Die Bundestagswahl wurde nach dem Ende der Koalition vorgezogen und findet nun bereits am 23. Februar statt. Die verkürzte Zeit bis zum Wahltermin kann es einigen Wählern durchaus schwer machen, am Wahltag in der Wahlkabine zur Wahl ihres bevorzugten Kandidaten zu erscheinen. Doch dafür gibt es auch bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, die eigene Stimme per Brief abzugeben und so darüber mitzuentscheiden, welcher der fünf Bundeskanzler-Kandidaten die Wahl am Ende für sich entscheidet.
Ab wann können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 können bereits seit einiger Zeit beantragt werden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Unterlagen zu beantragen:
- Online über die Website der jeweiligen Gemeinde,
- Formlos schriftlich per Post oder E-Mail
- Persönlich vor Ort im Bürgeramt
Die Wahlbenachrichtigung, die jede wahlberechtigte Person per Post erhält, kann dabei als Hilfestellung dienen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Wichtig ist zu beachten, dass die eigentlichen Unterlagen erst zu einem späteren Zeitpunkt herausgegeben werden, nachdem die Wahlvorschläge zugelassen und die Stimmzettel gedruckt wurden.
Wie Sie die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl richtig ausfüllen
Zum richtigen Ausfüllen der Briefwahlunterlagen gibt es mehrere wichtige Schritte, die beachtet werden müssen. Zunächst erhalten Wahlberechtigte einen Stimmzettel, auf dem sie zwei Stimmen vergeben können: Eine Erststimme für einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin und eine Zweitstimme für eine Partei. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den beiliegenden weißen Stimmzettelumschlag gesteckt und dieser zugeklebt.
Des Weiteren muss der Wahlschein ausgefüllt werden. Auf diesem müssen Wählerinnen und Wähler eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben und datieren. Der zugeklebte Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein werden gemeinsam in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt und ebenfalls zugeklebt. Dieser Wahlbriefumschlag wird dann ohne zusätzliche Frankierung zurück an die Gemeinde gesendet – außer, die Wahl erfolgt aus dem Ausland. In diesem Fall muss der Rückbrief frankiert werden. Ein Merkblatt mit detaillierten Anweisungen liegt den Unterlagen bei und sollte genau beachtet werden, um Fehler zu vermeiden.
Verkürzte Fristen: Bis wann Sie die Briefwahlunterlagen spätestens abgeben müssen
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse eingegangen sein. Es ist daher ratsam, die Unterlagen so früh wie möglich abzuschicken, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommen. Durch die neuen gesetzlichen Postzustellfristen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten, können sich die Zustellzeiten verlängern.
Die sicherste Methode ist, den Wahlbrief persönlich bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung abzugeben. Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Unterlagen rechtzeitig eintreffen. Wer sich für den Versand per Post entscheidet, sollte unbedingt die Postlaufzeiten und eventuelle Verzögerungen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Wahlbrief nicht verspätet ankommt.
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