„Am unteren Bereich“: Bayerische Gemeinde senkt Grundsteuer drastisch

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Einen großen Sprung nach unten macht Denklingen beim Hebesatz für die Grundsteuer. © Johannes Jais

Mit einer deutlichen Absenkung beim Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) lässt die Gemeinde Denklingen aufhorchen. Zum Januar 2025 wird der bisherige Hebesatz auf 200 Prozentpunkte verringert; bisher waren es 300.

Denklingen – Trotz der Änderung, die der Gemeinderat Anfang November bei zwei Gegenstimmen von Florian Steinle und Regina Wölfl so beschlossen hatte, geht die Gemeinde davon aus, dass kommendes Jahr das Aufkommen bei der Grundsteuer B ungefähr die gleiche Summe erreicht wie vergangenes Jahr oder heuer.

2023 wurden über die Grundsteuer B in der knapp 3000 Einwohner zählenden Gemeinde 290 000 Euro vereinnahmt, erklärte Kämmerer Markus Breibinder auf Nachfrage der Redaktion. Im Steueramt habe man eine Vergleichsberechnung angestellt; diese habe ergeben, dass trotz der deutlichen Absenkung beim Hebesatz 2025 die gleiche Summe wie in den zurückliegenden Jahren erreicht werde.

Zur Zahlung der Grundsteuer B ist jeder Eigentümer verpflichtet, der ein bebautes oder bebaubares Grundstück sowie ein Gebäude hat. Sie kann auf Mieter umgelegt werden. Gleich bleibt in der Gemeinde mit den Ortschaften Denklingen, Epfach und Dienhausen der Hebesatz von 300 bei der Grundsteuer A, die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft betrifft. Da wurden 2023 knapp 57 000 Euro eingenommen.

Mit der deutlichen Absenkung beim Hebesatz für die Grundsteuer B stellt Denklingen eine große Ausnahme dar. Bei Gemeinden bis 5000 Einwohner beträgt der Durchschnitt in Bayern 350 Prozent. Höher ist der Hebesatz z.B. in kleinen und mittleren Städten wie Schongau (unverändert 380 Prozent) und Landsberg (370 Prozent).

Anfang Januar werden in der Gemeinde Denklingen knapp 2000 Bescheide verschickt. Das sind mehr als die Zahl der Haushalte in den drei Ortschaften. Zu berücksichtigen ist freilich, dass einige Eigentümer mehrere Bescheide erhalten, wenn sie Häuser, Felder oder Waldstücke besitzen.

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Wenn Denklingen als große Ausnahme unter den Kommunen ab dem Jahr 2025 den niedrigen Hebesatz von 200 Prozentpunkten zur Grundlage nimmt, stellt sich die Frage: Werden die Berechnungen im Steueramt nach einem Jahr tatsächlich dazu führen, dass die Einnahmen in etwa gleich hoch bleiben wie in den vergangenen Jahren. Die Vergleiche, die durchgerechnet wurden, führen jedenfalls zu diesem Ergebnis, bekräftigt Kämmerer Breibinder.

Ein anderer Gedanke dazu ist: Wenn Städte und Gemeinde den Hebesatz beibehalten oder allenfalls minimal absenken – erzielen sie dann nach der Reform der Grundsteuer Mehreinnahmen? Das ist aber keinesfalls die Zielsetzung der Reform gewesen.

Robert Schneider, beim Bayerischen Gemeindetag für den Bereich Kommunalabgaben und Steuern zuständig, hat keine konkreten Zahlen zu den mehr als 2000 Gemeinden im Freistaat vorliegen. Dass der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 200 Prozent abgesenkt werde, sei freilich schon „am unteren Bereich“, so seine Einschätzung. Die Reform der Grundsteuer dürfe nicht zum Anlass genommen werden, die Einnahmesituation zu verbessern. Inzwischen sei in 90 Prozent von den Finanzämtern der Grundsteuermessbetrag ermittelt und per Bescheid mitgeteilt worden.  

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Zukünftig berechnet sich die Grundsteuer nicht mehr nach den Einheitswerten, sondern nach neuen Kriterien, die vor allem Grundstücksflächen und Gebäudegröße berücksichtigen.

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