Rechtsanwalt aus NRW stellt Strafanzeige gegen Bundesinnenminister
Rechtsanwalt Dr. Michael von Glahn hat Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gestellt.
Hamm - Rechtsanwalt Dr. Michael von Glahn hat am Dienstag (17. Juni) im Namen der Flüchtlingshilfe Hamm Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann, bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Der Hammer Fachanwalt für Strafrecht wirft Dobrindt und Romann die Verleitung von Untergebenen zu Straftaten (§ 357 StGB) vor.
Hintergrund ist die Weisung des Bundesinnenministers vom 7. Mai 2025, Asylsuchende an den Landesgrenzen zurückzuweisen und die Fortführung dieser Praxis, auch nachdem das Verwaltungsgericht Berlin am 2. Juni Zurückweisungen in drei Fällen für rechtswidrig erklärt hatte. Die Plattform „FragDenStaat“ (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Berlin) hatte am 6. Juni gleichlautend Strafanzeige gegen Dobrindt und Romann gestellt.
Von Glahn wirft der Regierung den Verstoß gegen Europarecht vor: „Es gilt das Dublin-Verfahren“, so von Glahn. „Das Europarecht ist völlig eindeutig.“ Das bedeutet: Menschen dürfen an der Grenze eines EU-Staats nur dann zurückgewiesen werden, wenn ein anderer Staat für zuständig befunden wurde und dieser der Aufnahme der Person zugestimmt hat. Das führt von Glahn in der Begründung zur Strafanzeige an. Dies sei lange vor der Weisung vom 7. Mai immer wieder von Kritikern und Juristen angeführt worden.
Hammer Anwalt: „Bedeutung geht über Einzelfall hinaus“
Bei den drei Zurückweisungen, die das Verwaltungsgericht am 2. Juni für rechtswidrig erklärt hatte, habe nicht ein Einzelrichter, sondern eine Kammer mit drei Richtern entschieden. Damit habe die Entscheidung Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Die Bundesregierung hatte argumentiert, es handele sich um Einzelfallentscheidungen.
„Die Beschuldigten halten trotz der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin an ihrer Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden fest und bekennen sich öffentlich (...) zu diesem Rechtsbruch“, schreibt von Glahn in der Begründung. „Ich bin seit 30 Jahren Rechtsanwalt und handle nach Recht und Gesetz. Ich erwarte ebenso von den obersten Repräsentanten des Staats, dass sie sich gesetzeskonform verhalten“, so von Glahn gegenüber wa.de. Er rechnet nun in ein bis zwei Wochen mit der Mitteilung eines Aktenzeichens von der Staatsanwaltschaft. Wie lange das Verfahren dauere, sei nicht einzuschätzen.
Appell an Polizei-Gewerkschaft
Dobrindt und Bundespolizeipräsident Romann, dessen Dienstvorgesetzter der Minister sei, machten sich wegen Verleitung von Untergebenen zu Straftaten strafbar. Ausführende Beamte der Bundespolizei wiederum machten sich wegen Nötigung in besonders schwerem Fall strafbar. In einem Schreiben appellierte von Glahn an die Gewerkschaft der Polizei, Einwand gegen die ministerielle Weisung zu erheben.
Eine Anfrage von wa.de zur Haltung der GdP blieb von der Gewerkschaft am Dienstag unbeantwortet.
Wie die Frankfurter Rundschau online berichtet, hat auch der Konstanzer Fachanwalt für Strafrecht, Andreas Hennemann, Strafanzeige gegen Dobrindt gestellt. Die Begründung entspricht im Kern der Argumentation von Glahns.
Vor Kurzem blickte die Welt auf einen Prozess am Oberlandesgericht in Hamm. Dort verklagte ein peruanischer Bauer Energie-Konzern RWE.