Bisher sind die Strafen für Bundestagsabgeordnete, die den Sitzungen fernbleiben, gering. Doch wenn es nach dem Willen der schwarz-roten Regierungskoalition geht, könnte sich das bald ändern. Unentschuldigt fehlenden Abgeordneten soll künftig die Kostenpauschale um 300 Euro statt bisher 200 Euro pro unentschuldigt gefehltem Sitzungstag gekürzt werden, wie die "Rheinische Post" berichtet.
Die Zeitung beruft sich dabei auf den Entwurf einer Neufassung der Geschäftsordnung des Bundestages. Der soll kommende Woche ins Parlament eingebracht werden. Die Kostenpauschale, die dann gemindert werden soll, beträgt derzeit laut Bundestag 5349,58 Euro monatlich.
Neben dem Abzug für schwänzende Abgeordnete soll es auch für Pöbler teurer werden. Wer im Bundestag pöbelt, soll beim ersten Mal 1000 Euro, bei Wiederholungen 2000 Euro zahlen. Wer bestraft wird, entscheidet die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident. Derzeit ist das Julia Klöckner (CDU). Das Parlament kann Ordnungsrufe, Ordnungsgelder, einen Verweis aus dem Plenarsaal oder Ausschluss von den Sitzungen für bis zu 30 Sitzungstage erteilen.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Ordnungsrufe stark gestiegen. Mit den Maßnahmen zur Reform der 40 Jahre alten Geschäftsordnung wollen die Koalitionsfraktionen einen "respektvollen und der Würde des Hauses entsprechenden Umgang" sicherstellen.