Mann betrinkt sich zu Hause – und verliert deshalb den Führerschein
Ein Schweizer hat seinen Führerschein verloren, weil er zu Hause betrunken war – das kann auch in Deutschland passieren.
Thurgau – Zur Feier des Tages, der Geburt seines Kindes, stieß ein Schweizer mit einem Freund zu Hause an. Als die Polizei an der Tür stand, erwartete der Mann nur eine Warnung. Doch der Abend endete mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis – und das ohne ins Auto zu steigen.
Alkoholtest: Schweizer trinkt zu Hause und muss Führerschein abgeben
Der Abend ereignete sich bereits im September 2023 und noch ist der Prozess nicht vorbei. Um 22 Uhr standen Polizisten wegen der lauten Musik vor der Tür, berichtete 20 Minuten. „Ich trinke selten Alkohol, wenn dann mal ein Bier am Wochenende oder bei Spezialbesuch“, so der 38-Jährige zu dem Portal. Trotzdem haben die Polizisten einen Alkoholtest verlangt, erzähle er. Das Ergebnis: über zwei Promille. Die Polizisten verließen die Feiernden nach dem Versprechen leiser zu sein.
Doch das war nicht alles: Tage später lag überraschend ein Schreiben im Briefkasten. Er müsse seinen Führerschein erst einmal abgeben, hieß es. „Ich bin weder Auto gefahren, noch hatte ich es vor. Seit 19 Jahren hatte ich noch nie einen Unfall, höchstens mal eine Parkbusse“, so der Thurgauer. Es sei ein Schock gewesen: „Dass man zu Hause seinen Ausweis verlieren kann, davon habe ich noch nie gehört“

„Möglicherweise Sucht“: Bei hohen Promillewerten können Behörden von genereller Fahruntüchtigkeit ausgehen
Das wollte der Thurgauer nicht auf sich sitzen lassen und schaltete einen Anwalt ein. Eine klare Rechtssprechung gebe es in einem solchen Fall nicht. Sein Einspruch wurde jedoch abgelehnt. Grund: der Promillewert. „In deinem Fall sind die Richter davon ausgegangen, dass bei den von der Polizei festgestellten Alkoholwerten eine gewisse Alkoholgewöhnung und damit möglicherweise die Fahreignung ausschließende Sucht gegeben sein könnte“, schrieb der Anwalt des 38-Jährigen.
Um seinen Führerschein wieder zurückzubekommen, muss er nachweisen, dass keine Alkoholsucht vorliegt. Eine ärztliche Beurteilung kostet umgerechnet knapp 1600 Euro. Für Anwalt und Einspruch hatte der Thurgauer bereits rund 4300 Euro zahlen müssen. „Ich finde es ungerecht, weitere 1500 Franken zu bezahlen, nur um zu beweisen, dass ich kein Alkoholproblem habe“, sagte er.
Fahruntüchtigkeit: Polizisten in Deutschland dürfen Vermutungen an Behörden weitergeben
Auch in Deutschland kann die Polizei so handeln wie in Thurgau. Denn laut deutschem Straßenverkehrsgesetz § 2 Absatz 12 ist die Polizei befugt, Informationen an die Fahrerlaubnisbehörden weiterzuleiten – auch wenn die Person nicht am Steuer saß. Das gilt, wenn die Beamten ahnen können, dass die Person generell fahruntüchtig ist. Wie etwa bei einer extrem hohen Blutalkoholkonzentration. Wird jemand mit einem hohen Promillewert bei der Polizei auffällig – gegebenenfalls aggressiv – können die Beamten nach Gesetz Bedenken der generellen Fahrtüchtigkeit an die zuständige Behörde weitergeben. Dann könnte eine MPU fällig werden. Dass Polizisten bei einem Verdacht der Ruhestörung pusten lassen, ist jedoch unüblich. (hk)