Selbst neuere Diesel fallen bei erster TÜV-Prüfung durch: Besitzern drohen hohe Kosten
Aufgrund strenger Grenzwerte und fehlerhafter Partikelfilter könnte für einige Diesel-Fahrer schon die erste HU zur finanziellen Belastungsprobe werden.
München – Trotz des Verbrenner-Aus in der EU bis 2035 sind Diesel-Fahrzeuge in Deutschland weiter beliebt. Millionen Autofahrer setzen nach wie vor auf den Kraftstoff. Doch für manche droht bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) eine böse Überraschung. Betroffen sind vor allem Ford-Fahrer, aber nicht ausschließlich.
Wie der ADAC Ende April berichtete, erreichten den Automobilclub mehr als zwei Dutzend Beschwerden von Mitgliedern, deren Fahrzeuge bereits bei der ersten HU durchgefallen sind, also gerade einmal drei Jahre nach Erstzulassung. Alle fahren Diesel-Pkw, die noch nicht einmal viele Kilometer auf dem Tacho haben müssen.
Selbst neue Diesel betroffen: Fahrer müssen wegen fehlerhafter Partikelfilter bis zu 3000 Euro zahlen
Laut ADAC sind bei den meisten Diesel-Autos Probleme mit dem Partikelfilter aufgetreten. Dieser sei seiner Aufgabe nicht mehr nachgekommen und musste ausgetauscht werden, heißt es beim Automobilclub. Für die Besitzer heißt das: zahlen. Der ADAC bezifferte die Summe auf bis zu 3000 Euro, je nach erforderlichen Maßnahmen. Besonders betroffen waren Ford-Modelle mit 1.5 und 2.0 Liter Ecoblue Motoren. Der Autobauer arbeitet bereits an einer Lösung.
Doch wer bei TÜV oder Dekra bereits durch die HU gefallen ist, dem hilft das wenig. Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Betroffene können lediglich auf Kulanz des Herstellers hoffen, denn „Garantie-/Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller bestehen in der Regel nicht, wenn das Fahrzeug bei einem Alter von drei Jahren erstmals zur HU/AU kommt“, schreibt der ADAC. Lediglich bis maximal zwei Jahre ab Kauf seien Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer denkbar.
Diesel-Besitzer können Kosten für Reparatur nicht beim Hersteller geltend machen
Und auch Schadenersatz kommt nicht infrage. Dies kommt erst in Betracht, wenn das Diesel-Fahrzeug die EU-Grenzwerte verfehlt. Doch das tun die geprüften Autos nicht. Das liegt an unterschiedlichen Messverfahren, die zum Einsatz kommen. Seit Juli 2023 müssen sich Euro-6-Diesel in Deutschland einem verschärften Messverfahren mit Partikelmessung stellen. Viele moderne Autos überschreiten die maximale Partikelzahl von strengen 250.000 Partikeln pro Kubikzentimeter Abgas.
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Für die Hersteller in puncto Schadenersatzanspruch sind hingegen Werte eines anderen Messverfahrens bindend: die der Typengenehmigung. Bei dieser Prüfung wird die Gesamtpartikelanzahl pro Kilometer gemessen. Doch dieses Verfahren ist laut ADAC für Überwachungsorganisationen wie TÜV oder Dekra „für einzelne Fahrzeuge in puncto Kosten und Aufwand nicht leistbar“, weshalb Partikel pro Volumen gemessen werden.
Wegen Bauteil durch die TÜV-Prüfung gefallen – Diesel-Fahrer müssen lange auf neuen Partikelfilter warten
Konkret heißt das: Fällt ein Diesel bei HU/AU durch, bedeutet das nicht automatisch, dass er auch Grenzwerte im Rahmen der Typengenehmigung überschreitet. Den Verbrauchern bleibt damit nur, Reparaturen am Partikelfilter auf eigene Kosten zu zahlen. Doch das dauert. Auto motor und sport berichtet über viele Betroffene, die wegen Lieferengpässen lange auf einen neuen Filter warten müssen. Seit April gibt es an Tankstellen neue Diesel-Sorten. (mt)