Rückruf für beliebte Zutat – giftiger Inhaltsstoff kann Erbrechen auslösen

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Diese Weinblätter in der 400 Gramm Packung sind von dem Rückruf betroffen.
Diese Weinblätter in der 400 Gramm Packung sind von dem Rückruf betroffen. © BLG Kardesler GmbH

Eine in manchen Länderküchen häufig genutzte Zutat wird vom Hersteller zurückgerufen. Grund des Rückrufs sind erhöhte Pestizidwerte.

München – Weinblätter zählen zu den etablierten Zutaten in der mediterranen und osmanischen Küche, etwa mit Reis für das türkische Gericht Sarma. Doch aktuell gibt es einen Rückruf: Die BLG Kardesler GmbH warnt vor dem Verzehr ihrer Suntat Weinblätter, wie aus einer Meldung bei lebensmittelwarnung.de hervorgeht.

Rückruf für beliebte Zutat: Hersteller informiert über erhöhten Pestizidgehalt

Wie das Portal meldet, wurde bei einer Kontrolle ein erhöhter Pestizidgehalt festgestellt. Das Produkt wurde in folgenden neun Bundesländern verkauft: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.

Die wichtigsten Informationen des Rückrufs im Überblick:

Produkt Suntat Weinblätter
Hersteller/Inverkehrbringer BLG Kardesler GmbH
Verpackungseinheit 400 Gramm
Charge LS2602/25
MHD 02.2027

Käufer der betroffenen Weinblätter werden gebeten, die Produkte in die jeweilige Filiale zurückzubringen. Der Hersteller verspricht eine Erstattung des vollen Kaufpreises – auch ohne Vorlage eines Kassenbons.

Weinblätter im Rückruf: Pestizidbelastung kann besonders für einige Verbraucher gefährlich sein

Grund für den Rückruf ist ein zu hoher Pestizidgehalt, der laut Experten gesundheitliche Beschwerden auslösen kann. Mögliche Symptome nach dem Verzehr reichen von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Schwindel und Atemproblemen. Besonders gefährdet sind Kinder, Schwangere sowie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. „Jahrelange regelmäßige Untersuchungen zeigen, dass bestimmte Lebensmittel wie gefüllte Weinblätter oder frische Kräuter aus Übersee oft die Grenzwerte von Rückständen überschreiten“, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) spricht von der „Möglichkeit einer Verbraucherschädigung durch erhöhte Pestizidrückstände“. Die Behörde machte keine Angaben darüber, um welches Pestizid es sich im aktuellen Fall handelt.

Zuletzt hatte ein großer Rückruf von Nahrungsergänzungsmitteln bei Rewe für Aufsehen gesorgt. Hier lag eine Kontamination mit Schimmelpilzgiften vor. Ebenfalls von einem Rückruf betroffen ist eine Pistaziencreme, die in mehreren Bundesländern vertrieben wurde. (ls)

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