Eigentlich ist das Gelände nördlich des Lech Ateliers kein Wohngebiet. Dennoch steht dort ein Haus auf der Gemeindegrenze Landsberg/Kaufering, dessen Besitzer jetzt unter anderem einen Erdwall aufgeschüttet hat – und das mitten im Landschaftsschutzgebiet Lechtal-Nord, zudem ein FFH-Gebiet. Was geht da vor sich?
Landsberg – Mit seinen knapp drei Metern Höhe ist der Erdwall sogar vom Nachbargrundstück, dem Lech Atelier aus, und auch auf Google Maps zu sehen. Ansonsten ist das Privatgrundstück gegenüber dem Waldfriedhof kaum einsichtig. Dessen Eigentümer hat aber nicht nur den Wall aufgeschüttet, informiert der Landratsamtssprecher Wolfgang Müller: „Es wurde auch ein Weg errichtet, es wurde großflächig gerodet, Bäume wurden gefällt etc. Dazu wurden ein kleiner Teich nahezu trockengelegt und ein sichtdichter Bauzaun aufgestellt.“
Landratsamt Landsberg: „Gegen etliche naturschutzfachliche Vorschriften erheblich verstoßen“
Das Privatgrundstück liegt zu 90 Prozent auf Kauferinger Flur, nur eine Ecke ragt ins Gebiet von Landsberg. Dennoch, das gesamte Gebiet ist kein Wohngebiet, sondern sogenannter ,Außenbereich‘, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Die Gebäude dort sind demnach Schwarzbauten – zumindest gilt das noch für das ehemalige Atelier von Fritz Paulus, das aktuelle Lech Atelier.
Das Wohnhaus, das auf besagtem Privatgrundstück wohl schon seit den späten 1940ern steht und laut Beschriftung am Eingangstor eine (nicht-existente) Adresse in der Schwaighofstraße hat, sei hingegen vom zuständigen Baumt des Landratsamtes – bei Gebäuden auf Landsberger Flur ist das städtische Bauamt gefragt – „schon vor Jahren als Wochenendhaus genehmigt wurde“, weiß Müller.
Das berechtigt den Hausherren allerdings nicht dazu, nach Belieben Wälle aufzuschütten oder Wege anzulegen. Denn das Grundstück befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet, das zudem ein FFH-Gebiet, ein nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschütztes Gelände ist. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes hat bereits reagiert und weitere Maßnahmen seitens des Eigentümers verboten: „Es ist davon auszugehen, dass gegen etliche naturschutzfachliche Vorschriften erheblich verstoßen wurde“, formuliert es Müller deutlich.
Den Grundstückseigentümer erwarteten jetzt Verfahren – zumindest nach dem Naturschutzgesetz. „Ob noch andere Rechtsbereiche betroffen sind, befindet sich in interner Klärung und Prüfung“, so Müller weiter. Ein Wochenendhaus ist laut dem Pressesprecher nur zur gelegentlichen Nutzung erlaubt, nicht zur dauerhaften. Auch dürfe der Eigentümer gelegentlich Personen übernachten lassen, eine Vermietung als Ferienhaus oder -wohnung sei aber gemäß der Definition nicht möglich.
Immissionsschutz: Auswirkungen auf das Landsberger Lech Atelier
Warum der Hauseigentümer einen Teich zuschüttet und einen Weg anlegt, ist nicht klar. Den Erdwall hat er wohl aus Lärmschutzgründen aufgeschüttet. Vielleicht sind ihm die beim Nachbarn Lech Atelier stattfindenden Veranstaltungen zu laut – obwohl der Veranstalter, Franz Hartmann, der das Gelände 2023 gekauft hat, stets strenge Auflagen der Stadt Landsberg erhält und diese, insbesondere was den Lärmschutz angeht, auch einhält – mit Absenkung des Basslevels ab 24 Uhr oder auch mit wassergefüllten Containern, was für das kommende Apoxeo-Festival geplant ist.
