Immer wieder stehen die hohe Beamtenbesoldung und die üppigen Zusatzleistungen in der Kritik. Dennoch steigen die Gehälter perspektivisch stetig – doch ist das noch refinanzierbar?
Berlin – Kaum ein Thema bringt die Bundesrepublik so zuverlässig in Wallung wie die Frage, was Beamte eigentlich verdienen. Die jüngste Besoldungsrunde hat die Debatte zusätzlich angeheizt: Während Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte auf spürbare Anpassungen verweisen, bezweifeln Kritiker wie der Wirtschaftsweise Martin Werding, dass sich der Staat dieses System noch leisten kann – vor allem mit Blick auf Refinanzierung der Pensionen.
Immer höhere Beamtenbesoldung? Warum das Brutto oft täuscht und was die Zusatzleistungen bringen
Wer wissen will, was Beamte wirklich verdienen, landet dabei schnell in einem Zahlendschungel. Kategorien wie A oder B-Besoldung, Stufen, Zulagen, Beihilfe, Pension wirken schnell wie eine Gehaltsmaschine mit eigener Logik. Und genau das ist der relevante Streitpunkt: Bei Beamten entscheidet nicht nur die Zahl im Grundgehalt, sondern gleichzeitig auch das System dahinter. Und dieses System führt dazu, dass zwei Menschen mit ähnlichem Jobprofil am Ende finanziell in zwei sehr unterschiedlichen Welten leben können. Obwohl die Bruttosummen auf den ersten Blick gar nicht so weit auseinanderliegen.
Das Grundprinzip ist dagegen noch recht simpel: Beamtenbezüge werden nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen festgelegt. Mit der Zeit geht es automatisch in höhere Stufen. Anders als bei Festangestellten allerdings nicht über die klassische Gehaltsverhandlung, sondern über festgelegte Laufzeiten. Dazu kommen Zuschläge, etwa für Familie, besondere Funktionen in dem jeweiligen Berufsstand sowie übergeordnetem Kündigungsschutz.
Besoldungsrunde als Brandbeschleuniger: Wieso der Streit um „mehr Geld“ so emotional geführt wird
Wie stark das wirken kann, zeigt ein Beispiel: Bei Familien mit mehr als drei Kindern kann allein der Familienzuschlag in bestimmten Konstellationen schnell in den vierstelligen Bereich pro Monat reichen – zusätzlich zum staatlichen Kindergeld. In der Praxis ist das für Laien oft schwer greifbar, weil Beamtenbezüge nicht wie ein „normales“ Angestelltengehalt funktionieren. Denn Beamte zahlen in der Regel keine Sozialabgaben wie Renten-, Arbeitslosen- oder gesetzliche Krankenversicherung. So kann sich am Monatsende schnell ein großer Unterschied im Netto-Gehalt äußern.
Das Zentrum der Besoldung: Warum A12 und A13 für viele Laufbahnen der entscheidende Bereich sind
Wie groß die Bandbreite aber tatsächlich ist, zeigt ein Blick auf die Besoldungstabelle des Bundes (Stichtag 01.04.2025). Dort reicht das Monatsgrundgehalt in der Besoldungsordnung A – je nach Gruppe und Stufe – von unteren Bereichen wie A3 mit 2.707 bis 3.046 Euro bis hin zu A16 mit 6.916 bis 8.717 Euro.
Dazwischen liegen die Bereiche, in denen viele typische Laufbahnen stattfinden: Von Stufe eins A12 bis Stufe acht A14 bewegen sich die Einkommen zwischen 4.334 Euro und 6.973 Euro. Gerade A12 und A13 gelten als eine Art Zentrum der Besoldung, denn dort landet ein großer Teil der Beamtenlaufbahnen.
Wenn Status wechselt: Was B-Besoldung bedeutet – und warum Leitungsämter die Kurve steiler machen
„Spannend“ wird es dort, wo Funktionen und Status wechseln: Wer in Leitungsfunktionen landet, kann in die B-Besoldung aufrücken. Dort beginnen die Monatsgrundgehälter bei B1 bei 7.846 Euro und steigen bis B11 auf 16.084 Euro steigen. Die Unterschiede werden auch beim Blick auf die Absicherung im Alter deutlich. Beamte erhalten in der Regel keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension. Die Logik dahinter: Mit jedem Dienstjahr steigt der Ruhegehaltsanspruch um 1,79 Prozent, maximal sind 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren möglich. Das bedeutet konkret: Wer lange im Dienst bleibt und im oberen Bereich der Besoldung landet, kann im Ruhestand deutlich näher am letzten Einkommen bleiben als es bei dem Großteil der Rentner der Fall ist.
Pension statt Rente: Wie Beamten das System überlasten könnten – und die Refinanzierung stockt
So lag das durchschnittliche Ruhegehalt laut Statistischen Bundesamt zum Stichtag Januar 2025 bei 3.416 Euro brutto im Monat. Das führt zu einem politischen Problem, das sich derzeit auch in den Debatten widerspiegelt: Für Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter flossen 2024 insgesamt 56,9 Milliarden Euro.
Berichte des Bundesrechnungshofs beziffern allein die Versorgungsansprüche von Beamtinnen und Beamten in einer Größenordnung von rund 1,5 Billionen Euro – so viel müsste der Bund zurücklegen. Andere Modelle gehen von einem Finanzpolster, das der Bund für die Erfüllung der Pensionen künftig benötigt, von mindestens zwei Billionen Euro aus.
Karlsruhe reagiert auf Beamtenbesoldung – die CDU will System nicht umstoßen
In diese Debatte fällt eine zweite Entwicklung. Das eine sind normale Besoldungsanpassungen und Stufenaufstiege, wie im Alltag fest vorgesehen. Das andere ist deutlich grundsätzlicher: Die verfassungsrechtliche Erhöhung der Besoldungen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jüngst festgelegt, dass das Salär von rund 95 Prozent der Beamten-Besoldungsgruppen steigen wird. Womöglich um mehrere hundert Euro, doch noch hält sich das Bundesinnenministerium um Alexander Dobrindt (CSU) und der Deutsche Beamtenbund bedeckt. Doch grundsätzlich hält die CDU an ihrer Position fest, nicht am Status der Beamtenbesoldung zu rütteln. Einen exemplarischen Fall hat es bereits in Berlin gegeben.
Beamte sollen „ohne Existenzsorgen“ leben – Thema birgt weiterhin gesellschaftlichen Zündstoff
In dem Bundesland hat das Bundesverfassungsgericht die A-Besoldung über viele Jahre hinweg weit überwiegend als verfassungswidrig eingestuft. Der Kern dieser Linie lautet: Der Staat muss Beamte so alimentieren, dass Mindestabstände gewahrt bleiben – unter anderem zur Grundsicherung, „ohne Existenzsorgen“ und zur allgemeinen Einkommensentwicklung.
Die Konsequenz sind neue Untergrenzen und nachjustierte Besoldungstabellen und Zuschläge. In der Praxis dürfte es aber dennoch Beamtengruppen geben, die künftig Anspruch auf Nachbesserungen haben. Gleichzeitig birgt das Thema gesellschaftlichen Zündstoff, besonders vor dem Hintergrund der Refinanzierung – und so dürfte die Debatte vorerst nicht abebben. (Quellen: Bundesamt für Statistik, Bundesrechnungshof, Deutscher Beamtenbund, Bundesinnenministerium) (msw)