Zuvor musste Christian B. eine elektronische Fußfessel tragen und den Behörden seinen Standort mitteilen. Er war gezwungen, seinen Reisepass abzugeben und sich einen Wohnsitz in Deutschland zu suchen. Derzeit lebt er laut einem Bericht der "Bild" in einem Zelt.
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Seine Verteidiger legten jedoch Einspruch ein. Daraufhin kassierte das Oberlandesgericht Celle nun Teile dieser Auflagen. So erlaube das Gesetz nicht, ihm eine Ausreise zu verweigern, und das laut Gericht auch dann nicht, wenn dadurch die Durchsetzung der anderen Auflagen kaum umsetzbar wären.
Wie die "Bild" meldet, ist unklar, ob die elektronische Fußfessel außerhalb Deutschlands überhaupt funktioniert. Dem Bericht zufolge bleibt der Reisepass von Christian B. vorerst eingezogen. Dennoch könnte der Maddie-Verdächtige sich frei innerhalb Europas bewegen, sobald das Landgericht Hildesheim die Entscheidung des Oberlandesgerichts umgesetzt hat.
Maddie-Verdächtiger hat Haftstrafe abgesessen und ist auf freiem Fuß
Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig verdächtigt Christian B., Madeleine McCann getötet zu haben. Zu einer Anklage kam es bisher aber nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Christian B. ist nach Absitzen einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung inzwischen auf freiem Fuß.
Das Mädchen verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt.