Ein 33-Jähriger aus Puchheim hat sich an seiner schwangeren Freundin vergangen. Vor Gericht sagte er: „Es war für mich nichts Verwerfliches in dem Moment.“
Puchheim - Ein 33-jähriger Mann aus Puchheim hat gestanden, sich an seiner schwangeren Partnerin im Schlaf vergangen zu haben. Für die Tat, zu der es bereits im Juli 2023 gekommen war, muss sich der Angeklagte seit Mittwoch vor dem Landgericht München II wegen Vergewaltigung verantworten. Zur Erklärung sagte er: „Es war für mich nichts Verwerfliches in dem Moment.“
Die Staatsanwaltschaft hat die Tat so nachgezeichnet: Das mittlerweile getrennte Paar hatte einander auf der Arbeit kennengelernt, lebte zusammen und erwartete seit April 2023 eine gemeinsame Tochter. Mit Beginn der Schwangerschaft verlor die damals 28-jährige Freundin des Mannes jegliche Lust auf Sex – was sie ihm auch mitteilte. In der Tatnacht, während sie schlief, zog der Angeklagte seine Partnerin aus und begann den Beischlaf. Davon erwachte die Frau, sie protestierte. Er ließ von ihr ab, verzog sich dann auf die Wohnzimmercouch.
Der Mann bestätigte, dass sich das Geschehen so abgespielt habe. „Ich bereue es bis heute“, sagte er. In dem Moment allerdings habe er es als eine Art ungewöhnliche Avance gesehen. Auf diese Weise sei es schon häufiger zu Intimitäten gekommen. „Ich hatte die Hoffnung, dass sie ihre Meinung nochmal ändert“, sagte er.
Das sei „schwer nachzuvollziehen“, entgegnete Richterin Gunilla Evers. Für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung muss das Gericht zu dem Schluss kommen, dass dem Angeklagten von Anfang an bewusst war, dass er mit seinem Vorstoß den Willen seiner Freundin verletzte.
Dem Opfer bleibt ein Auftritt vor Gericht erspart. Die Aussage der Frau bei der Polizei wurde verlesen und eine Vernehmung beim Ermittlungsrichter auf Video vorgespielt. Dabei sagte sie aus, ihr Freund sei „sehr sexbezogen, vielleicht sogar sexsüchtig“, doch habe er bis dahin nie etwas gegen ihren Willen getan. Am Morgen nach der Tat habe sie ihn gefragt, was das sollte.
Anzeige erstattete sie erst im Frühjahr des folgenden Jahres, wenige Monate nach der Niederkunft. Zuvor sei sie psychisch nicht in der Lage gewesen, sagte sie. Außerdem sei ihr zu Beginn nicht klar gewesen, dass sie Opfer einer Straftat geworden war – bis sie im Nachtkästchen ihres Partners etwas entdeckte: ein Gerichtsurteil.
Im selben Monat, in dem er sich an ihr verging, war er vom Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung einer früheren Freundin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. „Ich habe nur noch geweint“, sagte die 28-Jährige bei der Polizei. Vor dem Ermittlungsrichter sprach sie schluchzend über die Geschehnisse. Während das Video davon lief, schüttelte der Angeklagte mehrfach den Kopf.
Noch vor der Geburt des gemeinsamen Kindes musste der Mann in Haft, sitzt dort bis heute. Mittlerweile, sagte er, mache er eine Sexualtherapie mit guten Fortschritten.