Sommerreifen im Winter: Mit welchen Bußgeldern Autofahrer rechnen müssen
Das Fahren mit Sommerreifen im Winter kann gefährlich sein. Was Autofahrer wissen müssen und ab wann welche Strafen bei einer falschen Bereifung drohen.
München – Der Reifenwechsel von Sommerreifen auf Winterreifen und umgekehrt ist für viele Autofahrer eine lästige Aufgabe. Wer einen Reifenwechsel selbst vornimmt, sollte auf einige Dinge achten.
Das Wetter ist immer schwieriger einzuschätzen. Einige Autofahrer dürften sich daher die Frage stellen: Wenn der Winter noch verhältnismäßig milde Temperaturen bereithält und keine Schneefälle in Sicht sind, ist dann das Fahren mit Sommerreifen im Winter gänzlich verboten? Was Autofahrer wissen müssen und ab wann Bußgelder für eine falsche Bereifung drohen.

Ab wann welche Strafen für das Fahren mit Sommerreifen im Winter drohen
Eine gesetzlich verankerte Reifenwechsel-Regel gibt es nicht. Die Straßenverkehrsordnung(§ 2 Abs. 3 StVO) gibt lediglich vor, dass Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen wie etwa Schnee, Glatteis, Frost oder Eis Pflicht sind. Viele Autofahrer orientieren sich oftmals an der „O-bis-O-Regel“, fahren also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen. Seit Oktober 2024 gilt eine neue Reifen-Regel.
Verkehrsteilnehmer, die trotz winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese Strafen sind laut der Straßenverkehrsordnung vorgesehen:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Reifen nicht an Wetterverhältnisse angepasst | 60 Euro | 1 |
...mit Behinderung | 80 Euro | 1 |
...mit Gefährdung | 100 Euro | 1 |
...bei Unfallfolge | 120 Euro | 1 |
Auch beim Versicherungsschutz kann es zu Problemen kommen. „Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden“, erklärt der ADAC. So könne es auch bei einem unverschuldeten Unfall Probleme mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geben. Demnach müssen sich Autofahrer, je nach Einzelfall, „ein Mitverschulden anrechnen lassen“, heißt es weiter.
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Sommerreifen im Winter: Diese Ausnahmen gibt es
Es gibt aber Ausnahmen: Wer sein Fahrzeug im Winter sowieso beabsichtigt stehen zu lassen, kann auf die gesonderte Bereifung verzichten und muss keine Strafe für Sommerreifen im Winter erwarten, erklärt das Ratgeber-Portal bussgeldkatalog.org. Selbst im tiefsten Schneesturm sei es demnach erlaubt, mit Sommerreifen zu parken.
Für nachfolgende Fahrzeuge gilt laut dem Automobil-Club ADAC keine Winterreifenpflicht:
- Einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder)
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV
Diese müssen aber „über alle allgemein gültigen Verpflichtungen hinaus eine Reihe von Regeln einhalten“, so der Automobil-Club. Dazu gehöre es, vor der Abfahrt zu prüfen, ob es erforderlich sei, die geplante Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit alternativen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Außerdem dürfe nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Änderungen ab 2025: Das kommt auf Autofahrer zu
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ereignen sich schwere Straßenverkehrsunfälle am häufigsten im letzten Quartal des Jahres. Im Winter bieten Sommerreifen eine schlechtere Haftung und längere Bremswege, was das Unfallrisiko erhöhen kann. Da ein Winter-Einbruch schneller eintreten kann als erwartet, ist ein frühzeitiger Reifenwechsel mehr als empfehlenswert.
Im Jahr 2025 stehen Autofahrern neue Verpflichtungen und Kosten bevor. Sie reichen von ansteigenden Benzinpreise über Führerschein bis hin zu Normen. (vw)