Die Windkraft Haimhausen GmbH & Co. KG will im Riedholz bei Haimhausen in gut einem Jahr drei Windenergieanlagen aufstellen. Ein weiteres Windrad auf Röhrmooser Flur soll folgen. Ein Anwohner aber wollte das Projekt verhindern – und klagte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Richter waren in ihrem Urteil eindeutig.
Zwei Parteien saßen sich am Donnerstag im Sitzungssaal 1 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegenüber: der Kläger, ein Landwirt, und seine beiden Anwälte einerseits; und andererseits der Freistaat Bayern, vertreten durch Oberlandesanwalt Dr. Schlüter, zahlreiche seiner juristischen Mitarbeiter, diverse Vertreter des Dachauer Landratsamts, des Wasserwirtschaftsamts München sowie des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck.
Um dieses zahlenmäßige Ungleichgewicht noch zu verstärken, nahmen zwischen diesen beiden Streitparteien noch sogenannten Beigeladenen Platz: Dies war der Geschäftsführer der Windkraft Haimhausen GmbH & Co. KG und dessen Anwalt. Diesen beiden war – wie dem Freistaat Bayern – aber schwer daran gelegen, dass der Landwirt mit seiner Klage vor dem 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs scheitert.
Denn tatsächlich war zwar der Freistaat beziehungsweise das Landratsamt Dachau offiziell der Beklagte in diesem Verfahren. Der Streit, um den es wirklich ging, spielt sich aber seit Jahren zwischen dem Landwirt, einem direkten Anlieger und Grundstückseigentümer am Haimhauser Riedholz, und der Windkraft Haimhausen GmbH & Co. KG ab. Letztere wollen in dem Gehölz vier lukrative Windenergieanlagen aufstellen – und dürfen dies nach Einschätzung der Beamten im Dachauer Landratsamt auch. Der Landwirt hätte von diesem „Speck“, wie er es am Donnerstag gegenüber der Heimatzeitung formulierte, auch gern etwas abbekommen, doch kam nicht zum Zug.
Die Windkraft Haimhausen hatte nach Worten ihres Geschäftsführers Vitus Hinterseer die Pläne für einen Windpark im Riedholz seit Jahren in der Schublade, und als sich mit der Ampel-Regierung der politische Wind buchstäblich drehte, waren sie bereit. Während die anderen Anlieger noch sinnierten, legten Hinterseer und sein Co-Geschäftsführer Dr. Bernd Wust bereits ein fertiges Konzept vor. Angesichts des begrenzten Platzes vor Ort waren sie damit die Gewinner im Rennen um die viel Gewinn versprechende Energiewende im Riedholz.
Von diesem Groll getrieben hatte sich der Anwohner daher wohl vorgenommen, das Windprojekt vor seiner Haustür zu Fall zu bringen. Er klagte gegen die Genehmigung durch das Landratsamt, weshalb sich am Donnerstag – wie eingangs beschrieben – alle Parteien vor dem hohen Gericht an der Münchner Ludwigstraße wiederfanden.
Die Vorsitzende des Senats, Gerda Zimmerer, aber machte nach gut dreistündigem Vortrag deutlich, was sie von der Klage gegen die Windräder hielt: nichts. Die einzelnen Argumente des Landwirts und seiner Vertreter seien „dünn beziehungsweise nicht vorhanden“.
Beispiel: Laut Klageschrift würden die Windräder das Rotwild vergrämen. Allerdings gibt es im Riedholz kein Rotwild. Zudem habe der Gesetzgeber viele Punkte, die in der Klage angesprochen wurden, längst gelöst. Es gibt Richt- und Abstandswerte, die mögliche Belastungen der Anwohner durch Lärm, Lichtblitze, Verschattung oder die „optisch bedrängende Wirkung“ der Windräder ausschließen sollen. Die „Zumutbarkeitsgrenze“, so Zimmerer, sei für das 1,5 Kilometer von den Windenergieanlagen entfernte Kläger-Anwesen nie überschritten.
Hinzu komme, so Zimmerer, dass das Landratsamt ja zahlreiche weitere Auflagen erteilt habe. Beim Brandschutz etwa, so die Vorsitzende, „weiß ich nicht, was man da noch mehr hätte machen können“. Kurz: Die Genehmigung des Landratsamts ist nachvollziehbar und plausibel.
Das Einzige, wo der Senat dem Kläger recht gab, war das an einer Stelle nicht ganz saubere Genehmigungsverfahren. Doch selbst wenn dieser kleine Verfahrensfehler – es ging dabei um die Frage, ob die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung rechtzeitig vorlag – höchstrichterlich festgestellt werden sollte, werde dies am Ergebnis dies nichts ändern: Die Windräder dürfen gebaut werden.
Während der Anlieger am Ende der Verhandlung daher seine Klage zurücknahm, lud die Windkraft Haimhausen GmbH & Co. KG direkt zum Spatenstich für seine Windräder ein. Ab 10. Oktober um 9.30 Uhr sollen die Anlagen mit einer Gesamthöhe von je 261 Meter in die Höhe wachsen.
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