Sparmaßnahme ohne Ersparnis: Bärbel Bas legt neue Regelung für Ukraine-Geflüchtete vor

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Sparmaßnahme ohne Ersparnis: Bärbel Bas legt neue Bürgergeld-Regelung für Ukraine-Geflüchtete vor

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Geflüchtete aus der Ukraine sollen ab 2026 keine Bürgergeld-Leistungen mehr erhalten. Die eigentliche Spar-Maßnahme zeigt im Haushalt jedoch kaum Wirkung.

Berlin – Eigentlich will Schwarz-Rot mit einer neuen Regelung für Ukraine-Geflüchtete Geld sparen. Die Bundesregierung plant, neu ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine ab April 2025 nicht mehr Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren. Wie aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeits- und Sozialministeriums hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, führt die Maßnahme jedoch kaum zu finanziellen Entlastungen für den Bundeshaushalt.

Dem Entwurf zufolge würden für das Jahr 2026 die Ausgaben für Bürgergeld, Grundsicherung und ähnliche Leistungen zwar um rund 1,32 Milliarden Euro sinken. Gleichzeitig rechnet das Ministerium aber mit Mehrkosten von etwa 1,375 Milliarden Euro für Asylbewerberleistungen. Diese Ausgaben entstehen vor allem bei Ländern und Kommunen, die dafür allerdings vom Bund pauschal entschädigt werden sollen.

Geringere Leistungen für neue Ukraine-Geflüchtete: Asylbewerberleistungen liegen unter Bürgergeld

Die vorgesehene Änderung betrifft ausschließlich Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen oder gekommen sind. Für sie entfällt künftig der Zugang zum Bürgergeld, das derzeit bei 563 Euro für Alleinstehende liegt. Stattdessen sollen sie den niedrigeren Regelsatz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – derzeit 441 Euro. Auch die Gesundheitsversorgung fällt unter dieser Regelung deutlich eingeschränkter aus.

Trotz der geringeren Einzelleistungen ergibt sich laut Ministerium unterm Strich kaum eine Ersparnis. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte bereits im Juli im ZDF darauf hingewiesen, dass es „für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis“ sei. Die Ausgaben würden lediglich innerhalb des Staatshaushalts verschoben.

Entwurf: Neue Versorgung für Ukrainer nicht billiger (Foto Archiv)
Bärbel Bas (SPD) ist Bundesministerin für Arbeit und Soziales. © picture alliance/dpa | Soeren Stache

Laut Reuters hoffte man mit dem Gesetzesentwurf für die Neuregelung, eine Milliarde Euro beim Bürgergeld einzusparen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verschickte das Gesetz am Mittwochnachmittag (6. August) zur Abstimmung an die anderen Ministerien. Trotz ihrer Kritik an dem Vorhaben setzte Bas offenbar die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Sonderregelung bleibt im Kern bestehen: Ukraine-Geflüchtete brauchen keinen Asylantrag

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 kamen offiziellen Angaben nach rund 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland – zunächst über die sogenannte Massenstromrichtlinie der EU. Diese erlaubt Geflüchteten einen vereinfachten Aufenthalt mit sofortigem Zugang zum Arbeitsmarkt und sozialen Leistungen. Ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Daran soll sich auch künftig nichts ändern, lediglich die Sozialleistungen für neue Ankommende sollen reduziert werden.

Aktuell erhalten rund 700 000 Ukrainerinnen und Ukrainer Bürgergeld, darunter etwa 200 000 Kinder. Die Ausgaben hierfür beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 6,3 Milliarden Euro. Seit April dieses Jahres wurden rund 21 000 weitere Geflüchtete aus der Ukraine registriert, für die die geplante Neuregelung gelten könnte.

Bürgergeld: Söder fordert Änderung für alle Ukrainer vor dem Stichtag – klare Absage aus Berlin

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuletzt gefordert, auch bereits in Deutschland lebende ukrainische Geflüchtete in das Asylbewerberleistungssystem zu überführen. Bundesarbeitsministerin Bas lehnt dies jedoch ab. Der vorliegende Gesetzesentwurf betrifft ausschließlich Neuzugänge ab dem Stichtag. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, steht nach der Abstimmung mit anderen Bundesministerien noch die Abstimmung in Bundestag und Bundesrat an. (lismah/dpa)

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