Wer 2025 eine neue Heizung einbauen sollte - und wer nicht
Seit Anfang 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als Heizungsgesetz. Es hat bei vielen Hausbesitzern für Unsicherheit gesorgt. Muss die alte Heizung jetzt raus? Die Antwort: Nein – zumindest nicht sofort. Bestehende, funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden. Auch im Fall eines irreparablen Defekts greifen großzügige Übergangsfristen.
Bestehende Heizungen dürfen bleiben – vorerst
Nur in Neubaugebieten gilt bereits eine Pflicht für Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude wird diese Vorgabe erst ab Mitte 2028 verpflichtend – und auch nur dann, wenn die Heizung tatsächlich ausgetauscht wird.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi) hat die aktuellen Förderbedingungen, Gesetzespläne und steuerlichen Möglichkeiten analysiert – mit einem klaren Fazit: Für viele kann sich ein Austausch noch in diesem Jahr finanziell stark lohnen.
2025 ist ein Förderjahr – 2026 wird’s weniger
Was viele nicht wissen: Das Jahr 2025 bietet eine einmalige Chance auf hohe Zuschüsse. Bis Ende des Jahres gelten die aktuellen Förderregelungen in ihrer vollen Höhe – bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten können übernommen werden.
Doch wie geht es weiter? Der Koalitionsvertrag zeigt: Eine vollständige Rücknahme des Heizungsgesetzes ist vom Tisch. Die Schwarz Rote Koalition will an der Grundrichtung festhalten, aber ab 2026 Fördersätze senken und den Fokus stärker auf marktwirtschaftliche Steuerung durch CO₂-Preise legen. Die Union fordert zusätzlich mehr Technologieoffenheit und plant den Ausbau von Gaskraftwerken.
Für Eigentümer heißt das: Wer 2025 noch handelt, kann viel Geld sparen und hat Planungssicherheit.
Das zahlt der Staat aktuell beim Heizungstausch
Die staatliche Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für alle Hauseigentümer gilt zunächst eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten – etwa für eine Wärmepumpe oder Pelletheizung.
Zusätzlich können Boni beantragt werden:
- 5 % Effizienzbonus für besonders sparsame Wärmepumpen oder 2.500 Euro Zuschuss für emissionsarme Biomasse-Heizungen
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird
- 30 % Einkommensbonus, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt
Maximal sind 70 Prozent Förderung möglich, gedeckelt auf 21.000 Euro: Das entspricht förderfähigen Kosten von 30.000 Euro bei einem Einfamilienhaus. Der Antrag läuft über die KfW.
Zuschuss plus Kredit – oder Steuerbonus
Zusätzlich zur Förderung kann ein zinsgünstiger Kredit über die KfW beantragt werden – bis zu 120.000 Euro, mit zehnjähriger Laufzeit. Voraussetzung: Das Eigenheim wird selbst bewohnt und das jährliche Bruttoeinkommen liegt unter 90.000 Euro.
Alternativ lässt sich auch eine Steuerermäßigung von 20 Prozent geltend machen – bis zu 40.000 Euro bei Altbauten, wenn das Haus mindestens zehn Jahre alt ist. Die Sanierungskosten werden auf drei Jahre verteilt. Die Voraussetzung: Eine Fachfirma muss den Austausch schriftlich bestätigen.
Beratung lohnt sich – und wird sogar gefördert
Wer sich unsicher ist, ob sich der Tausch lohnt, sollte eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro.
Eine fachkundige Beratung ist bei der Neuinstallation einer Gasheizung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Qualifizierte Berater findet man auf der Plattform Energieeffizienz-Expertenliste.
Wann sich ein Heizungstausch wirklich lohnt
Auch wenn der Austausch aktuell nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann er sich finanziell lohnen – gerade bei älteren oder ineffizienten Heizungen. Moderne Systeme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen senken die Heizkosten im Schnitt um 30 bis 45 Prozent und bieten einen deutlich höheren Wirkungsgrad.
Zudem: Ab 2027 müssen auch Privatpersonen CO₂-Zertifikate kaufen, wenn sie mit fossilen Brennstoffen heizen. Der Preis dieser Zertifikate wird stetig steigen, weil ihre Anzahl jährlich sinkt – der finanzielle Druck wächst also mit jedem Jahr.
Was Eigentümer jetzt tun sollten
Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte das Jahr 2025 nutzen. Die Förderbedingungen sind aktuell besonders attraktiv, die Bürokratie überschaubar, und auch die Finanzierungsmöglichkeiten sind günstig. In vielen Fällen ist der Kostenunterschied zwischen alter und neuer Heizung durch die Zuschüsse so gering, dass sich der Umstieg langfristig rechnet – auch wenn die alte Anlage noch funktioniert.
Zudem ist spätestens ab 2045 der Betrieb fossiler Heizungen verboten. Wer also ohnehin über Sanierung nachdenkt, macht jetzt den ersten Schritt in Richtung Zukunft – und entlastet sich langfristig finanziell.