Bei den Grenzwerten für das Lech Atelier gilt der Nachbar auf Kauferinger Grund als Messpunkt, die Bewohner der Schwaighofsiedlung werden nicht tangiert. Dennoch liegen die Grenzwerte trotz Außenbereich nur leicht über denen in einem Wohngebiet. Das Haus auf dem Gelände des Lech Ateliers ist im Gegensatz zum Nachbarhaus ein Schwarzbau. Der Stadtrat Landsberg hat jedoch 2023 beschlossen, für das Areal einen zweistufigen Bebauungsplan aufzustellen. Der soll die aktuell nicht geklärte Nutzung – eine Duldungsvereinbarung ist gerade in der Verhandlung – festlegen. Allerdings mit der Klausel für eine mögliche Erweiterung des östlichen Nachbarn des Lech Ateliers, die Kläranlage der Stadtwerke Landsberg – eine Erweiterung, die nach jetzigen Stand relativ wahrscheinlich ist (siehe Infokasten unten). Die Kläranlage steht laut Bebauungsplan von 1979 in einem Sondergebiet, das auch den südlichen Bereich mit Schlachterei und Sporthundeverein einschließt. Die eventuell nötige Erweiterung aufgrund der EU-Kommunalabwasserrichtlinie würde das Aus für das Projekt Lech Atelier bedeuten. Sie wäre aber frühestens in neun Jahren fällig – wenn Landsberg überhaupt unter die Regelung fällt.
Die Landsberger Kläranlage und ihre Erweiterung
Die Kläranlage der Stadtwerke Landsberg, inzwischen 43 Jahre alt, versorgt aktuell rund 64.000 sogenannte Einwohnerwerte – davon sind 50.000 Einwohner (EW), der Rest entfällt auf Industrieunternehmen. „Der Wasserrechtsbescheid des Wasserwirtschaftsamts für die Anlage ist noch knapp neun Jahre gültig“, informiert Thomas Schneider, der bei den Stadtwerken Landsberg als Abteilungsleiter auch für die Kläranlage zuständig ist. Bis dahin dürfen die Abwasser so wie jetzt in den Lech eingeleitet werden.
Die neue Kommunalwasserrichtlinie, kurz KARL, fordert eine vierte Reinigungsstufe, damit weniger Nährstoffe – also beispielsweise Phosphor und Stickstoff – in die Gewässer eingeleitet werden. Bis 2045 sollen stufenweise alle Anlagen aufgerüstet werden. Allerdings gilt die KARL nur für Kläranlagen, die über 150.000 (EW) versorgen. „Hier müssen wir schauen, wie sich die Stadt und vor allem die Gemeinden, die wir mitversorgen, entwickeln“, gibt Schneider zu bedenken.
Zudem gibt es auch Ausnahmen von der 150.000-EW-Obergrenze: Wenn beispielsweise das geklärte Abwasser in ein besonderes Schutzgebiet eingeleitet wird. Dazu könnte der Lech, in den die Kläranlage Landsberg ableitet, gehören. „Das wird aber aktuell noch geklärt“, sagt Schneider. Aber er geht davon aus, dass der Lech als ein solches Schutzgebiet klassifiziert werden wird: „Wir werden wohl um die vierte Klärungsstufe nicht herumkommen – und damit auch nicht um ein drittes Klärbecken.“ Man wolle zukunftsfähig und, im Hinblick auf die Entwicklung von Landsberg, auch handlungsfähig bleiben.
Mit den dafür nötigen Bauten sei man wahrscheinlich „ziemlich am Limit“, was den Platz auf dem bisherigen Gelände angehe, sagt Schneider. „Das dritte Klärbecken ginge Richtung Waldfriedhof, aber bei der vierten Klärstufe tun wir uns schwer.“ KARL sei laut Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft die Richtlinie mit den größten finanziellen Folgen für die Kommunen, zitiert Schneider: „Da wird einiges auf uns zukommen.“ In vier Jahren müsse auch das Phosphor aus dem Klärschlamm rückgewonnen werden – eine Aufgabe, die die Stadtwerke wohl an einen externen Anbieter abgeben müssen.
In drei bis vier Jahren werde man entscheiden, was wie gemacht werde. Eine Erweiterung der Kläranlage sieht Schneider aber als nahezu unausweichlich. Da liegt die Vermutung nahe, dass die Stadt dem Lech Atelier keine dauerhafte Nutzung über die kommenden neun Jahre hinaus genehmigen wird.
