Wohnmobil und Wohnwagen: Wo das Wildcampen in Europa erlaubt ist – und wo nicht
Viele Wohnmobil- und Wohnwagenfans träumen von einem Stellplatz mitten in der Natur. Doch Wildcampen ist nicht überall erlaubt. Und es gibt viele Einschränkungen.
Die einen wollen im Urlaub auf die Vorzüge eines Hotels nicht verzichten, andere wiederum genügt ein Zelt. Irgendwo dazwischen liegen die Fans von Wohnmobil und Wohnwagen. Besitzer solcher Fahrzeuge müssen einiges beachten, etwa die alle zwei Jahre fällige Gasprüfung. Je nach Urlaubsziel und Fahrzeugmodell kann ein Urlaub mit dem Wohnmobil auch ordentlich ins Geld gehen. Auf viele Reisefreudige übt aber vor allem das Konzept des Wildcampens – also das Nächtigen in Wohnwagen oder Wohnmobil außerhalb ausgewiesener Campingplätze – eine besondere Faszination aus. Die Möglichkeit, mitten in freier Natur zu übernachten, verspricht ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Doch: Nicht überall ist diese Art des Campens gestattet oder ohne Weiteres möglich.
Wildcampen: In diesen europäischen Ländern ist es erlaubt
In Europa gibt es einige Länder, in denen das Wildcampen grundsätzlich erlaubt ist. Dazu zählen laut dem Auto Club Europa (ACE) Albanien, Estland, Lettland, Litauen, Finnland und Rumänien. Camper müssen sich jedoch stets über die lokalen Bestimmungen informieren und Hinweisschilder vor Ort beachten. In Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Wohngebieten ist das Campen oft nicht gestattet. Ein respektvoller Umgang mit der Natur ist Grundvoraussetzung für das Wildcampen: Es sollte selbstverständlich sein, dass man keinen Müll zurücklässt und auf offenes Feuer verzichtet.

Einschränkungen und spezielle Regelungen beim Wildcampen
Skandinavien wird von Wildcamping-Fans gerne wegen des sogenannten „Jedermannsrecht“ als Urlaubsziel ins Auge gefasst. Doch Vorsicht: Dieses erlaubt lediglich das Zelten in der freien Natur. Laut ACE gilt das Recht jedoch nicht für motorisierte Fahrzeuge wie Wohnmobile oder Wohnwagen. In Schottland ist das Wildcampen ebenfalls möglich, aber auch hier nur mit einem Zelt und nicht in Fahrzeugen.
Genehmigungspflicht und Alternativen für das Wildcampen mit Fahrzeugen
In Ländern wie Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich und der Türkei ist das Wildcampen mit Fahrzeugen nur mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt. Eine Alternative bietet das Campen auf Privatgrundstücken mit Zustimmung des Eigentümers. Solche Stellplätze werden auf zahlreichen Webportalen angeboten. Dennoch muss auch in diesem Fall auf regionale Verbote geachtet werden.
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Regelungen für das einmalige Übernachten
In Norwegen, Schweden und Spanien ist nur das einmalige Übernachten zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit im Wohnmobil und Wohnwagen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch in Deutschland gibt es diese Regelung. Es müssen extra gekennzeichnete Flächen und Parkplätze genutzt werden, wobei auf Schilder geachtet werden muss, die das Parken von Wohnmobilen verbieten. Außerdem darf kein „campingähnliches Verhalten“ gezeigt werden: Das heißt beispielsweise, dass Stühle und Tische im Fahrzeug bleiben müssen und auch der Grill nicht angeworfen werden darf, erklärt der ADAC. Auch die Markise sollte nicht ausgefahren werden.
Konsequenzen bei Regelverstößen
Wer sich nicht an die landesspezifischen Regelungen hält, kann bei einer Polizeikontrolle möglicherweise ein hohes Bußgeld aufgebrummt bekommen. Es ist daher unerlässlich, sich vorab gründlich zu informieren und die Regeln zu respektieren.