dem durch die Asylwende verstärkten und verstetigten Rückgang der Zugänge im Asylbereich.
Der Vorvertrag für Egg an der Günz wurde dementsprechend bereits am 19.12.2024 geschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt stand noch die Auflösung einer weiteren Zelt-Notunterkunft des Landkreises Unterallgäu im Vordergrund, weshalb damals auch die Genehmigung seitens der Regierung von Schwaben erfolgt ist. Dies ist aus Sicht des Innenministeriums nicht zu beanstanden, auch wenn aufgrund der jetzigen Bedarfslage möglicherweise anders zu entscheiden gewesen wäre.
Aktuell ist nach Einschätzung der zuständigen Behörden davon auszugehen, dass bzgl. dieser Unterkunft ein (anders als in Babenhausen) nicht ohne Weiteres zu lösender Vorvertrag besteht, auch wenn dies von der Regierung von Schwaben und vom Landratsamt Unterallgäu nochmals eingehend geprüft wird. Daher gilt: Ein angemietetes Objekt ist grundsätzlich zu nutzen, ein bezahlter Leerstand wäre dem Steuerzahler nicht zu vermitteln.“
Innenminister Herrmann bezieht Stellung: Behörden unterstützen oder behindern?
Hieß es im Statement von Bernhard Pohl gestern noch, dass Herrmann sich „ganz klar hinter die Arbeit seiner Landräte bei der Beschaffung von Flüchtlingsunterkünften“ stelle, wirft Herrmanns Statement doch einige Fragen auf.
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