Pfarrer-Prozess in der Schwebe: Noch kein neuer Verhandlungstermin

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Pfarrer Martin Weber im Verhandlungssaal des Amtsgerichts. © THOMAS PLETTENBERG

Pfarrer Martin Weber wehrt sich gegen einen Strafbefehl wegen Besitzes jugendpornografischen Materials. Nachdem die Verhandlung ausgesetzt wurde, ist unklar, wann es einen neuen Termin geben wird.

Tegernsee - Die Verhandlung gegen den evangelischen Pfarrer Martin Weber wegen des Besitzes jugendpornografischer Inhalte geht nach jetzigem Stand in eine zweite Runde. Doch wann, ist offen. „Dies ist nicht vorhersehbar und richtet sich nach der Dauer des Gutachtens sowie weiterer Nachermittlungen“, teilt Manfred Thür als Sprecher des Amtsgerichts Miesbach mit. In den nächsten Wochen ist nicht mit einem neuen Termin zu rechnen. Denkbar, so Thür, wäre aber auch die Beendigung des Verfahrens ohne weitere öffentliche Verhandlung.

Beim ersten Termin am 21. Oktober wurde die Verhandlung ausgesetzt. Wie berichtet, wollte Richter Walter Leitner vor einem Urteil offene Fragen geklärt wissen. Zum einen geht es um das Alter der abgebildeten Mädchen. Sie könnten 14 oder 15 Jahre alt sein, vielleicht aber auch schon volljährig. Es geht um vier oder fünf unterschiedliche Fotos nackter Körper in aufreizenden Posen.

Zum zweiten will das Gericht erkunden, ob es sich um das gleiche Bildmaterial handelt, das bereits bei einem früheren Verfahren von der Staatsanwaltschaft gesichtet und für unbedenklich erklärt worden war. Eben dies hatte Pfarrer Weber bei der Verhandlung dargelegt. Trifft seine Aussage zu, kann er dem Gericht zufolge im neuerlichen Verfahren nicht für den Besitz belangt werden. Das gilt auch, wenn es sich um Aufnahmen Volljähriger handelt.

Der Seelsorger, aktuell vom Dienst als Leiter der evangelischen Kirchengemeinde Tegernseer Tal suspendiert, kämpft um einen Freispruch. Darum wehrt er sich gegen einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Miesbach im August erlassen hat. Demnach soll Weber 120 Tagessätze zahlen.

Vor Gericht hatte der promovierte Theologe seine Unschuld beteuert. Bitterkeit war spürbar, als er beklagte, dass er wegen aus seiner Sicht ungerechtfertigter Vorwürfe seinen Beruf verlieren solle. Die evangelische Landeskirche in Bayern hat Weber vom Dienst suspendiert, als sie von der Strafanzeige erfahren hatte. Es ist jedoch keineswegs sicher, dass ein Freispruch vor Gericht auch die Aufhebung der Suspendierung bedeutet. Wie Christine Büttner als Pressesprecherin der Landeskirche erklärt, läuft gegen Weber auch ein Disziplinarverfahren. Solange dies der Fall sei, dauere die Suspendierung an, unabhängig von einer Entscheidung staatlicher Gerichte.

Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens fließe in die Entscheidung über den Ausgang des kirchlichen Disziplinarverfahrens ein, so Büttner. Es stelle aber nur ein Element bei der Beurteilung dar, ob dem Pfarrer eine Amtspflichtverletzung vorzuwerfen sei.

Für zunächst zwei Monate hat Pfarrer Mathias Hartmann die pfarramtliche Geschäftsführung der Kirchengemeinde übernommen. Ob er länger bleibt, wird Büttner zufolge, „neu entschieden, abhängig von der Situation und seinen zeitlichen Möglichkeiten“. In Bad Wiessee ist Pfarrerin Sabine Arzberger nach längerem Krankenstand wieder im Dienst.