Jäger dürfen aus der Abschussplanung aussteigen

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Die Hegeschauen, wie hier vor zwei Jahren in Huglfing, sollen erhalten bleiben. Vorgegebene Abschusszahlen könnte es in vielen Jagdrevieren aber nicht mehr geben. © Schubert/Archiv

Die Reform des bayerischen Jagdgesetzes gibt Jägern mehr Freiheiten. Doch Experten vor Ort sind skeptisch, ob das die Probleme löst.

Landkreis – Bei den jährlichen Hegeschauen, die von den Jagdverbänden Weilheim und Schongau ausgerichtet werden und bei denen die Jäger die Gehörne der erlegten Rehböcke und Hirsche präsentieren, gehört der Bericht über die Abschusszahlen dazu – und wird von vielen belächelt, weil es an das Motto „same procedure as every year“ das Faschings-Kalauers „Dinner for one“ erinnert: Denn fast in allen Hegegemeinschaften, denen mehrere Jagdreviere angehören, wird die geforderte Abschussquote nicht erreicht. Konsequenz durch die Untere Jagdbehörde am Landratsamt: null. Denn die Sanktionsmöglichkeiten sind sehr begrenzt.

Dabei ist die Abschussplanung, die alle drei Jahre vom Landratsamt für die 220 Reviere im Landkreis erstellt wird, „sehr aufwändig“, wie Helmut Stork, Leiter der Unteren Jagdbehörde, sagt. Grundlage ist das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, das von den Förstern des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) erstellt wird und die Verbisssituation darstellt. Sind viele junge Bäume verbissen, ist das ein Indiz für zu hohe Wildbestände – oft wird dann der Abschuss erhöht.

Solche „rote“ Hegegemeinschaften gibt es einige im Landkreis, manche wie Eberfing, Peißenberg, Rottenbuch, Peiting und Steingaden weisen seit mehr als zwölf Jahren einen zu hohen Verbiss auf. Laut Stork wurden bei der Abschussplanung zuletzt die Pläne von 168 Revieren bestätigt, bei 52 weiteren war das Landratsamt anderer Ansicht und hat den Abschuss festgesetzt. Bei dreien davon wurde Widerspruch eingelegt, Klage gab es laut Stork keine.

Bei der lange diskutierten Reform des Jagdgesetzes wurde das Problem jetzt angegangen, und zwar indem man den Jägern und Jagdgenossen (Grundbesitzern) viel mehr Freiheiten gibt. Demnach können einzelne Jagdreviere aus der Abschussplanung aussteigen, wenn sie wollen. Vorgeschrieben ist dazu nur ein jährlicher Waldbegang der Jagdgenossen mit dem Jäger und eine Information, wie der Jäger künftig über das von ihm erlegte Rehwild informiert – zum Beispiel einmal jährlich per Streckenliste oder als körperlicher Nachweis.

Bei den roten Revieren mit zu hohem Verbiss gibt es noch weitere Bedingungen für den Ausstieg aus der Abschussplanung: Jagdgenossen und Jäger müssen ein Abschusskonzept erstellen, das darlegt, wie der zu hohe Verbiss verbessert werden kann. Dieses Jagdkonzept muss der Behörde auch nicht vorgelegt werden, außer es wird angefordert. Für wiederholt rote Jagdreviere mit zu hoher Verbissbelastung braucht es auch einen geeigneten Abschussnachweis, körperlich oder digital, heißt es im Eckpunktepapier des zuständigen Wirtschaftsministeriums. Man könne auch jedes Jahr zur behördlichen Abschussplanung zurückkehren und umgekehrt.

Staatliche Eingriffe sind noch möglich

Ganz ohne Eingriffsmöglichkeit ist die Untere Jagdbehörde aber nicht: Falls die „gesetzlichen Leitplanken“ nicht eingehalten werden – gesunde, artenreiche Wildbestände oder berechtigte Ansprüche auf Schutz gegen Wildschäden –, setzt die Behörde unter Einbindung des Jagdbeirats und der Hegegemeinschaft einen Abschussplan fest.

„Das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht wird gestärkt, auf Eigenverantwortung statt Bürokratie gesetzt und streitanfällige Debatten über Abschusszahlen vermieden“, heißt es im Eckpunktepapier.

Beifall finden die Pläne bei Florian Pfütze, Vorsitzender des Kreisjagdverbands Weilheim, der ins selbe Horn stößt: „Ich hatte schon immer ein Problem mit der staatlichen Bevormundung, dass wir mehr schießen sollen.“ Was ihm nicht gefällt, ist dagegen die Vorverlegung der Jagdzeit auf Mitte April: „Das ist für unsere Region zu früh, da ist das Rehwild noch im Familienverband unterwegs. Und die artgerechte Fütterung läuft meist auch noch so lange, bis die Buschwindröschen blühen“, so Pfütze.

AELF-Leiter Kilian Stimm ist noch zurückhaltend, was die Reform betrifft. „Für uns ändert sich erst einmal wenig, weil das Forstliche Gutachten weiter die Grundlage bleibt.“ Man könne zum jetzigen Zeitpunkt nur mutmaßen, was die zusätzlichen Freiheiten bedeuten. „Aber ich bin grundsätzlich ein positiver Mensch. Wir müssen sicher ein, zwei Jahre abwarten, wie es sich entwickelt.“ Auch Stork ist gespannt, „wie die absolute Eigenverantwortung für Jäger und Jagdgenossen funktioniert“. Weniger Abschusspläne bedeuten zuerst einmal weniger Arbeit für ihn und seine Mitarbeiter. Aber das geforderte Jagdkonzept ist ihm zu schwammig, „da kann man alles Mögliche reinschreiben“, bemängelt Stork. „Wir haben zwei Drittel rote Reviere. Das Ergebnis wird man in drei Jahren sehen.“

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