Anwalt über Familie von getöteter Luise: "Angst, den Beklagten zu begegnen"
Die Familie der getöteten zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland will nach Angaben ihres Anwalts mit dem Zivilprozess ein Zeichen für andere Eltern setzen. „Luise ist ermordet worden von ihrer besten Freundin. Und ein Motiv für die Klage ist auch, dass es ein Stellvertreterprozess ist für alle Eltern“, sagte der Anwalt nach der Verhandlung am Landgericht Koblenz.
Anwalt von Luises Familie sagt, was "das besonders Schlimme für alle drei Kläger ist"
Einen Strafprozess gab es nicht – wegen des jungen Alters der beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten. „Viele von uns haben Kinder, und viele der Kinder haben auch eine beste Freundin. Und es muss sich rumsprechen, dass das nicht straflos ist“, sagte er.
Luises Eltern und Schwester seien weiterhin in traumatologischer Behandlung. „Das besonders Schlimme für alle drei Kläger ist, dass keine Strafsanktion verhängt wurde“, sagte er. „Das kann man als Nicht-Betroffener und als Jurist nachvollziehen, aber wenn man betroffen ist und der Staat sagt, wir können da nichts tun, das ist frustrierend.“
"Angst, dass sie den Beklagten oder Eltern begegnen"
Freudenberg sei eine Stadt mit rund 15.000 Einwohnern, sagte der Anwalt. „Die Kläger sind bis heute, ich glaube, vier oder fünf Mal in Freudenberg einkaufen gewesen. Die möchten nicht angesprochen werden und die haben Angst, dass sie den Beklagten oder den Eltern begegnen.“ Die Eltern könnten bis heute nicht wirklich an das Grab von Luise kommen, nur einige Male seien sie dort gewesen. "Aber es sind immer noch fremde Menschen da und es ist sehr belastend."
Zu Beginn des Zivilverfahrens um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland sind grausige Details an die Öffentlichkeit gekommen. Einem Richter am Landgericht Koblenz zufolge wurde das Kind mit 74 Messerstichen getötet. Die beiden etwa gleichaltrigen Mädchen, die die Tat gestanden haben, hatten neben einem Messer auch einen Kunststoffmüllbeutel und Klebeband dabei, wie der Richter im Zivilverfahren sagte.
In dem Verfahren klagen die Eltern und die Schwester der 2023 getöteten Luise gegen die beiden geständigen Mädchen. Es geht vor allem um Schmerzensgeld. Einen Strafprozess gibt es wegen des Alters der Mädchen - damals 12 und 13 Jahre alt - nicht. Die Ermittlungsbehörden hatten mit Verweis auf das Alter der Beteiligten bislang kaum Einzelheiten genannt.
Täterinnen versuchten zunächst, Luise zu ersticken
Zum Beginn des öffentlichen Zivilverfahrens wurde nun zumindest ein wenig mehr bekannt. Luise sei mit beiden Beklagten befreundet gewesen, sagte der Richter. Man habe sich an dem Tag 2023 zu dritt verabredet. Chatverläufe zeigten, dass die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung geredet hätten. Ursprünglich sei es einmal darum gegangen, Luise zu fesseln und zu ersticken, sagte der Richter. „Das hat nicht funktioniert, weil Luise sich gewehrt hat.“
Daraufhin hätten sie das Messer herausgeholt und auf sie eingestochen. Wie lange das gedauert habe, darum streiten sich die Parteien laut Richter. In einer Vernehmung hätten beide Mädchen schließlich eingeräumt, Luise erstochen zu haben.
Luise habe auch Verletzungen im Gesicht gehabt und sei schließlich an Blutverlust und einem Pneumothorax gestorben, sagte der Richter. Das Tatmesser sei verschwunden, das Handy des Opfers hatten die Mädchen laut Richter mitgenommen und ausgeschaltet. Gefunden wurde die Getötete am nächsten Tag - einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz.
Welches Schmerzensgeld ist angemessen?
In dem Zivilprozess geht es unter anderem um Schmerzensgeld - und zwar auch um Schmerzensgeld für die Getötete selbst. „Der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person - bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen - ist vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden“, sagte die Sprecherin des Landgerichts Koblenz vor der mündlichen Verhandlung.
„Für die Höhe von Schmerzensgeld ist die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz“, sagte sie. Auch die Hinterbliebenen Eltern und Luises Schwester fordern von den zwei geständigen Mädchen wegen der Tötung ihrer Tochter Schmerzensgeld. Außerdem machen sie Beerdigungskosten gelten.
Laut Richter halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für sie selbst für angemessen. Sie sagen, Luise sei noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen. Die Beklagten argumentierten hingegen, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe. Eltern sind laut Gerichtssprecherin grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen, sagte die Gerichtssprecherin.
Für die Vernehmung der geständigen Mädchen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Urteil wurde für Donnerstag nicht mehr erwartet.