AfD-Plan für das Bürgergeld: Deutliche Kürzungen – und für Ausländer „keine Sozialleistungen mehr“

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Die AfD plant Kürzungen beim Bürgergeld und härtere Regeln. Durch die Forderungen beim Arbeitslosengeld rutschen noch viel mehr Beschäftigte in die Grundsicherung ab.

Berlin – Das Bürgergeld ist zum großen Wahlkampfthema geworden. Dabei dominieren vor allem Forderungen nach einer härteren Gangart gegenüber den Empfängerinnen und Empfängern. Die CDU will mit der sogenannten „Neuen Grundsicherung“ eine Arbeitspflicht und härtere Sanktionen einführen – bis zur Streichung des Satzes der Menschen, die sie als „Totalverweigerer“ sehen.

Bürgergeld-Empfänger hätten unter der AfD weniger Geld – und Arbeitspflicht droht

Auch die AfD plant eine weitreichende Reform des Bürgergelds. Ziel sei eine „aktivierende Grundsicherung“. Die Höhe der Zahlungen soll dabei niedriger ausfallen. „Das Bürgergeld ist zu hoch“, erklärte Spitzenkandidatin Alice Weidel am Donnerstag, 9. Januar, bei NTV. Das Lohnabstandsgebot zum Niedriglohnsektor sei nicht gewahrt. „Und dementsprechend stehen wir ganz klar für eine aktivierende Grundsicherung, die deutlich runtergesetzt wird.“ Dabei soll es laut Weidel Zuverdienstmöglichkeiten geben.

Die Rechtsaußen wollen dabei auch den Druck auf Arbeitslose erhöhen, um möglichst schnell aus dem Bürgergeld zu kommen. „Dazu wollen wir erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen“, heißt es im Programmentwurf.

Trotz Beiträgen: Nicht-Deutsche sollen nach AfD-Plänen nur ein Jahr Bürgergeld bekommen

Das Bürgergeld sei zudem „nur auf Staatsbürger und legal anwesende EU-Bürger zu beschränken“, erklärt die in Teilen rechtsextreme Partei in einem Flyer zur Bundestagswahl. An anderer Stelle klingt es noch radikaler. Im NTV-Interview machte Weidel klar: „Um es hier ganz klar zu sagen: Für ausländische Bürger in unserem Land wird es keine Sozialleistungen mehr geben. Das werden wir streichen.“

Im Entwurf des AfD-Wahlprogramms, das der Bundesparteitag in Riesa am 11. und 12. Januar noch verabschieden muss, heißt es dazu: Die AfD wolle „eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne ‚aufstockende‘ Sozialleistungen von mindestens fünf Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen“. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, muss damit im Falle einer AfD-Regierung damit fünf Jahre lang arbeiten – und bekommt bei Verlust seiner Arbeit nur ein Jahr lang Bürgergeld.

Weidel selbst leugnete das – trotz Hinweisen des Moderators, der aus dem Programm zitiert hat. Im Widerspruch zum eigenen Programm erklärte Weidel, dass Anspruch auf Sozialleistungen habe, wer in die Sozialkassen eingezahlt habe, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Alice Weidel hält eine Pressekonferenz.
Die AfD mit Spitzenkandidatin Alice Weidel erhöht die Anforderungen für den Bezug von Arbeitslosengeld und lässt damit mehr Beschäftigte bei Jobverlust ins Bürgergeld rutschen. © Kay Nietfeld/dpa

Nach Jobverlust direkt ins Bürgergeld: AfD-Plan für das Arbeitslosengeld hat negative Folgen für Erwerbstätige

Auch für das Arbeitslosengeld sehen die Rechtsaußen Reformen vor. Diese sollen „für mehr Gerechtigkeit“ sorgen. Die Rechtsaußen wollen die Dauer des Arbeitslosengeld-Bezugs nach der Zahl der Beitragsjahre staffeln. Zudem haben Beschäftigte erst nach drei Jahren Anspruch – statt wie bisher nach einem Jahr. Zudem ist der Bezug zu Beginn auf sechs Monate beschränkt.

Auf ein Jahr Arbeitslosengeld haben Erwerbstätige nach den AfD-Plänen erst ab 15 Jahren Arbeit Anspruch. Bisher sind es zwei Jahre. Im Wahlprogramm heißt es: „Grundsätzlich soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei vollen Beitragsjahren eintreten und ist zunächst auf sechs Monate beschränkt. Für je zwei weitere Beitragsjahre erhöht sich der Anspruch um einen Monat.“

AfD-Pläne für Bürgergeld und Arbeitslosengeld gefährden Beschäftigte

Wer nicht die Bedingungen für das Arbeitslosengeld erfüllt, rutscht direkt in den Bürgergeld-Bezug. Durch die AfD-Pläne würde das mehr Menschen betreffen, die ihren Job verlieren. Die Betroffenen haben damit deutlich weniger Geld zur Verfügung. Das Arbeitslosengeld orientiert sich am letzten Gehalt vor der Erwerbslosigkeit. Dann gibt es 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgelts, statt derzeit 563 Euro Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende.

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