Am Sonntag dürfen die Brucker über den künftigen Verlauf der Bundesstraße 2 entscheiden. Drei Kreuze gilt es zu machen. Wie das funktioniert? Ein Überblick.
Fürstenfeldbruck - Soll die B2 künftig weiter durch die Innenstadt führen, oder auf die Oskar-von-Miller-, Fürstenfelder- und äußere Schöngeisinger Straße verlegt werden? Diese Frage entscheidet sich am Sonntag. Rund 27 000 Wahlberechtigte können abstimmen. Die Stadt hat bei der Wahlbenachrichtigung gleich Briefwahlunterlagen mitgeschickt, wovon man sich eine höhere Wahlbeteiligung erhofft.
Aber man kann am Sonntag auch in eines der fünf Wahllokale gehen. Diese sind in der Volkshochschule (1. Stock, Raum 11), im Rathaus-Foyer, in der Schule West (Vorraum Treppenhaus) und der Schule Nord (Anbau A). Das fünfte Wahllokal, im Seniorenwohnen Buchenau, muss einer Mitteilung der Stadt zufolge wegen einer Virusinfektion verlegt werden – und zwar ins Mehrgenerationenhaus LiB, Am Sulzbogen 56 (1. Stock, großer Saal). Mitbringen sollte man den Abstimmungsschein, ein Ausweisdokument und möglichst den Stimmzettel.
Darum geht es
Die Amperbrücke ist marode und muss saniert werden. Das Staatliche Bauamt möchte sie abreißen und neu bauen. Damit wäre die bisherige Tonnagebeschränkung aufgehoben. Auf Wunsch der Stadt signalisierten die Vertreter des Bauamts auch Bereitschaft für eine Umwidmung auf die aktuelle Lkw-Umfahrung. Dem hat auch der Stadtrat mehrheitlich zugestimmt. Doch eine Bürgerinitiative hat dagegen ein Bürgerbegehren angestoßen. Stadträte stellten dem ein Ratsbegehren gegenüber. Das bedeutet: Es gibt zwei Entscheide.
Das Ratsbegehren
Der Bürgerentscheid 1 ist das Ratsbegehren „B2 raus aus der Innenstadt“. Die Fragestellung lautet: Sind Sie dafür, dass die B2 aus der Innenstadt auf die jetzige Lkw-Umfahrung (Oskar-von-Miller-, Fürstenfelder-, Äußere Schöngeisinger Straße) verlegt wird und die Stadt dazu eine Umwidmungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt abschließt, um so die Innenstadt dauerhaft vom Schwerlastverkehr zu entlasten und um die Gestaltungshoheit für die gesamte Innenstadt, einschließlich unserer historischer Amperbrücke, zu erhalten?
Die Umwidmungsbefürworter argumentieren, dass die marode Amperbrücke denkmalgerecht saniert werden kann und der Schwerlastverkehr nicht durch die Innenstadt rollen wird. Die reine Umwidmung verursacht keine Verkehrsverlagerung, aber dann könnte die Stadt verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen. Dazu ist eine Bürgerbeteiligung geplant.
Das Bürgerbegehren
Der Bürgerentscheid 2 ist das Bürgerbegehren „Verbleib der B2 – keine Umwidmung städtischer Straßen“. Die Fragestellung: Sind Sie dafür, dass die Stadt Fürstenfeldbruck alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Umwidmung der kommunalen Straßen Oskar-von-Miller-, Fürstenfelder- und Äußere Schöngeisinger Straße in eine Bundesstraße zu verhindern und damit zukünftig keine kommunalen Finanzmittel für die Sanierung der Amperbrücke in der Innenstadt aufwendet.
Die Bürgerinitiative befürchtet eine Verlagerung des Verkehrs in den Brucker Westen und eine Beeinträchtigung des Klosters Fürstenfeld, an dem die neue Bundesstraße vorbeiführen würde. Zudem zweifeln sie an den Kosten für die Sanierung der Amperbrücke und rechnen mit einer höheren Summe.
Die Stichfrage
Jeder Bürgerentscheid muss ein Quorum von 20 Prozent der Wahlberechtigten erreichen, erklärt Stephan Zenk, im Rathaus für Wahlen zuständig. Das wären rund 5500 Stimmen. „Erreicht er das Quorum nicht, dann hat er keine Entscheidungswirkung.“
Je nachdem, wie die Bürger ihre Kreuze setzen, kann es passieren, dass sowohl das Bürgerbegehren als auch das Ratsbegehren mehrheitlich mit Ja beantwortet werden – was nicht umsetzbar ist. In diesem Fall kommt die Stichfrage zum Tragen: Hier entscheidet der Wähler, ob in diesem Sonderfall das Ratsbegehren oder das Bürgerbegehren zählt. Eine Entscheidung ist notwendig, damit eine der beiden Trassen auch weiterentwickelt werden kann. Zenk: „Bei der Stichfrage braucht es kein Quorum.“