Diskriminierung - Bewerber bekommt Mail, die nicht an ihn sollte: „Anwalt wird dich mit Kusshand empfangen“

Ein Selbständiger bewarb sich bei einem Unternehmen um eine Teilzeitstelle. Trotz seiner Qualifikationen behauptete er auf Reddit, eine Absage erhalten zu haben. Der Grund: seine Schwerbehinderung.

Bewerber bekommt Absage offenbar wegen Schwebehinderung: „Glaube eher nicht“

In einer E-Mail hat die Geschäftsführerin des Unternehmens dann offenbar geantwortet, dass bei einer 50-prozentigen Behinderung zusätzliche Kosten wie Urlaub zu berücksichtigen sind und daher kein Interesse besteht. „50 Prozent Behinderung bedeutet zusätzlich Urlaub, und und und? Glaube eher nicht“, hat er als Antwort bekommen, behauptet der Bewerber. 

Er gibt an, dass die Geschäftsführerin in einer weiteren Nachricht erklärte, dass sie ihm die erste E-Mail versehentlich geschickt hat. „Beide Mails kamen direkt von der Geschäftsführerin, die hat sich da demnach ganz schön reingeritten.“, schrieb der Bewerber auf Reddit. Anschließend wurde ihm eine freie Mitarbeit angeboten. Doch stattdessen erwägt er nun eine Klage.

Nutzer empört: „So nen dummen AG habe ich noch nicht erlebt …“

Der Beitrag auf Reddit löste eine große Diskussion aus, in der Nutzer rechtliche Schritte vorschlugen. Ein Nutzer schrieb: „Der Anwalt wird dich mit Kusshand empfangen“. Ein anderer betonte, dass dies ein klarer Fall von Diskriminierung sei. Ein Nutzer riet ihm: „So nen dummen AG habe ich noch nicht erlebt… Mein Rat: Verklag sie, schlag nen Vergleich raus, aber fang da bloß nicht an…“.

Der Bewerber schrieb daraufhin in einem ein Update, dass er das Angebot der freien Mitarbeit ablehnte und klarstellte, dass er an einer Festanstellung interessiert sei. Schließlich bot man ihm ein Vorstellungsgespräch an, allerdings mit dem Hinweis, dass man eigentlich Vollzeitkräfte suche.

Diskriminierung im Arbeitsleben: Vielfalt der Beschwerden

Viele Menschen wenden sich vor allem wegen Diskriminierung im Arbeitsleben an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gründe für die Beschwerden sind unter anderem das Alter, das Tragen eines Kopftuchs, die schlechtere Bezahlung von Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen oder die Kündigung wegen einer Behinderung.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen im Arbeitsleben aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Geschützt sind Bewerberinnen, Arbeitnehmerinnen, Auszubildende, Praktikantinnen und Beamtinnen. Ehrenamtlich Tätige sind nicht geschützt.

Gericht erlaubt Altersdiskriminierung bei Bewerbungen

Nicht nur Menschen mit Behinderungen werden auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Auch Ältere sind davon betroffen - und können nicht klagen, wie ein Gericht entschied. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von Bewerbern im Rentenalter zulässig ist

Diese Praxis diene der ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen. Ein pensionierter Lehrer aus Nordrhein-Westfalen scheiterte mit seiner Klage wegen Altersdiskriminierung, nachdem seine Bewerbung gegenüber einem jüngeren Mitbewerber abgelehnt worden war.