Bekiffter Vater in Gilching aus dem Verkehr gezogen

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Ein Joint wurde einem 52-jährigen Gilchinger Vater zum Verhängnis © Symbolbild Panthermedia

Einmal mehr konnten Beamte der Gautinger Polizei unter Beweis stellen, dass sie ein besonders feines Näschen in Sachen Cannabisgeruch haben.

Gilching - Die Kollegen wollten am vergangenen Freitagnachmittag nämlich gerade nach einem Einsatz in der Sonnenstraße in Gilching wieder in ihr Streifenfahrzeug einsteigen, als ein BMW mit offenen Fenstern an ihnen vorbeifuhr, der im wahrsten Sinne des Wortes eine Cannabiswolke nach sich zog.

Cannabiswolke zieht sich hinter Pkw her

Die Kollegen staunten infolge des eindeutigen Geruchs nicht schlecht und nahmen daraufhin umgehend die Verfolgung des verdächtigen Fahrzeugs auf. Dessen Fahrer hielt jedoch auf ein entsprechendes Stoppsignal nicht an, sondern stoppte erst in der Waldstraße vor einem dortigen Kindergarten sein Fahrzeug. Dort stieg der 52-jährige Gilchinger zunächst eiligst aus aus und blieb erst auf ein energisches „Stehenbleiben“ der Polizisten stehen. Seine Erklärung dazu lautete, er wollte zuerst sein Kind abholen, bevor er sich mit dem Anliegen der Polizisten auseinandersetzen wollte.

Aus Abholen und Weiterfahren wurde nichts

Doch aus diesem Vorhaben wurde nichts, da er sich zunächst einer Verkehrskontrolle unterziehen musste, da auch von ihm ein intensiver Geruch von Cannabis ausging. Seine Pupillen reagierten leicht verzögert und waren leicht geweitet. Nachdem der anschließend freiwillig durchgeführte Drogenschnelltest positiv reagierte und er zudem leicht schwankte, räumte der Gilchinger ein, dass er am Abend zuvor Cannabis konsumiert hatte. Da er auf dem Weg zum Kindergarten war, um von dort sein Kind abzuholen, wurde seine Weiterfahrt unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der 52-jährige musste die Gautinger Streife stattdessen zu Blutentnahme nach Gauting begleiten. Sein Kind wurde zwischenzeitlich von einer anderen Mutter mitgenommen.

Polizei: Nicht bekifft hinters Steuer setzen

Die Polizei rät in jedem Fall dringend davon ab „sich bekifft ans Steuer“ zu setzen. Denn der Konsum von Cannabis ist unter anderem mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden. Dies kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben. Bei Überschreiten des derzeit noch gültigem THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut droht zudem mindestens eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz gem. § 24a mit einem Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße.

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