Landratsamt übernimmt Wildfütterung und bittet Jagdgenossenschaft zur Kasse

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Diese Futtertröge hat das Landratsamt aufstellen lassen. © Landratsamt

Das Landratsamt beauftragt einen Berufsjäger mit der Rotwildfütterung in Rottach-Egern. Die Jagdgenossenschaft muss zahlen und kritisiert die Maßnahme scharf.

Rottach-Egern – Die Fütterung des Rottacher Rotwilds läuft: Wie angekündigt, hat das Landratsamt Miesbach der Jagdgenossenschaft die Zügel aus der Hand genommen und einen Berufsjäger damit beauftragt, die Tiere artgerecht zu versorgen. Das Rotwild nehme die Futterstellen gut an, teilt das Amt mit. Die Kosten für die Maßnahme werden der Jagdgenossenschaft in Rechnung gestellt.

Eine Kostenübersicht ist beigefügt. 150 Euro sind einmalig für die Aufstellung zusätzlicher Futtertische und Aufräumarbeiten zu berappen. Pro Tag schlägt die Bestückung der Futterstellen mit 50 Euro zu Buche, pro Woche kommen 240 Euro für Siloballen und 140 Euro für Heu oder Grummet hinzu.

Angelaufen ist die Fütterung am 16. Januar. „Sie zeigt bereits erste positive Ergebnisse“, stellt das Landratsamt fest. Mitarbeiter seien täglich vor Ort, um die Situation zu überprüfen.

Wie berichtet, handelt es sich um eine sogenannte Ersatzvornahme. Die Verantwortung liegt eigentlich bei der Jagdgenossenschaft Rottach-Egern, also den Grundeigentümern. Deren Vorstand hat sich 2025 vom Fütterungskonzept des Hegerings verabschiedet. Die Jagdvorsteher Quirin Berghammer und Lorenz Kandlinger (Brandstatt) kündigten an, Nahrungsgaben auf Notzeiten zu beschränken, was dem gesetzlichen Rahmen entspreche.

Nachdem das Landratsamt eine Notzeit festgestellt hatte, legten die Jagdvorsteher Futtermittel aus, deren Qualität die Untere Jagdbehörde als nicht ausreichend beurteilt. Am 15. Januar um 15.44 Uhr, berichtet der stellvertretende Jagdvorsteher Kandlinger, habe das Landratsamt den Bescheid zur Ersatzvornahme persönlich aushändigen lassen. „Zur Abwendung der Ersatzvornahme hätte man uns eine Frist von 16 Minuten zugestanden“, erklärt Kandlinger. Nach seiner Kenntnis fehle die rechtliche Voraussetzung für die behördliche Maßnahme. Aus seiner Sicht diene sie nicht dem Tierwohl, sondern stelle lediglich eine Machtdemonstration dar.