Amtliches Endergebnis zur Bundestagswahl: BSW verpasst Einzug in Parlament und erwägt Einspruch
Es ist offiziell: Das BSW verfehlt auch mit dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl die fünf Prozent – und damit den Einzug in den Bundestag.
Berlin – Rund drei Wochen nach der Bundestagswahl steht das amtliche Endergebnis fest. An der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich mit Blick auf das vorläufige Ergebnis von Februar nichts mehr. So kamen CDU/CSU auf 28,5 Prozent, die AfD auf 20,8 und die SPD auf 16,4 Prozent. Die Grünen erzielten 11,6 und die Linke 8,8 Prozent. Die FDP flog mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag.
Amtliches Endergebnis zur Bundestagswahl: BSW verpasst Einzug in den Bundestag
Mit Spannung wurde das Ergebnis des BSW erwartet. Der Partei um Sahra Wagenknecht fehlten laut vorläufigem Ergebnis bei der Bundestagswahl etwa 13.400 Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Das BSW war demnach mit 4,972 Prozent der Stimmen sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nun ist es offiziell: Das BSW verpasst auch nach dem endgültigen Ergebnis der Bundestagswahl den Einzug in das Parlament.
Die Partei von Sahra Wagenknecht erhielt im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis aus der Wahlnacht zwar weitere 4.277 gültige Zweitstimmen zugeschrieben, wie der Bundeswahlausschuss bei seiner Sitzung in Berlin feststellte. Mit 4,98 Prozent blieb sie aber trotzdem knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde.
BSW-Anträge scheitern in Karlsruhe: Wagenknecht kündigt Einspruch nach Bundestagswahl-Endergebnis an
Am Donnerstag (13. März) hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Anträge des BSW abgelehnt. Die Partei wollte damit die Feststellung des Endergebnisses aufschieben und eine Neuauszählung erreichen. Karlsruhe verwies stattdessen auf das zunächst nötige reguläre Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag.
Parteichefin Sahra Wagenknecht hatte zuletzt erklärt, es gebe eine „sehr realistische Chance“, dass das BSW in Wirklichkeit doch fünf Prozent der Wählerstimmen erreicht habe. Das könne nur eine bundesweite Nachzählung klären. Die Partei werde das amtliche Endergebnis abwarten und beim Bundestag Einspruch einlegen, hatte die BSW-Chefin noch vor der Entscheidung in Karlsruhe angekündigt.

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Damit könnte das BSW das Endergebnis der Bundestagswahl anfechten. Der Wahlausschuss des Bundestages müsste den Einspruch prüfen – dann entscheidet das Parlament. Wird ein Einspruch abgelehnt, kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden – dann wiederum entscheidet Karlsruhe.
Minimale Veränderung bei amtlichem Endergebnis zur Bundestagswahl – FDP verliert weitere Stimmen
Nicht nur beim BSW ergaben sich bei dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1.674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1.632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen. Diese Veränderungen seien vor allem die Folge von Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3.271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912), wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand sagte. (pav/dpa)