Grundrente erhöht sich: So kommen Rentnerinnen und Rentner an den Zuschlag
Grundrente erhöht sich: So kommen Rentner an den Zuschlag
Die Grundrente muss nicht beantragt werden, sie wird automatisch ermittelt. Wer allerdings jetzt die Initiative ergreift, kann mitunter mehr rausbekommen.
Frankfurt – Mit der Rentenanpassung zum Juli 2024 könnten Menschen im Ruhestand gleich doppelt profitieren: zum einen erhöht sich der monatliche Betrag um 4,57 Prozent. Zum anderen verschieben sich dadurch auch die Freibeträge und Grenzwerte zur Berechnung der Grundrentenhöhe. Viele Beziehende könnten also Anspruch auf mehr Grundrente haben. Allerdings sollten sie dafür selbst aktiv werden.
Viele Rentnerinnen und Rentner wissen oft gar nicht, dass Anspruch auf Grundrente besteht. Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge waren 2023 rund 2,6 Millionen Menschen berechtigt, den Renten-Zuschlag zu bekommen. Ausgezahlt bekamen ihn nicht einmal die Hälfte (1,27 Millionen). Überwiegend Frauen profitierten demnach davon.
Grundrente: Wer lange eingezahlt hat, aber wenig rausbekommt, ist berechtigt
Berechtigt dazu ist, wer lange Beiträge in die Rentenkassen eingezahlt hat und trotzdem nur eine vergleichsweise kleine Rente bekommt. Mindestens 33 Jahre muss man dafür eingezahlt haben, ab 35 Jahren erhält man den vollen Zuschlag. Dazwischen wird gestaffelt. Die DRV berücksichtigt dabei folgende Grundrentenzeiten:
- Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten (wegen Kriegsdienst, Kriegsgefangenenschaft oder politischer Haft in der DDR)
Ausschlaggebend für die Höhe des Grundrentenzuschlags ist das zu versteuernde Einkommen der Rente. Es hängt aber letztlich mit einer komplizierten Berechnung zusammen. Vereinfacht ausgedrückt besteht ein genereller Anspruch, wenn nach 45 Jahren Beitragszahlungen die Rente unter 1100 Euro liegt oder nach 40 Jahren unter 975 Euro – also unter der Armutsgrenze von 1251 Euro.
Alleinstehende bis zu einem monatlichen Renteneinkommen von 1375 Euro bekommen seit Anfang 2024 den vollen Zuschlag der Grundrente, Eheleute oder Menschen in eingetragenen Partnerschaften bis 2145 Euro. Die Höhe der Grundrente berechnet die DRV jeweils zu Jahresbeginn neu. Es ist also durchaus möglich, dass mit der Rentenerhöhung im Juli 2024 manchen Menschen nun mehr Grundrente zusteht oder sogar erst ein genereller Anspruch darauf entstanden ist.
Mit einfachen „Trick“ lässt sich mehr Grundrente holen
Anders als die Grundsicherung, mit der die Rente aufgestockt werden kann, um den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, muss die Grundrente nicht beantragt werden. Sie wird von der Rentenversicherung automatisch ermittelt. Um herauszufinden, ob ein genereller Anspruch besteht oder einem eventuell ein höherer Betrag zusteht, raten Fachleute zu einer freiwilligen Steuererklärung.
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„Um das für die Berechnung der Grundrente herangezogene Einkommen zu drücken, kann eine freiwillige Steuererklärung sehr vorteilhaft sein“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) auf ihrer Homepage. Rentnerinnen und Rentner können eine Erklärung bis zu vier Jahren rückwirkend einreichen. Gemacht werden muss sie aber nicht von allen Rentnerinnen und Rentnern. Allerdings lässt sich dadurch mitunter ordentlich Geld zurückbekommen. Am 31. Dezember 2024 läuft demnach die Frist für die freiwillige Steuererklärung 2020 ab.
Allerdings rät die Lohi frühzeitig, die Dokumente einzureichen, da das Finanzamt zum 31. Oktober die Daten abfragt, sie also bis dahin vorliegen müssen. Doch: Die Rentenerhöhung 2024 wird erst im Januar 2025 berücksichtigt. Wem also mehr Grundrente zusteht, der sollte zeitnah aktiv werden, um künftig davon zu profitieren. (rku)