Ruhestand und Minijob: Expertin klärt auf – das müssen Rentner dringend beachten
Arbeiten im Ruhestand kann finanzielle Vorteile bringen, will aber auch richtig gemacht werden. Eine Expertin verrät, worauf es ankommt.
München – Während die einen auch im Ruhestand gerne noch weiterarbeiten, um etwa soziale Kontakte zu pflegen, tun es andere, weil die Rente nicht reicht. Fast acht Millionen Menschen in Deutschland bezogen 2023 eine monatliche Rente von weniger als 950 Euro. Doch aus welchen Gründen auch immer Rentner entscheiden, weiterzuarbeiten: Wer in der Rente durch Minijobs oder sogenannte Midijobs zusätzliches Einkommen erzielen möchte, sollte einige Punkte beachten. Eine Expertin für die Anmeldung privater Arbeitsverhältnisse gibt wichtige Tipps.

Minijob in der Rente: Diese Verdienstgrenze gilt ab 2025
Im Falle eines Minijobs beträgt die monatliche Verdienstgrenze 2024 laut Deutsche Rentenversicherung (DRV) 538 Euro. Das zeitliche Ausmaß der Beschäftigung kann also entscheidend sein, um Steuerzahlungen zu vermeiden. Mini-Jobber dürfen derzeit 6456 Euro pro Jahr verdienen, 2025 steigt die Verdienstgrenze auf monatlich 556 Euro, erläutert Marie-Christin Kamann, Geschäftsführerin von dem Unternehmen quitt, das sich auf die rechtssichere Anmeldung privater Arbeitsverhältnisse spezialisiert hat, gegenüber IPPEN.MEDIA.
Jahr | monatliche Verdienstgrenze | jährliche Verdienstgrenze |
2024 | 538 Euro | 6456 Euro |
556 Euro | 6672 Euro |
Quelle: Minijob-Zentrale
Sie erklärt: „Die Arbeitszeit ist auf maximal 70 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Ein wesentlicher Vorteil: Sie müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.“ Bei solchen kurzfristigen Minijobs ist die Höhe des Verdienstes laut Minijob-Zentrale irrelevant.
Menschen mit Job in Altersrente müssen keine Kürzungen ihrer Rente fürchten
Rentner, die Altersrente beziehen und arbeiten, müssen keine Kürzungen ihrer Rentenbezüge befürchten, informiert die Minijob-Zentrale: „Wenn Sie Altersrente beziehen, dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie möchten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben oder nicht.“ Für Bezieher einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente gelten bestimmte Freibeträge, bei Ausübung eines Minijobs sollten laut Minijob-Zentrale jedoch keine Kürzungen drohen.
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Jährliche Hinzuverdienstgrenzen 2025:
- Altersrente: keine
- Rente wegen voller Erwerbsminderung: 19.661,25 Euro
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: mindestens 39.322,50 Euro
Quelle: Minijob-Zentrale
Allerdings bedeutet ein höheres Zusatzeinkommen: „Wenn Ihr Einkommen im Minijob die 538 Euro pro Monat überschreitet, sind Sie steuerpflichtig und müssen auch Beiträge zur Sozialversicherung zahlen“, so Kamann. Daher ist eine „präzise Planung des Arbeitsumfangs“ wichtig, um „unerwünschte Mehrbelastungen“ zu vermeiden.
Midijobs als Alternative: Rentner steigen besser aus als andere Arbeitnehmer
Jobs, die mehr Gehalt als Minijobs bringen, sind als Midijobs bekannt und laut Kamann „voll sozialversicherungspflichtig“. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen demnach „Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.“ Kamann stellt jedoch klar: „Rentner profitieren jedoch von reduzierten Sozialabgaben: Sie sind beispielsweise von der Arbeitslosenversicherung befreit.“ Ein Rentner mit einem Bruttogehalt von 800 Euro hätte demnach ein um etwa 40 Euro höheres Nettoeinkommen als andere Arbeitnehmer.
Besonders beliebt bei Rentnern sind laut Minijob-Zentrale Anstellungen in Privathaushalten, etwa in der Kinderbetreuung oder als Haushaltshilfe. Da es sich um private Arbeitsverhältnisse handelt, besteht die Gefahr, dass der Minijob nicht angemeldet und der Lohn schwarz abgerechnet wird.
Kamann warnt davor: „Ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale arbeiten Rentner illegal und verzichten auf wichtige gesetzliche Absicherungen wie Lohnfortzahlung – und Krankenversicherung.“ Beiden Parteien drohen hohe Bußgelder und Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Minijob-Zentrale nimmt Meldungen von Minijobbern entgegen, private Unternehmen wie quitt bieten Arbeitgebern auch einen Melde- und Hilfsservice an.
Freiwilliges Einzahlen von Rentenbeiträgen im Minijob kann sich langfristig auszahlen
Es kann sich laut der Expertin auch lohnen, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen, auch wenn man bereits in Rente ist. Dies zahlt sich laut Kamann vor allem langfristig aus. „Der neue Rentenanspruch wird dann zum 1. Juli des folgenden Jahres gutgeschrieben. Die gezahlten Beiträge lohnen sich in der Regel nach etwa drei bis vier Jahren.“
Wer sich zuvor gegen die Zahlung von Rentenbeiträgen entschieden hat, kann dies noch ändern, indem der Arbeitgeber schriftlich informiert wird. Die Minijob-Zentrale stellt dafür ein Musterformular zur Verfügung. (jm)