Teilrente beantragen: Für wen sich der flexible Übergang in den Ruhestand lohnt

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Teilrenten bieten Flexibilität beim Renteneintritt. Doch nur wenige nutzen diese Möglichkeit. Bei einer Gruppe ist die Teilrente besonders beliebt.

Frankfurt – Teilrenten existieren in Deutschland seit der Rentenreform von 1992, informiert die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) auf ihrer Webseite. Ende 2023 nutzten etwa 43.000 Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht hatten, eine Teilrente von 99 Prozent oder mehr.

Höhe der Teilrente im Alter kann selbst bestimmt werden

Eine Teilrente stellt eine flexible Variante der Altersrente dar. Personen ab 63 Jahren können einen Teil ihrer Altersrente beziehen. Bei schwerbehinderten Menschen ist ein früherer Bezug möglich. Der Anteil der Teilrente kann zwischen zehn und 99,99 Prozent der Altersrente frei gewählt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, uneingeschränkt zu arbeiten und Einkommen zu erzielen. Ziel der Teilrente ist es, einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu schaffen.

Die Teilrente ist eine flexible Form der Altersrente. Beliebt ist sie vor allem bei Menschen, die im Alter ihre Partnerinnen oder Partner pflegen. (Symbolbild) © Zoonar/Imago

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hebt als größten Vorteil der Teilrente hervor, dass Versicherte selbst entscheiden können, in welchem Umfang sie weiterhin arbeiten und wann sie in den Ruhestand treten möchten. Entgeltpunkte, die während des Bezugs einer Teilrente erworben werden, erhöhen die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze und ab dem 1. Juli des Folgejahres. Der Rentenanteil, auf den zunächst verzichtet wird, wird später mit einem geringeren oder ohne Abschlag ausgezahlt.

Wer neben der Rente arbeitet, zahlt unter Umständen zu hohe Sozialversicherungsbeiträge. Die zu viel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge können jetzt zurückgefordert werden – allerdings nur auf Antrag.

Nur wenige erhalten eine Teilrente – So kann sie beantragt werden

Um eine Teilrente zu beantragen, müssen die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sein. Dies gilt für die Altersrente bei Schwerbehinderung, für langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Antrag auf Teilrente muss zusammen mit dem Antrag auf Altersrente gestellt werden. Eine spätere Änderung des gewählten Prozentsatzes ist durch einen weiteren Antrag möglich. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Es ist nicht zwingend erforderlich, neben dem Bezug der Teilrente weiterzuarbeiten. Dies ist besonders für Personen mit zusätzlichen Versicherungszeiten, etwa durch Kindererziehung oder Pflege, von Vorteil. Laut ihre-vorsorge.de ist die Teilrente besonders bei Rentnerinnen und Rentnern beliebt, die ihre Ehepartner zu Hause pflegen. Diese erhalten „zusätzliche Entgeltpunkte für ihre Pflegetätigkeit im familiären Bereich“, so die DRV. Dennoch wird die Teilrente laut BPB kaum genutzt, da sich weniger als ein Prozent der neuen Rentner dafür entscheiden. (rd)

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