Antrag der Verteidigung abgelehnt! Hanna-Prozess steht – wie es jetzt weitergeht

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Im Mordprozess um die Studentin Hanna hat das Landgericht Traunstein einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. © picture alliance/dpa | Uwe Lein

Die Verteidigung hatte den Antrag gestellt, nachdem ein Mail-Wechsel zwischen Staatsanwalt und Vorsitzender Richterin bekannt wurde.

Traunstein – Im Fall des tragischen Todes der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau hat das Landgericht Traunstein einen Antrag auf Befangenheit gegen die Richter abgelehnt. Die Vertretungskammer sah keinen Grund in dem Antrag der Verteidigung gegen die Richter, die das Verfahren leiteten, wie das Gericht am Mittwoch bekannt gab. Hanna, 23 Jahre alt, wurde am 3. Oktober 2022 leblos im Fluss Prien gefunden. Ein 22-jähriger Mann steht wegen Mordes vor Gericht.

Befangenheitsantrag abgelehnt – Prozess um Tod von Aschauer Studentin geht weiter

Der Antrag auf Befangenheit wurde aufgrund eines E-Mail-Austauschs zwischen einem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin Anfang Januar gestellt. Beide sollen zu einem frühen Zeitpunkt über den möglichen Tathergang diskutiert haben - zu einer Zeit, als bereits Termine bis März festgelegt waren.

Die Vertretungskammer begründete die Ablehnung des Befangenheitsantrags sowohl mit dem Kontext der E-Mail-Kommunikation als auch mit dem weiteren Verlauf des Verfahrens. Die Vorsitzende Richterin gab in der nächsten Hauptverhandlung einen rechtlichen Hinweis, der im Wesentlichen die rechtlichen Diskussionen zwischen ihr und dem Sitzungsvertreter wiederholte - daher bestand keine Befangenheitsgefahr.

Gespräche ohne Folge: „Hat man zu akzeptieren“

Die Anwälte argumentierten, die E-Mails ließen darauf schließen, dass Gespräche über den möglichen Tathergang geführt wurden. Dies dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Beteiligung aller Verfahrensbeteiligten, also ohne Verteidigung und Nebenklage, stattfinden. Sie forderten, dass der Prozess neu aufgerollt wird.

„Es ist eine Entscheidung des Gerichts - und die hat man in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu akzeptieren“, äußerte Rechtsanwalt Harald Baumgärtl am Mittwoch zur Ablehnung des Befangenheitsantrags.

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Hanna starb Anfang Oktober – angeklagt ist ein junger Mann

In der Nacht zum 3. Oktober 2022 hatte Hanna im Club „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau gefeiert und machte sich am frühen Morgen auf den Heimweg - sie kam jedoch nie an. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der angeklagte junge Mann Hanna aus sexuellen Motiven auf ihrem Heimweg angegriffen, sie auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Autopsiebericht ertrank die Studentin.

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt, der bisher letzte Termin ist für den 5. März angesetzt - es werden jedoch wahrscheinlich weitere Termine benötigt. Etwa zehn Beweisanträge der Verteidigung sind laut den Anwälten noch offen. Unter anderem wird erneut die Frage aufgeworfen, ob Hannas Verletzungen durch das Treiben im Wasser entstanden sein könnten. Die Anwälte halten es weiterhin für möglich, dass Hanna ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte.

Angeklagter bestritt Vorwürfe – und schweigt nun

Der Angeklagte hat im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Vorher hatte er bei einem psychiatrischen Gutachter und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren haben die Eltern des Opfers mittlerweile Strafanzeige erstattet. Es geht um die Weitergabe von Akteninhalten aus dem Verfahren an die Presse und an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, erklärte kürzlich Rechtsanwalt Walter Holderle, der die Eltern als Nebenkläger vertritt.

Im Zusammenhang mit dem Befangenheitsantrag wurden offenbar Teile der Akteninhalte an die Presse weitergegeben, die nicht öffentlich verhandelt worden waren. Das ist eine Straftat. Darüber hinaus wurde mit dem mutmaßlich nicht autorisierten Versand von Fotos, Sektionsprotokollen, Obduktionsberichten und Computertomografien des Opfers „eine Grenze überschritten“.

Holderle äußerte am Mittwoch, er habe die Ablehnung des Befangenheitsantrags erwartet und in seiner Stellungnahme an das Gericht - die die Prozessbeteiligten abgeben mussten - keine Befangenheit des Gerichts gesehen.

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Der Redakteur Felix Herz hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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