Abfahrverbot auf der A8 jetzt auch in Deutschland – was der Verstoß in Tirol schon kostet
In Deutschland tritt ein neues Gesetz in Kraft. Auf der A8 treten Abfahrts- und Durchfahrtsverbote nach Tiroler Vorbild in Kraft. Diese Strafen drohen Autofahrern.
Frankfurt – Ab Freitag, dem 15. August 2025, treten entlang der Autobahn A8 im Landkreis Rosenheim erstmals in Deutschland situationsabhängige Abfahrts- und Durchfahrtsverbote in Kraft. Die Maßnahme orientiert sich am bewährten Tiroler Modell und soll die stark belasteten Anwohnergemeinden vom Ausweichverkehr entlasten. Bei einem Verstoß müssen sich Verkehrssünder auf eine Strafe einstellen. Im Nachbarland gelten dafür bereits klare Vorschriften. Wie teuer wird es bei einem Verstoß?

Die Abfahrverbote betreffen die Gemeinden Frasdorf, Rohrdorf und Neubeuern im südlichen Landkreis Rosenheim. Die Sperrungen werden nur bei Bedarf aktiviert – konkret bei Stau oder stark stockendem Verkehr auf der A8, und zwar freitags bis sonntags sowie an Feiertagen, wie der ADAC berichtet.
Bayern folgt Tiroler Vorbild – so teuer ist ein Verstoß in Österreich bereits
Die bayerische Regelung folgt dem österreichischen Modell aus Tirol, das seit 2019 Durchfahrtsverbote für den überregionalen Verkehr umsetzt. In Tirol gelten die Abfahrtverbote an Wochenenden und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr und werden halbjährlich anhand von Verkehrsanalysen angepasst. Viele Einheimische in Tirol begrüßen diese Regelung.
In Tirol sind die Strafen für ein Verbot klar festgelegt. Für Durchfahrtsverbote bei Ausweichverkehr gilt laut tirol.orf eine Mindeststrafe von 90 Euro. Zudem werden betroffene Autofahrer angewiesen, zurück zur Autobahn zu fahren. Die Überwachung würde durch die Polizei und geschultes Personal erfolgen. Alleine vergangenes Weihnachtsfest wurden in Tirol demzufolge über 45.000 Durchreisende zurückgeschickt, die einen Stau auf den Hauptverbindungen umfahren wollten.
Neues Abfahrverbot in Bayern – diese Strafen drohen bei Verstoß
In Bayern ist die rechtliche Lage bislang jedoch noch unklar, wie der ADAC berichtet. Grundsätzlich gilt: Fahrzeugführer mit einem tatsächlichen Fahrziel in den betroffenen Gemeinden – beispielsweise reservierte Hotels, touristische Attraktionen oder Privatbesuche – sind von den Sperrungen ausgenommen, müssen jedoch bei polizeilichen Kontrollen entsprechende Belege vorlegen können. Als gültige Nachweise gelten unter anderem:
- Hotelbuchungsbestätigungen
- Wohnsitzbescheinigungen
- Eintrittskarten für lokale Sehenswürdigkeiten.
Die Überwachung der Regelungen erfolgt durch stichprobenartige Polizeikontrollen. Fahrzeugführer ohne glaubwürdigen Destinationsnachweis müssen umkehren. Die konkreten Sanktionen bei Regelverstößen stehen noch nicht endgültig fest. Jedoch verweist der ADAC auf die allgemeinen Bestimmungen des Bußgeldkataloges bei einer Missachtung von Durchfahrbeschränkungen.
Diese Strafen gelten in Deutschland bei Durchfahrverbot
Dafür gibt es im Straßenverkehr das bekannte Verkehrszeichen 250, also ein rundes Schild mit einem weißen Kreis in der Mitte und einem roten Rand. Beim Passieren dieses Schildes droht Pkw- und Motorrad-Fahrern ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Mit einem Kfz bis 3,5 Tonnen (Pkw mit Anhänger) oder Bus drohen 55 Euro. Teurer wird es, wer zusätzlich eine Behinderung des Verkehrs verursacht. Dann drohen 70 Euro Bußgeld. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen drohen 100 Euro Bußgeld.
Wer in Tirol nur auf der Durchreise ist, muss auch in Italien besondere Verkehrsregeln beachten. Auch im Falle eines Unfalls hat Italien eine neue Maßnahme eingeführt.