Selbstständigkeit als Weg aus dem Bürgergeld – Diese Unterstützung bietet das Jobcenter
Das Jobcenter fördert den Schritt in die Selbstständigkeit mit dem sogenannten Einstiegsgeld. So sichern Sie sich die Hilfe zur Existenzgründung.
München – Eine Möglichkeit, nicht länger auf Bürgergeld angewiesen zu sein, ist die Selbstständigkeit. Vielen Empfängern ist allerdings nicht bewusst, dass das Jobcenter dafür sogar Unterstützung anbietet – sowohl in beratender Hinsicht als auch durch finanzielle Fördermaßnahmen. Diesen Schritt wagte beispielsweise auch „Hartz- und Herzlich“-Protagonist Pascal. Er verdient schon seit einiger Zeit Geld als Influencer.
Vom Bürgergeld zur Existenzgründung: Kriterien für Einstiegsgeld-Antrag müssen erfüllt werden
Bürgergeldempfänger können für den Schritt in die Selbstständigkeit eine finanzielle Starthilfe beantragen, informiert die Bundesagentur für Arbeit. Das sogenannte Einstiegsgeld soll dabei helfen, die erste Zeit zu überbrücken, in der die Einkünfte aus der neuen Tätigkeit noch nicht ausreichen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag, der vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden muss.
Das Jobcenter betont allerdings, dass dieser Schritt einer gründlichen Vorbereitung bedarf. Das Amt dient dabei als erste Anlaufstelle, um in persönlichen Gesprächen mögliche Geschäftsmodelle und Perspektiven zu prüfen. Zusätzlich kann es auf weitere unterstützende Anlaufstellen verweisen. Der Prozess umfasst in der Regel ein Beratungsgespräch, die Antragstellung für das Einstiegsgeld und schließlich die Entscheidung über die Bewilligung.
Wie das Portal Gründer Plattform erklärt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um überhaupt Anspruch auf das Einstiegsgeld zu haben:
- Anspruch auf Bürgergeld
- In Deutschland gemeldet
- Bisher keine hauptberufliche Selbstständigkeit
- Alter zwischen 15 und 66 Jahren
- Erwerbsfähigkeit: in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten
- Neue Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden – selbstständiges Arbeiten von mindestens 15 Stunden die Woche
- Belegen von Gründungsidee
- Nachweisen von Branchen- und Fachkenntnissen, die zur Gründung notwendig sind
- Bestehen von guten Aussichten, dass durch die Selbstständigkeit zukünftig kein Bürgergeld mehr nötig ist
Das Jobcenter weist darauf hin, dass kein rechtlicher Anspruch auf das Einstiegsgeld besteht. Ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, liegt jeweils im Ermessen der zuständigen Ansprechperson.
Einstieg in die Selbstständigkeit als Bürgergeld-Empfänger: Gute Vorbereitung hat Einfluss auf Chancen
Deshalb rät Gründer Plattform dazu, sich intensiv auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter vorzubereiten. Zwei Punkte können dabei die Chancen auf eine Zusage erhöhen: zum einen die überzeugende Darstellung der persönlichen und fachlichen Eignung zur Existenzgründung, zum anderen ein fundierter Businessplan mit realistisch durchdachter Finanzplanung. Sollte der Antrag trotz erfüllten Kriterien abgelehnt werden, kann ein Widerspruch sinnvoll sein.
Nach einem positiven Beratungsgespräch schaltet die zuständige Fachkraft den Online-Antrag frei. Dieser kann anschließend digital eingereicht werden. Laut Jobcenter sollte der Antrag auf Einstiegsgeld folgende Angaben enthalten:
- Lebenslauf
- Geschäftsplan
- Kapital- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre
Ergänzende Unterlagen – beispielsweise Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit – können ebenfalls erforderlich sein. Auch eine Beurteilung zur Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts durch eine Bank oder eine fachkundige Stelle kann verlangt werden.

Bürgergeld-Empfänger können Einstiegsgeld zur Existenzgründung bis zu 24 Monate lang bekommen
Nach dem Einreichen heißt es zunächst: warten. Die Prüfung des Antrags erfolgt erst, wenn sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Bewilligung wird der Bescheid per Post oder elektronisch übermittelt. Darin enthalten sind Informationen über Förderdauer, Höhe des Einstiegsgeldes sowie gegebenenfalls noch einzureichende Nachweise.
Die Höhe der Förderung sowie eine mögliche Anpassung des Betrags im Verlauf wird durch die Integrationsfachkraft individuell festgelegt und ist abhängig von den persönlichen Lebensverhältnissen des Antragstellenden. Das Einstiegsgeld wird monatlich und ohne Abzüge ausgezahlt und nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Die Förderung kann für bis zu 24 Monate gewährt werden. Das Einstiegsgeld gibt Gründungswilligen eine gewisse finanzielle Sicherheit und einen klaren zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen das neue Unternehmen eigenständig bestehen sollte. (hk)