Bereits vor acht Jahren war das Vorhaben Thema im Schlierseer Gemeinderat. Dann jedoch schlief die Planung eines Neubaugebiets an der Rotmaurergasse ein. Jetzt wird sie wieder aufgenommen.
Schliersee – Blättert man durch das Protokoll vom 23. Februar 2016, möchte man kaum glauben, dass die erste Behandlung einer Bauvoranfrage für ein Grundstück an der Rotmaurergasse im Schlierseer Gemeinderat schon acht Jahre her ist. Tatsächlich hat sich an der Ausgangslage so gut wie nichts geändert, rief Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) in der jüngsten Sitzung des Gremiums in Erinnerung. Denn obwohl dem einstimmigen Empfehlungsbeschluss von damals zahlreiche Vorplanungen, Untersuchungen und Behördentermine gefolgt seien, gebe es bis heute keinen Bebauungsplan für das rund 3700 Quadratmeter große Grundstück. Nun sei es an der Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob man den vor acht Jahren im Sinne einer innerörtlichen städtebaulichen Entwicklung eingeschlagenen Weg der Bauleitplanung nach mehrjährigem Stillstand weitergehen wolle, schickte Schnitzenbaumer den Beratungen voraus.
Gemäß dem 2016 eingereichten Entwurf sollten zwischen Rotmaurergasse im Westen, Maurergraben im Südosten, bestehender Bebauung im Süden sowie dem steilen Hang des Wührbichl im Norden zwei Doppel- und zwei Einfamilienhäuser mit Garagen entstehen. Die Grundflächen der Gebäude sollen sich zwischen 96 und 110 Quadratmeter bewegen. Die Erschließung soll über eine im Süden der Häuser verlaufende, von der Rotmaurergasse abzweigende Zufahrtsstraße mit Wendehammer vor dem Maurergraben geschaffen werden. Bereits genehmigt ist hingegen der Bau eines Wohnhauses mit rund 120 Quadratmeter Grundfläche am direkt an der Rotmaurergasse befindlichen Grundstücksteil. Grund zur Sorge, dieses Vorhaben könnte der Entwicklung der restlichen Fläche entgegenstehen, gibt es laut Schnitzenbaumer aber nicht. „Die Eigentümer entstammen derselben Familie.“
Gemeinde will Wertabschöpfung
Eine Nachfrage bei diesen habe ergeben, dass sie an der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens interessiert seien. Die schon vor acht Jahren aufgeworfenen Fragen zur Lage des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet, zur Oberflächenentwässerung vom Hang und zur Wertabschöpfung für die Gemeinde, wenn das Grün- in Bauland umgewandelt wird, seien weiter aktuell. Wie Schnitzenbaumer auf Nachfrage mitteilt, könnte Schliersee beispielsweise eine Teilfläche des Grundstücks zum Baulanderwartungspreis erwerben.
Im Gemeinderat erhielt die Weiterführung des Verfahrens breiten Zuspruch. „Es ist es auf jeden Fall wert, das aufzugreifen“, fand Florian Zeindl (CSU). Die Fragen werde man dann ergebnisoffen abarbeiten. Trotz des planungsrechtlichen Außenbereichs könne man dem Grundstück eine innerörtliche Struktur zuerkennen und damit von einer Nachverdichtung sprechen. Eine Wertabschöpfung sei allein schon wegen der angespannten Haushaltslage der Gemeinde wichtig.
Landschaftsschutz kein Problem?
Auch Gerhard Waas (Grüne) hätte nichts gegen eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet einzuwenden. „Das ist an dieser Stelle nicht tragisch.“ Seine Fraktionskollegin Babette Wehrmann gab zu bedenken, dass dadurch aber auch Sickerfläche direkt unterhalb eines steilen Hangs versiegelt würde. „Ein berechtigter Hinweis“, fand auch Schnitzenbaumer. Sein Fazit – auch auf Max Leitners (Die Schlierseer) Forderung, einen ausreichend breiten Fahrweg für die Bewirtschaftung freizuhalten – lautete: „All das können wir den Planern mit auf den Weg geben.“
Der Beschluss für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens fiel mit 14:2-Stimmen. Nur Wehrmann und Horst Teckhaus (PWG) waren dagegen.