Das Neubauvorhaben des Haus Bambi in Hausham steckt weiter in der Planungsphase. Da das Altgrundstück verkauft wurde, hat der Gemeinderat Schliersee dort ein Sondergebiet ausgewiesen.
Schliersee – Vor neun Jahren war noch von einem Ersatzneubau des Haus Bambi die Rede. Seither hat sich einiges getan bei der Heilpädagogischen Wohneinrichtung an der Rauheckstraße in Neuhaus. Bekanntlich feilt die Lebenshilfe Miesbach als Träger seit Jahren an einem Umzug nach Hausham, hat deshalb ihr altes Grundstück bereits verkauft. Und obwohl man laut Geschäftsführerin Inga Kockerols ein gutes Verhältnis mit den neuen Eigentümern pflegt und das Haus bis auf Weiteres zur Miete nutzen kann, hat der Schlierseer Gemeinderat nun die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
Wie berichtet, hatte das Gremium im August zunächst eine Veränderungssperre erlassen, um bei möglichen Bauwünschen mitreden zu können. Aktuell ist das Grundstück im Flächennutzungsplan teils als Wohnbaufläche, teils als sonstige Grünfläche dargestellt. Einen Bebauungsplan gebe es nicht, heißt es in der Sitzungsvorlage. Das Bestandsgebäude sei ursprünglich als Gästehaus genehmigt und erst später in ein Heilpädagogisches Zentrum für mehrfach schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche umgebaut worden.
Zweckbestimmung „Heilpädagogisches und Gesundheitszentrum“
Da sich das Haus Bambi fest etabliert habe und der Bedarf an hier angebotenen Betreuungsplätzen unverändert hoch sei, sollte man das Areal als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Heilpädagogisches und Gesundheitszentrum“ ausweisen. Dies solle als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren geschehen, so die Ausführungen in der Beschlussvorlage des Gemeinderats. Innerhalb des Sondergebiets seien ausschließlich bauliche Anlagen zulässig, die für den Betrieb der Einrichtung erforderlich seien, also beispielsweise betreutes Wohnen, Wohnformen für Menschen mit Handicap, Tagespflegeeinrichtungen sowie Mitarbeiterwohnungen. Ergänzend seien auch „untergeordnete medizinische, therapeutische, soziale und betriebstechnische Nebeneinrichtungen“ zulässig. Die Grünfläche im südlichen Grundstücksbereich, die sich teilweise auch mit dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet überschneidet, soll im Sinne des langfristigen Erhalts der Vegetation bestehen bleiben und die Zweckbestimmung einer Parkanlage bekommen, um den Bewohnern des Haus Bambi oder einer möglichen Nachfolgeeinrichtung Raum für Freizeit und Erholung zu bieten.
Umzug des Haus Bambi wohl erst in drei bis fünf Jahren
Wortmeldungen oder gar Kritik gab es dazu im Gemeinderat nicht, den Billigungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf fällte das Gremium einstimmig und ohne Diskussion. Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) stellte die Wichtigkeit dieses Vorgehens heraus, indem er daran erinnerte, dass es in der Vergangenheit schon mal Wünsche für eine maximale Wohnbebauung des von Einfamilienhäusern umgebenen Grundstücks gegeben habe. So einer Entwicklung beuge man mit dem beschlossenen Sondergebiet vor. So oder so würden aber wohl noch drei bis fünf Jahre vergehen, ehe das Haus Bambi tatsächlich nach Hausham umziehen könne. Faktisch ändert sich bis auf Weiteres also nichts.