Neues Kita-Gesetz ab 2025: Neue Maßnahmen sollen Bedingungen in Kitas verbessern

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Strengere Qualitätsvorgaben, Milliardenförderung und Fokus auf Fachkräfte. Was sich 2025 mit dem neuen Kita-Gesetz für Betreuung und Eltern ändert.

Berlin – Der Bundestag hat am 10. Oktober 2024 die Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Qualität in Kindertagesstätten bundesweit zu verbessern und Fachkräfte zu sichern. Die Kosten für Kitas in Deutschland unterscheiden sich stark. Der Bund stellt den Ländern dafür insgesamt vier Milliarden Euro für 2025 und 2026 zur Verfügung. Aber was bedeutet das konkret für Eltern, Kinder und Kitas?

Die wohl größte Änderung betrifft die Verwendung der Fördermittel. Bisher konnten die Länder bis zu 49 Prozent der Bundesmittel für die Senkung von Kita-Gebühren einsetzen. Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wird diese Möglichkeit künftig stark eingeschränkt. Es gehe darum, die Qualität in den Kitas nachhaltig zu verbessern, schreibt die Tagesschau. Dies beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels – also des Verhältnisses von Erziehern zu Kindern. Denn ein verbesserter Betreuungsschlüssel gilt als entscheidender Faktor für eine hochwertige frühkindliche Bildung.

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Im Jahr 2025 gibt es zahlreiche Gesetzesänderungen, von denen eins auch die Regeln in den Kitas betrifft. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa

Neues Kita-Gesetz: Fokus auf Qualität statt Gebührenentlastung

Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, die Arbeitsbedingungen in Kitas zu verbessern. Laut Tagesschau sollen die Fördergelder unter anderem dafür verwendet werden, bessere Löhne zu zahlen und die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Das soll Erzieherinnen und Erzieher motivieren, im Beruf zu bleiben bzw. einen Anreiz schaffen, in diesen zurückzukehren. Fachkräfte, die sich für die Tätigkeit in strukturschwächeren Regionen entscheiden, sollen ebenfalls unterstützt werden.

Die Länder sind gefordert, die Mittel gezielt für die Anwerbung und Bindung von Fachkräften einzusetzen. Bis 2030 könnten laut dem Familienministerium bis zu 90.000 Erzieher fehlen, während der Paritätische Wohlfahrtsverband, laut Tagesschau, sogar von 125.000 ausgeht.

Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in Kitas: Was ändert sich für Eltern?

Ein weiterer Fokus liegt auf der inhaltlichen Ausgestaltung der Kita-Angebote. Die Bundesmittel sollen gezielt für die Förderung der sprachlichen Bildung, nachhaltiges Essen und Bewegungsprogramme eingesetzt werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt diesen Ansatz, fordert aber klare, bundeseinheitliche Standards für die Qualität der Betreuung. „Es braucht Mindeststandards, die in allen Bundesländern gelten“, so eine Sprecherin der GEW gegenüber der Tagesschau.

Laut Bundesfamilienministerium wird nicht erwartet, dass Kita-Beiträge steigen. Nur sechs Bundesländer verwenden bisher Bundesmittel zur Gebührensenkung, und diese können ihre Haushalte entsprechend umstrukturieren. Dazu zählen Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Bund erlaubt ohnehin nur maximal 49 Prozent der Mittel für Gebührensenkungen – zuletzt waren es sogar nur 15 Prozent.

Umstrukturierung bei Kindertagesstätten 2025: Nachhaltige Angebote und mehr Bewegung

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen betrifft die finanzielle Ausstattung der Länder. Der Haushaltsausschuss hat beschlossen, die Kosten für die Qualitätsverbesserung durch eine Umverteilung der Umsatzsteuer zu decken. Demnach erhalten, laut Bundesregierung, die Länder in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 1,993 Millionen Euro zusätzlich. Dies soll sicherstellen, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung nicht in Konkurrenz zu anderen Förderprogrammen stehen. „Die Änderung stellt sicher, dass das Ziel erreicht wird, die Kosten der Länder zu decken“, heißt es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss.

In Bayern und anderen Ländern dürfen Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge gemäß § 90 SGB VIII erheben, gestaffelt nach Betreuungszeit, das erntet viel Kritik. Bei finanziellen Härten können Eltern eine vollständige oder teilweise Übernahme der Beiträge durch die Jugendhilfe beantragen, heißt es auf der Seite des Bayrischen Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Der Freistaat Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 Euro pro Kind und Monat ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Der Zuschuss wird automatisch an die Einrichtungen gezahlt, die dann die Beiträge entsprechend reduzieren. Für viele Eltern wird der Kindergartenbesuch dadurch kostenfrei oder deutlich günstiger. Ein zusätzlicher Antrag sei nicht nötig. (ls)

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