Gerüchte über neue Renten-Steuer sorgen für Aufruhr: Rentenversicherung spricht Klartext
Es kursieren mehrere Meldungen, dass die Merz-Regierung planen würde, eine Quellensteuer auf Renten einzuführen. Doch die Deutsche Rentenversicherung macht den Faktencheck.
Berlin – Das deutsche Rentensystem ist sehr komplex – und wenn es dann noch zusätzlich um Steuern geht, kann man schnell den Überblick verlieren. Zusätzlich kursieren dann noch Falschmeldungen im Netz. So wurde mehrmals berichtet, dass die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) planen würde, eine sogenannte Quellensteuer auf Renten zu erheben. Doch das ist falsch, stellt die Deutsche Rentenversicherung klar.
Quellensteuer auf die Rente? Rentenversicherung verneint das
Die Einführung einer Quellensteuer würde bedeuten, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht die volle Rente ausbezahlt, sondern die zu zahlenden Steuern einbehält und an das Finanzamt überweist. Damit würden die Steuern an der Quelle abgezogen – ähnlich wie bei der Lohnsteuer, die bei Arbeitnehmern direkt vom Gehalt durch den Arbeitgeber einbehalten wird.

Doch auf die Frage, ob so eine Quellensteuer für Renten kommen soll, antwortet ihre vorsorge.de, eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung: „Nein! Meldungen, die das behaupten, sind falsch! Es gibt zurzeit weder ein Gesetz zur Einführung einer Quellensteuer auf Renten noch einen Gesetzentwurf und auch keine konkreten Pläne, diese Idee umzusetzen.“
Rente: Merz-Regierung will „Steuerbürokratie“ reduzieren
Allerdings möchte die schwarz-rote Koalition unter Merz laut Koalitionsvertrag die „Steuerbürokratie“ reduzieren – auch bei Rentnerinnen und Rentnern. Doch wie das geschehen soll, sei noch völlig offen, argumentiert die Deutsche Rentenversicherung. „Eine Quellensteuer wird derzeit nicht diskutiert“, schreibt auch der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis.
Immerhin war aber im Wahlkampf bei CDU/CSU noch von einer ähnlichen Idee die Rede. Im Wahlprogramm steht noch, dass man die Steuererklärungspflichten für Rentner und Pensionäre vereinfachen wolle: „Wir führen einen Quellenabzug ein, damit im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss. Doppelbesteuerung von Renten vermeiden wir.“ In den Koalitionsvertrag hat dieses Vorhaben dann aber wie gesagt konkret keinen Eingang gefunden.
Rentner müssen bisher oft eine Steuererklärung abgeben
Bisher ist es so, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Das bedeutet, dass es auch bei Rentnern eine Pflicht zur Abgabe eine Steuererklärung gibt. Konkret müssen die Ruheständler eine Erklärung abgeben, deren gesamte Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt für das Jahr 2025 bei 12.096 Euro. Zwar ist ein Teil der Altersrente steuerfrei, allerdings zählen zu dem Gesamtbetrag auch noch Einkünfte wie Mieteinnahmen, Witwenrente oder betriebliche Altersversorgung.
Wer mit allem zusammen also auf zum Beispiel 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss eine Steuererklärung abgeben. Wer sich nicht sicher ist, kann sich das online mit dem Rentenbesteuerungsrechner der Vereinigten Lohnsteuerhilfe ausrechnen lassen. (lma mit dpa)