Steuererklärung: 2023 hohe Zinsen kassiert? Verschenken Sie jetzt keine Steuern

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2023 Zinsen für Tagesgeld oder Festgeld kassiert? Verschenken Sie kein Geld bei der Steuer. © IMAGO/Lobeca

Haben Sie 2023 viele Zinsen fürs Tages- und Festgeld kassiert? Vielleicht haben Sie trotzdem weniger bekommen, als Ihnen zusteht – weil Sie zu viel Steuer gezahlt haben. So holen Sie sie sich zurück.

Setzen Sie bei der Geldanlage neben dem langfristigen Investieren per ETF-Sparplan auch zu großen Teilen auf Tages- und Festgeld? Dann dürften Sie sich nach vielen Jahren mit Minizinsen 2023 richtig gefreut haben: Denn da gab es 3, manchmal sogar 4 Prozent Zinsen.

Damit konnte es schnell passieren, dass Ihre Zinsen, vielleicht auch zusammen mit anderen Gewinnen (zum Beispiel aus ETF-Ausschüttungen), über 1.000 Euro betragen haben – also mehr als den Sparerpauschbetrag. Spätestens dann bittet Sie das Finanzamt zur Kasse.

So zahlen Sie nicht unnötig Steuern

Damit Sie dabei nicht zu viel oder unnötig Steuern zahlen, sollten Sie in vielen Fällen in Ihrer Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Oder noch besser: Nutzen Sie eine Steuersoftware oder -App, die auch diese Anlage viel unkomplizierter und richtig für Sie ausfüllt. Für den PC empfehlen wir vom Geldratgeber Finanztip Ihnen Wiso Steuer 2024, SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2023) und Tax 2024, als App Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.

Denken Sie aber daran: Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, läuft die Frist dieses Jahr schon am 2. September ab.

Wann Sie die Anlage KAP nicht ausfüllen brauchen

Nehmen wir mal an, Sie hatten 2023 insgesamt 1.500 Euro Zinseinnahmen. Prinzipiell gilt: 1.000 Euro davon sind steuerfrei. Wenn Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag (FSA) in Höhe von 1.000 Euro eingerichtet hatten, verbleiben noch 500 Euro, die versteuert werden.

Sitzt Ihre Bank in Deutschland, hat sie darauf schon die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375 Prozent (inkl. Soli) ans Finanzamt gezahlt, also 131,87 Euro. Bei Ihnen angekommen sind 1.368,13 Euro. Die Anlage KAP in der Steuererklärung müssen Sie dann nicht ausfüllen, Sie bekommen ohnehin nichts zurück.

Haben Sie Zinseinnahmen bei einer ausländischen Bank ohne Tochter in Deutschland, wird die Steuer nicht automatisch abgezogen. Dann müssen Sie Ihre Zinsen in der Steuererklärung angeben.

Zwei Fälle, in denen Sie die Anlage KAP ausfüllen sollten

  1. Haben Sie Ihren FSA zu niedrig angesetzt oder hatten gar keinen, sollten Sie unbedingt eine Steuererklärung machen. Sonst verschenken Sie Geld, das Ihnen zusteht – in unserem Beispiel bis zu 263,75 Euro, wenn Sie gar keinen FSA hatten.
  2. Ihr persönlicher Steuersatz ist kleiner als die 26,375 Prozent Abgeltungssteuer. Das ist der Fall, wenn Ihr Einkommen nicht allzu groß ist. Bei einem kinderlosen Single zum Beispiel dann, wenn Sie weniger als rund 2.400 Euro brutto im Monat verdienen.

Befinden Sie sich ungefähr in diesem Bereich, kann sich die sogenannte Günstigerprüfung für Sie lohnen. Dafür füllen Sie ganz normal die Anlage KAP mit den Daten aus der Steuerbescheinigung Ihrer Bank aus und setzen ein Häkchen bei „Antrag auf Günstigerprüfung“. Das Finanzamt prüft dann automatisch, welcher Steuersatz für Sie besser ist, und zahlt Ihnen eventuell zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer zurück.

Wer Zinseinnahmen grundsätzlich nicht versteuern muss

Noch einfacher können Sie es sich übrigens machen, wenn Sie abseits der Zinsen kaum andere Einnahmen haben (zum Beispiel Jugendliche, Studierende oder Rentner): Beantragen Sie einfach eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt und legen Sie sie Ihrer Bank vor – schon zahlen Sie von vornherein gar keine Steuern auf Ihre Zinsen.

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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit dem gemeinnützigen Geldratgeber Finanztip vor – das Original zu diesem Beitrag „2023 hohe Zinsen kassiert? Verschenk jetzt keine Steuern stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 23. August 2024.

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