Parken ein stetiges Streitthema in der Stadt: Neue Regeln fürs Autoabstellen in Bad Tölz geplant

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Mit der „Semmeltaste“ kann man in der oberen Marktstraße zehn  Minuten kostenlos parken. Weitere zehn Minuten gibt es dann obendrauf.
Mit der „Semmeltaste“ kann man in der oberen Marktstraße zehn Minuten kostenlos parken. Weitere zehn Minuten gibt es dann obendrauf. © Karl Bock

Jüngst sorgte das Thema Parken erneut für Diskussionen in Bad Tölz. Ein Antrag im Stadtrat zielte darauf ab, die bestehenden Regelungen zu ändern, während die Stadt auf Verbesserungen durch ein modernisiertes Parkleitsystem setzt.

Bad Tölz – Parken in Bad Tölz war schon immer ein heißes Thema. Während die einen die Innenstadt meiden, weil man dort „ständig aufgeschrieben“ wird, betont man von Seiten der Stadt, dass man keine ungebührliche Strenge walten lässt, sondern verweist auf die zehnminütige Karenzzeit, die jedem Fahrer, der seinen Wagen auf einem der ausgewiesenen Parkflächen abstellt, zugebilligt wird. So können aus zehn Minuten, die man etwa in der oberen Marktstraße mit der sogenannten Semmel- oder Brötchentaste kostenlos abrufen kann, bis zu 20 Minuten werden, ohne dass man einen Strafzettel befürchten muss.

Parken als Streitthema: Neue Parkregeln in Bad Tölz geplant

In der jüngsten Stadtratssitzung wollte CSU-Stadträtin Gabriele Frei unter dem Punkt Verschiedenes eigentlich ihren Antrag einbringen, das in dem auf 20 km/h Höchsttempo reduzierten Bereich zwischen Khanturm und Winzerer Denkmal eine halbe Stunde kostenlos geparkt werden darf.

Allerdings kam es dazu nicht, denn Bürgermeister Ingo Mehner, der zugleich Vorsitzender des Zweckverbandes Kommunale Dienste ist, verwies darauf, dass in diesem Einbahnstraßen-Bereich (Ausnahme Fahrräder) eine 20-minütige Haltezeit erlaubt sei, ohne dass aufgeschrieben wird.

Was die Semmel- oder Brötchentaste in Bad Tölz bedeutet

Man kann nämlich an den Parkautomaten (einer steht neben dem Kaufhaus Rid) die sogenannte Semmel- oder Brötchentaste drücken und erhält kostenlos ein Ticket, das zu einer zehnminütigen Haltezeit berechtigt. Wie Mehner ausführte, habe er mit dem Zweckverband, der seit dem Jahr 2021 auch die sogenannte Parkraumüberwachung in der Stadt übernommen hat, schon seit längerem vereinbart, dass es eine zehnminütige Karenzzeit gibt, ehe die Mitarbeiter die Kamera zücken und einen Verstoß registrieren, der dann kostenpflichtig wäre.

„Dies gilt überall in Bad Tölz“, so Mehner. Aufgeschrieben werde nur, wer länger im eingeschränkten Halteverbot (Parkverbot) stehen bleibt. Das Ganze gilt aber nicht in den extra gekennzeichneten Halteverbotszonen oder in Feuerwehrzufahrten.

Reklamationen nur beim Zweckverband Kommunale Dienste Bad Tölz-Wolfratshause

Während Frei vermutete, man könne dann ungerechtfertigt erhaltene „Knöllchen“ gleich beim Bürgermeister reklamieren, verwies der auf den Zweckverband Kommunale Dienste Bad Tölz-Wolfratshausen, der seinen Sitz auf der Flinthöhe hat. Nur dort am Max-Lange-Platz (Telefon: 08041/505-257) könne man reklamieren, sofern man sich unberechtigt bestraft fühlt. „Allerdings“, so Mehner, „in den meisten Fällen müssen die Leute dann kleinlaut zugeben, dass sie eben doch deutlich länger als zehn Minuten angehalten haben.“

Wer im Bereich Marktstraße länger stehen bleiben will, der sollte am besten den Parkplatz Am Schlossplatz nutzen, der ist seit kurzem wieder geöffnet, nachdem er eine neue Teerdecke erhalten hat. Dort wird man allerdings zur Kasse gebeten – ganz ohne zehnminütige Karenz.

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