Elektroschrott-Iglus in Weilheim-Schongau sind weg - schuld waren illegal eingeworfene Akkus

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Die EVA GmbH (Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft) hat an 49 Containerstandorten im Landkreis Weilheim-Schongau die Sammelbehälter abgezogen. © EVA

Wohin mit Kleinelektro-Schrott? Die Iglus der EVA im Landkreis Weilheim-Schongau sind verschwunden. Hauptgrund ist der Missbrauch der Container.

Region - Wohin nun mit alten Kleinelektrogeräten? Die EVA GmbH (Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft) hat an 49 Containerstandorten in den Gemeinden des Landkreises die dort aufgestellten Sammelbehälter abgezogen. „Diese Art der Erfassung von Elektroaltgeräten kann leider nicht mehr fortgesetzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. Als Grund wird auch die Disziplin Einzelner bemängelt wenn es darum geht, einen Beitrag zu einer geordneten Entsorgung zu leisten.

„Leider ist dieses Angebot missbraucht worden“, hatte beispielsweise Peitings Bürgermeister Peter Ostenrieder erst kürzlich bedauert, dass an der Grüngutsammelstelle Sperrmüll zwischen den alten Christbäumen lag. Gemeinderat Andreas Barnsteiner sah „Volldeppen“ am Werk.

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In den Behältern finden sich laut EVA immer mehr Altgeräte, die Lithium-Ionen-Akkus enthalten. © EVA

EVA beklagt schlechte Qualität beim Einwerfen

Einen anderen Ton schlägt EVA-Sprecherin Claudia Knopp an, inhaltlich geht es aber in eine ähnliche Richtung: „Die Qualität der eingeworfenen Kleingeräte hat sich erheblich verschlechtert“, schildert sie. „Die Trennhinweise auf den Behältern, nur Geräte ohne Batterien oder Akkus einzuwerfen, werden missachtet, so dass sich immer mehr Altgeräte in den Iglus befinden, die Lithium-Ionen-Akkus enthalten.“ Das sei gefährlich.

Im Handel: Das gilt für die Rücknahme von alten Elektrogeräten

Der Elektrogerätehandel ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie der Lebensmittelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind verpflichtet, Altgeräte am Ort der Abgabe beziehungsweise im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe (es darf nicht auf die Wertstoffhöfe verwiesen werden) kostenlos zurückzunehmen:
• Bei Verkauf eines Geräts ein Altgerät gleicher Machart beziehungsweise gleicher Funktion; das gilt auch für Großgeräte. Wird das Gerät ausgeliefert, ist der Ort der Abgabe auch der private Haushalt. Die Abholung beziehungsweise Mitnahme des Altgeräts muss dann ebenfalls kostenlos sein.
• Bis zu drei Kleingeräte (keine äußere Abmessung über 25 Zentimeter) ohne Kauf eines Neugeräts.

Bereits ein Brand durch beschädigten Akku

„Es ist im vergangenen Herbst beim Abtransport der Kleingeräte im Container der Verwertungsfirma ein Brand entstanden, mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen beschädigten Lithium-Ionen-Akku“, erklärt Knopp. Das Risiko, dass bei Leerungen oder Transporten erneut Akkus Schaden nehmen und durch die entstehenden chemischen Reaktionen Feuer ausbricht, nehme zu. Denn in den kommenden Jahren werde der Anteil an Elektrogeräten, die mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden, weiter steigen, schätzt die EVA ein. Die Folge: „Die Verwertungsfirma ist daher nicht mehr bereit, die Geräte aus den Iglus langfristig zu transportieren und zu verwerten“.

Elektroschrott-Iglus wurden 2011 aufgestellt

Deshalb und weil die Erfassung in Iglus nicht mehr zeitgemäß sei, wurden diese abgezogen. Die Behälter waren 2011 im Landkreis aufgestellt worden, um die Erfassung „mülltonnengängiger“ Kleingeräte zu verbessern und sie vor der falschen Entsorgung in der Restmülltonne zu retten.

Bequemer geht es kaum.“

Mittlerweile gibt es neben den Annahmestellen der Landkreise zahlreiche weitere Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte. So ist seit 2016 der Elektrofachhandel verpflichtet, diese kostenlos anzunehmen. Seit Juli 2022 gilt das auch für Einzelhandelsgeschäfte ab 800 Quadratmetern Fläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Die Verpflichtung greift bereits beim Verkauf von LED- oder Energiesparlampen. „Damit kann man in fast jedem Supermarkt bis zu drei Kleingeräte kostenlos und ohne Kauf eines Neugeräts abgeben“, erklärt Knopp. „Bequemer geht es kaum noch.“

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