Von dem zweistufigen Bebauungsplan würde Hartmann insofern profitieren, als dass er einen Bebauungsplan für seine privaten Nutzungszwecke selbst zahlen müsste. Ist der Bebauungsplan notwendig, weil er ein öffentliches Interesse beinhaltet – wie die Erweiterung der Kläranlage –, übernimmt die Stadt die Kosten. Hartmann ist aber durchaus bereit, den Bebauungsplan selbst zu finanzieren – wenn er dauerhaft wäre. Er habe bereits viel in das Projekt reingesteckt. Jetzt noch acht Jahre weiterzumachen und dann alles abzureißen, ist für ihn keine Option. Das Argument, er müsse nicht zahlen, ist für ihn somit nicht ausschlaggebend.
Möglich wäre für Hartmann aber ein Gelände-Tausch. Wenn ihm die Stadt für sein Privatgelände eine Alternative anbiete, würde er auch dem zweistufigen Bebauungsplan zustimmen. Eine – nicht zwingende – Möglichkeit ist für ihn die Alte Wache. Dort ist im Bebauungsplan allerdings auch ein möglicher Standort für das Depot des Stadtmuseums eingeplant – wenn das Depot vom bisherigen Gelände auf dem 3C-Carbon-Gebiet weichen müsste.
„Bei der Alten Wache hat sich nichts geändert“, entgegnet OBin Doris Baumgartl, „da ist der Bebauungsplan 5 mit möglichem Depot-Standort und angrenzendem Industriegebiet weiterhin aktuell.“ Zudem sei das Gelände weitaus kleiner: „Wir brauchen aber das angrenzende Gelände für das Gewerbegebiet Frauenwald.“ Auch generell könne die Stadt einen möglichen Tausch jetzt nicht beschließen.„Wir können nicht jetzt ein Gelände als Tausch für das Lech Atelier freihalten, wenn wir noch nicht einmal sicher wissen, ob die Erweiterung der Kläranlage notwendig wird.“ Man werde die Entscheidung erst treffen können, „wenn das Ganze spruchreif ist“ – also frühestens in drei bis vier Jahren, wenn die Stadtwerke entscheiden, ob und wenn ja, wie sie erweitern müssen und/oder wollen. Bis dahin müsse man aber eine rechtlich gültige Basis finden, sagt Baumgartl. „Deshalb gilt es, jetzt die Duldungsvereinbarung zu klären und danach den Bebauungsplan aufzustellen.“
Kann die Stadt Landsberg das Grundstück enteignen?
Die öffentliche Hand hat allerdings laut Artikel 14 des Grundgesetzes auch die Möglichkeit, ein Privatgrundstück zu enteignen, wenn das „zum Wohle der Allgemeinheit“ geschieht. „Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“ Auf das Mittel der Enteignung werde man aber nur im alleräußersten Notfall zurückgreifen, betont Baumgartl. Vorher müssten alle anderen Möglichkeiten auf Machbarkeit geprüft werden. Zum Beispiel auch eine mögliche Erweiterung der Kläranlage gen Süden. „Wir sind im Planungsprozess und können dazu aktuell keine Aussage treffen“, antwortet die Pressesprecherin der Stadtwerke, Kathrin Weber, auf Anfrage des KREISBOTEN, ob der Süden eine Option wäre. Warum die Stadtwerke selbst 2023 nicht das Grundstück des jetzigen Lech Ateliers gekauft haben, ist nicht bekannt.
Sollte der Kläranlagen-Bebauungsplan für das Gebiet des Lech Ateliers kommen, wird sich der Eigentümer des Wochenendhauses nicht wirklich freuen – rückt doch die Kläranlage näher an das Grundstück, was auch dessen Wert senken dürfte. Sein Wochenendhaus könnte herausfordernd für den von der Stadt gewünschten Bebauungsplan werden, gibt es für Wohngebiete neben Kläranlagen doch Auflagen. Die Gemeinde Kaufering beabsichtigt auf Nachfrage aber nicht, das Gebiet zu überplanen. Da die Kläranlage aber im Interesse der Allgemeinheit wohl Vorrang haben dürfte, wäre womöglich kein Wochenendhaus mehr erlaubt.
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