Weißstorch breitet sich in Memmingen und Unterallgäu aus – Was Hausbesitzer bei Nestern tun können

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Was tun, wenn ein Storch auf dem Kamin nistet? Vor Brutbeginn darf das Nest entfernt werden, wurde die „Wohnung“ jedoch bereits bezogen und mit Nachwuchs belegt, gilt für das Nest Bestandsschutz – auch im Winterhalbjahr (Symbolfoto). © PantherMedia/choocha69

Der Bestand an Weißstörchen hat in den vergangenen Jahren auch in Memmingen und dem Unterallgäu stark zugenommen. Doch was ist, wenn der Nistplatz stört oder gar Hausbewohner gefährdet?

Unterallgäu/Memmingen – In den nächsten Wochen ist mit weiteren Brutkolonien des Weißstorches (Ciconia ciconia) zu rechnen. Weil der Weißstorch streng geschützt ist, ist dies für den Artenerhalt eine erfreuliche Tatsache. Für private Hausbesitzer können die Nester jedoch zu einem Problem werden.

Doch davor kann man sich schützen, ohne gegen den Artenschutz zu verstoßen. Darauf weisen die Naturschutzbehörden der Stadt Memmingen und des Landratsamts Unterallgäu hin.

Vor allem wenn der Nestbau auf beheizten Kaminen erfolgt, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Heizungen und Öfen können dann oft nicht mehr betrieben werden, da die Gefahr besteht, dass die Rauchgase in die Wohnräume gelangen. Aber auch wenn Gebäudeeingänge mit Kot verschmutzt oder Dachrinnen mit Reisig verstopft sind, kann das problematisch sein.

Deshalb bitten die Naturschutzbehörden in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang Mai um erhöhte Wachsamkeit. Rasch handeln müsse man, wenn noch kein Nest vorhanden ist und Störche an einer Stelle mit dem Bau beginnen, an der ein Horst nicht geduldet werden kann. Das Nistmaterial müsse dann rechtzeitig vor einem möglichen Brutbeginn beseitigt werden. Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Naturschutzbehörden stehen in solchen Fällen beratend zur Seite.

Weißstorch breitet sich in Memmingen und Unterallgäu aus – Bestandsschutz beachten

Sobald bereits ein Brutversuch stattgefunden hat, gilt Bestandsschutz für ein Nest. Es darf dann nicht ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung entfernt oder umgesiedelt werden - auch nicht im Winterhalbjahr, wenn die meisten Tiere bestehender Horste im Süden sind. Der Grund: Störche kehren viele Jahre lang immer wieder zu ihren Nestern zurück. Ansprechpartnerin für Ausnahmegenehmigungen ist Rebecca Müller von der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben in Augsburg, Tel. 0821/327-2224, E-Mail: rebecca.mueller@reg-schw.bayern.de.

Das Unterallgäu und Memmingen zählen zu den Siedlungsschwerpunkten von Weißstörchen in Schwaben. Aktuell gibt es in der Region fünf Brutkolonien mit rund 85 Brutpaaren. Mit weiteren Koloniegründungen ist zu rechnen. Bei Fragen oder auch wenn man auf seinem Gebäude ein Storchennest wünscht, kann man sich mit der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, der Unteren Naturschutzbehörde oder direkt mit der Regierung von Schwaben in Verbindung setzen.

mk

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