Nicht mehr unbegrenzt gültig - Frist zum Führerschein-Umtausch läuft im Januar ab - wer sich jetzt beeilen muss
Sie haben noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie? Dann aufgepasst, denn abhängig vom Geburtsjahr könnte am 19. Januar 2025 eine wichtige Frist für Sie ablaufen .
Bis dahin müssen bestimmte alte Führerscheindokumente für Auto und Motorrad umgetauscht worden sein, wie der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC informieren. Grundsätzlich müssen alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Das erfolgt seit einigen Jahren in Wellen. Der Hintergrund: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU in ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat umgetauscht worden sein.
EU reduziert Gültigkeitsdauer des Führerscheins
Außerdem begrenzt die EU die Gültigkeitsdauer des Führerscheins - das heißt, Autofahrer werden gezwungen, ihn immer wieder zu verlängern. In anderen EU-Ländern war das schon immer so; für Deutschland, wo der Führerschein bislang unbegrenzt gültig war, ist das Ablaufdatum neu. Künftig kann es zudem sein, dass bei jeder Verlängerung eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben wird .
Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente. Daher sind auch ältere Führerscheine in Scheckkartenformat betroffen. Dabei ist zu unterscheiden:
Der Führerschein wurde vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt
Darunter fallen alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Hier ist bei den Fristen das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.
Aktuell sollten alle Autofahrerinnen und Autofahrer, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und ein vor 1999 ausgestelltes Dokument haben, bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben.
Wer zwischen 1953 bis einschließlich 1970 geboren wurde, hat entsprechende gestaffelte Fristen bereits verpasst und sollte den Umtausch nachholen. Denn wer ohne gültiges Führerscheindokument unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt aber erhalten - dazu später mehr .

Der Führerschein wurde ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt
Bei den sogenannten alten Kartenführerscheinen ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die erste Frist allerdings erst Anfang 2026.
Die kommenden Fristen für diese Dokumente im Detail (sortiert nach Ausstellungsjahr):
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
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Fahrerlaubnis bleibt auch ohne Umtausch bestehen
Die Umtausch-Aktion ist nach Angaben der Bundesregierung „eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit“ - die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Daher sind damit - zum gegenwärtigen Zeitpunkt -weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung verbunden. Künftig allerdings könnten mit Gesetzesänderungen genau solche Untersuchungen verpflichtend werden - hierzu diskutiert die EU verschiedene Altersgrenzen Auch Organisationen wie der TÜV fordern Altersgrenzen oder zumindest Fahrtauglichkeits-Tests. Was passiert, wenn Sie den Führerschein nicht umtauschen und weitere Tipps - hier lesen Sie dazu den Expertenbeitrag eines Anwalts .
10 Euro Verwarngeld möglich
Wie erwähnt, drohen allerdings zehn Euro Verwarnungsgeld, wenn man ohne gültiges Dokument fährt. Und: Im Ausland kann es laut ADAC zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Führerschein fährt. Speziell bei der Anmietung eines Mietwagens könne es problematisch werden . Tipps sind daher:
- Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen, der Umtausch kann jederzeit erfolgen.
- Online-Rechner nutzen: Um noch mal exakt zu schauen, wann das eigene Dokument getauscht werden musste oder noch muss, kann man auch Online-Rechner nutzen, wie sie etwa Autoclubs oder Prüfgesellschaften online zur Verfügung stellen ( Link zum Umtausch-Rechner des ADAC ).
- Wer weiß, dass er im Ausland bald ein Auto mieten muss, sollte den Umtausch jedenfalls nicht verschleppen.
Wie und wo tausche ich den Führerschein um?
Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es schon mal länger dauern bis zum nächsten freien Termin. Erforderlich für den Umtausch sind:
- Identitätsnachweis (etwa Personalausweis oder Reisepass)
- ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
- alter Führerschein im Original
- Im Einzelfall: Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online beantragen.
- Rund 25 Euro an Gebühren fallen an. Etwaige Versandgebühren für die Zustellung können noch dazukommen.
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Auf die Fahrerlaubnisklassen achten
Beim Erhalt des Dokuments gilt es, zu prüfen: Sind alle bisherigen Führerscheinklassen des alten Rechts richtig auf das neue System übertragen worden? Denn: Bei der Umstellung vom alten auf das neue Dokument werden alte Fahrerlaubnisklassen - etwa Klasse 3 für Pkw oder Klasse 1 für Motorräder - auf die aktuellen umgestellt.
Dabei gilt ein Bestandsschutz . So darf man etwa mit dem alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 viel mehr Fahrzeuge fahren, als solche mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die der heutige Schein der Pkw-Klasse B erlaubt. Die alten Berechtigungen werden daher in neue Klassen und Schlüsselzahlen umgetragen, die beispielsweise Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angeben können.
- 1999 wurden die alten Klassen durch ein neues Buchstabensystem der EU ersetzt und vereinheitlicht.
- Später erfolgten dann Modifizierungen des Klassenzuschnitts, etwa bei den Motorradklassen.
- Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Klassen, so der ADAC, der auch eine Beispieltabelle im Netz bereitstellt.
- Auch über die genauen Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen gibt es online Tabellen, etwa vom Bundesjustizministerium.
Neu ist: Anders als bisher sind die neuen Dokumente nur 15 Jahre gültig - das ist auf dem Dokument vermerkt . Sie müssen wie Personalausweise oder Reisepässe regelmäßig erneuert werden. Bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen gilt dies schon.
„Lappen“ als Souvenir behalten?
Wer möchte, kann sein bisheriges Dokument nach dem Umtausch übrigens als Erinnerung auch wieder mit nach Hause nehmen – es wird vorher nur von der Behörde ungültig gemacht. Das dürfte vor allem für die alten Papierführerscheine gelten.